Gastronomie Mindestlohn Ausnahmen
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Ausnahmen Mindestlohn

Aktualisiert am: 05.08.2022

Die Ausnahmen für den Mindestlohn betreffen zurzeit die

  • Branchen geregelte Übergangslösungen für die Fleischindustrie,  Friseure, Land- und Forstwirtschaft, Leiharbeiter, Textilbranche und Wäschereidienstleister (nur b2b), weil hier der Lohn früher weit unter 8,50 € lag. Für die Branchen gilt aber ab 1.1.2017 ein Mindestlohn von 8,50 €. Ab 1.1.2018 gilt dann ausnahmslos der allgemeine gesetzliche Mindestlohn
  • Ehrenamtlich tätige
  • Jugendliche unter 18 Jahren - das betrifft also speziell die Azubis, aber nur die, die sich über eine Berufsbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz qualifizieren wollen
  • Langzeitarbeitslose: in den ersten sechs Monaten nach Aufnahme einer Beschäftigung muss kein Mindestlohn gezahlt
  • Praktikanten - Ausnahmen betreffen nur Auszubildende, Menschen mit Einstiegsqualifizierungen, Pflichtpraktikanten in der Ausbildung und im Rahmen eines Studiums und freiwillige Praktika, wenn sie nicht länger als 3 Monate dauern. Dies alles sind Ausnahmen, die unter den Begriff Bildungsverhältnisse fallen und deshalb soziale Ansprüche pflegen. Wenn das Praktikum aber länger als 3 Monate dauert, muss auch der Mindestlohn gezahlt werden
  • Saisonarbeiter - hier werden nur Ausnahmen gestattet, wenn die Beschäftigungsdauer der Saisonarbeiter nicht länger als 70 Tage beträgt. Kost und Logis dürfen mit dem Mindestlohn verrechnet werden

Die Ausnahmen zum Mindestlohn für Zeitungsausträger gelten nur für 2015 und 2016,  ab dem 1.1.2017 gilt auch hier der Mindestlohn.

Ausnahmen zum Mindestlohn in der Gastronomie 2017

Ausnahmen zum Mindestlohn in der Gastronomie gibt es nach oberen Absätzen nur für Praktikanten und Saisonarbeiter sowie Langzeitarbeitslose. Nun erwägt die Bundesregierung eine Mindestlohn-Ausnahme für Flüchtlinge - dies könnte eine Chance für diese Stellenbewerber und die Hoga sein. Um Lohn einzusparen, ist es aber eventuell viel pfiffiger, ältere Arbeitnehmer einzustellen, weil hier oft langfristige Förderungen über die Jobcenter verteilt werden.

Gastronomie zahlt 5 Prozent der Studierenden keinen Mindestlohn im Jahr 2017/2018

Gmäß einer PM von https://studitemps.de/magazin/studierende-arbeiten-unter-mindestlohn/ vom August 2018

Die Studienreihe „Fachkraft 2030“ hat untersucht, ob Studierende im Job „flächendeckend“ den aktuellen Mindestlohn von 8,84 Euro erzielen. Für Gastronomiejobs – einen von acht analysierten Tätigkeitsbereichen – besagt das Ergebnis, dass im Sommersemester 2017 mindestens 4,7 Prozent der Beschäftigten weniger als die gesetzliche Vorgabe erhielten. Zum Vergleich: Über alle Jobfelder hinweg lag die Quote mit 4,4 Prozent etwas niedriger. In Summe und bundesweit arbeiteten damit im genannten Untersuchungszeitraum fast 90.000 Studierende unter Mindestlohn.

Köln/Maastricht, August 2018: Die Einführung des Mindestlohns zum 1. Januar 2015 ging mit intensiven arbeitspolitischen Diskussionen einher. Was Umsetzung und Wirkung der Maßnahme betrifft, liegen nun auch für den studentischen Jobmarkt neue Erkenntnisse vor. Laut Studienreihe „Fachkraft 2030“ verdienten im Sommersemester 2017 mindestens 4,4 Prozent der Studierenden im Job weniger als die derzeit vorgegebenen 8,84 Euro pro Stunde.

Bundesweit arbeiten fast 90.000 Studierende unter Mindestlohn – am häufigsten weibliche
Bei etwa 2 Millionen erwerbstätigen Studierenden (69,7 % aller Eingeschriebenen) bedeutet das: Die Zahl der unter Mindestlohn bezahlten Hochschülerinnen und Hochschüler lag im Untersuchungszeitraum bei gut 87.000. Zudem konnten in der Frage nach dem Mindestlohn geschlechtliche Unterschiede gemessen werden. Während auf männlicher Seite lediglich 3,7 Prozent der Jobs unter 8,84 Euro pro Stunde einbrachten, waren es auf weiblicher Seite 4,8 Prozent – also fast jede 20. Stelle.

Zu diesen Ergebnissen kommt die 12. bundesweite Erhebung zur Studienreihe „Fachkraft 2030“, die von Studitemps in Kooperation mit dem Department of Labour Economics der Maastricht University im September 2017 durchgeführt wurde. An der Befragung haben bundesweit etwa 18.000 Personen teilgenommen.

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In der Gastronomie werden 4,7 Prozent der Studentenjobs unter Mindestlohn bezahlt
Neben der Gesamtheit der studentisch Beschäftigten wurden gezielt einzelne Tätigkeitsfelder in den Blick genommen, so auch „Gastronomiejobs“. Hierfür liegt vor, dass im Untersuchungszeitraum 4,7 Prozent der Studierenden weniger als die geforderten 8,84 Euro pro Stunde erhielten. Gemessen an der Quote aller studentisch Beschäftigten (4,4 %) fällt damit das Ausmaß der Bezahlung unter Mindestlohn im Gastronomiebereich leicht überdurchschnittlich aus.

Im Vergleich der acht untersuchten Tätigkeitsfelder rangieren Gastronomiejobs im mittleren Bereich. Am besten ist die Situation mit Blick auf den Mindestlohn im Bereich „Logistik & Produktion“, wo lediglich 1,8 Prozent der studentisch Beschäftigten weniger als 8,84 Euro verdienten (Rang 1). Am häufigsten unter Mindestlohn wird hingegen im Bereich „Soziales“ gezahlt. 6,3 Prozent der Beschäftigten waren hiervon im Sommersemester 2017 betroffen. 

Weitere Informationen zum Thema sind in der Komplettversion der Sonderauswertung „Studentischer Jobmarkt 2018“ unter studitemps.de/studium-und-nebenerwerbstaetigkeit verfügbar.

Tipps für Ausnahmen zum Mindestlohn

Tags: Ausnahmen Mindestlohn Gastronomie, Ausnahmen Mindestlohn Praktikum, Mindestlohn Ausnahmen