Der Automaten-Aufstellvertrag ist ein Mischvertrag, der z.B. Bereiche des Mietrechts enthält. Der Automaten-Aufstellvertrag wird als Gestattungsvertrag vereinbart. Der Gastwirt gestattet (im Rahmen des Gestattungsvertrages) die Aufstellung von Automaten an bestimmten Plätzen.
Im Gegenzug leistet der Automatenaufsteller eine Umsatzbeteiligung von 40 - 50% auf die Umsätze für die Aufstellung von Spiel-, Musik-, Unterhaltungs- und sonstigen Automaten. Es gibt auch unechte Automatenaufstellverträge, bei denen Geräte wie z.B. Grills, Herde und Eismaschinen aufgestellt werden, die aber durch Kreditgeschäfte oder Leasingverträge geregelt werden und nicht unter die Bezeichnung Automaten-Aufstellvertrag fallen
Automatenaufsteller gewähren dem Gastronom im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Automatenaufstellvertrages auch (günstige) Kredite.
Tipps
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Verwandte Begriffe
- Bundesverband der Deutschen Vending-Automatenwirtschaft e.V.
- Gaststätte
- Gastronomie
- Konzession
- Vending
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Automaten-Aufstellvertrag - ein Begriff der Rubrik Recht
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