Meldescheine Hotel: Erleichterung für die Hotellerie
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Meldescheine Hotel: Erleichterung für die Hotellerie

08.10.2015 | GreenLine Hotels GmbH

Neues Bundesmeldegesetz tritt in Kraft - es gilt auch für Meldescheine im Hotel

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„Bitte melde Dich”. So lautete und heißt es wieder bei Sat1. Der Sender unterstützt in diesem TV-Format Menschen, die auf der Suche nach Familienangehörigen sind oder Freunde wiederfinden möchten. Auch wenn sich dieses Fernsehformat um Einzelschicksale, deren (bewusstes) Fernbleiben dreht und im zeitgemäßen Format erscheint, so gehen die Anfänge des „sich Meldens” bis ins 19. Jahrhundert zurück.

Wir, die GreenLine Hotels und die Gronowsky & Co. Hotelconsulting GmbH aus Berlin, haben uns über das Meldegesetz informiert. Ab dem 1. November 2015 treten neue Regeln in Kraft. Die Änderungen und Hintergründe finden Sie hier:

Im 19. Jahrhundert wurden schon Meldedaten erhoben

Laut den Online-Informationen des Bundesinnenministeriums wurden bereits damals die Daten von Reisenden „zum Zwecke der Gefahrenabwehr” erhoben. „Später wurden auch die übrigen Einwohner melderechtlich erfasst, um einen möglichst lückenlosen Nachweis über den jeweiligen Aufenthaltsort der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten.” 1)

Das Meldewesen war geboren, und hat noch bis heute Bestand. „Die Meldebehörden stellen ihre Daten für eine Vielzahl von Fachverfahren zur Verfügung. Beispiele sind die Statistik-, Ausländer- und Ausweisbehörden sowie die Schul- und Gesundheitsämter. Auch Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Melderegisterauskünfte erfragen. Insofern dient das Meldewesen heutzutage als Informationsgrundlage zu Einwohnerdaten für Wirtschaft, Verwaltung und Privatpersonen.” 1)

Der Bund ist nun zuständig

Deswegen muss jeder Hotelgast bei Anreise einen amtlich vorgedruckten Meldeschein handschriftlich ausfüllen. Allerdings erfährt diese Vorgehensweise ab dem 1. November 2015 einige Änderungen. Der Grund dafür liegt in der Föderalismusreform I aus dem Jahr 2006, die das Meldewesen in die ausschließliche Zuständigkeit des Bundes legt.

Durch diese Weiterentwicklung des Meldewesens sei es dem Hotelier nun gestattet, dass er die Meldescheine mit den Grunddaten des Gastes vorab ausfülle. Er benötige keinen amtlichen Vordruck mehr, erläutert der Hotelverband IHA auf seiner Website.²). Des Weiteren muss der Hotelier die Meldescheine nur noch ein Jahr nach dem Tag der Anreise des Gastes aufbewahren. Anschließend ist er verpflichtet, diese innerhalb von drei Monaten zu vernichten.

Die Änderungen im Überblick

Laut Gesetz gilt es samt Details ab dem 1. November 2015. Ferner können weitere Daten erfragt werden, die notwendig sind, um beispielsweise Kurbeiträge erheben zu können. Darüber hinaus könnten Hoteliers den Meldeschein auch dazu nutzen, um selbst eine Erhebung in eigener Sache durchzuführen, beispielsweise wie der Gast auf das Haus aufmerksam geworden ist.

Quellennachweise:

1)  https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

2)  http://www.hotellerie.de/de/melderecht

Tags:  Meldescheine Hotel

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