Deutschland hat einen Dschungel an Vorschriften, auch für die
Beherbergungsbetriebe und das
Gastronomiegewerbe sowie deren
Branchen. Unter dem
Slogan
‚Für die Hotel Administration' lesen Sie hier wichtiges zum Thema
Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und
Gesundheitsgefahren sowie Hinweise zur Zusammenarbeit mit der
Berufsgenossenschaft.
Arbeitssicherheit zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren
Vorschriften des
Arbeitsschutzgesetzes sollte die Leitung des
Hotels /
Restaurants oder
Firma
einhalten, denn bei Verstößen steht es in der Haftung. Als erstes muss
man bezüglich der Betriebsgröße differenzieren: Betriebe mit mehr als
10 Mitarbeiter sind dazu verpflichtet, eine
arbeitssicherheitstechnische Betreuung vorzunehmen. Bei weniger als 10
Mitarbeitern ist es zu überlegen, ob nicht gleiche Standards den
Betrieb a) vor vermeidbaren Ansprüchen schützt und b)
unternehmensphilosophisch stärkt.
Externe Lösung, teurere Lösung
Diese Betreuung kann durch einen Ingenieur für Arbeitssicherheit durchgeführt werden. Es bringt den Nutzen einer großen Sicherheit. In diesem Fall muss ein Nachweis an die
Berufsgenossenschaft geführt werden, dass die Betreuung von Dritten durchgeführt wurde.
Interne, günstigere Lösung: Fachkraft für Arbeitssicherheit im Hotel / Betrieb
Wenn in einem Hotel / Betrieb ein
Haustechniker angestellt ist, kann er von der Berufsgenossenschaft (BGN) zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausbildet werden. Dies ist die
wirtschaftliche
Lösung: der Berufsgenossenschaftsbeitrag ist geringer und der Betrieb
hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ständig verfügbar.
Wichtig ist, dass Aktivitäten dokumentiert werden und zwar in praktischer (1.) und planerischer Hinsicht (2.):
1.) Nachweispflichten
Die Berufsgenossenschaft berechnet
anhand der Anzahl der Mitarbeiter und der Gefahrenparameter wie viele
Stunden die Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Prüfung der
Arbeitssicherheit aufwenden muss. Es ist zu dokumentieren
(Nachweispflicht an die Berufsgenossenschaft)
- Aufbewahrung der Datenblätter von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln
- Aushang der Unfallverhütungsvorschriften
- Betriebsanweisungen an Mitarbeiter mit erhöhtem Gefahrenrisiko (Arbeiten mit gefährlichen Flüssigkeiten oder heißen Fett)
- Betriebsbegehungen mit Dokumentation von erkannten und beseitigten Gefahrenquellen
- Nachweis über Erste-Hilfe-Kräfte (je nach Anzahl der Beschäftigten)
- Prüfung der Arbeitsbedingungen (z. B. sind an Waschbecken Einwegtücher vorhanden)
- Überprüfung der Erste-Hilfe-Schränke
- Unterweisung von Mitarbeitern, die mit Geräten wie Espressomaschinen oder Aufschnittmaschinen etc. arbeiten
- Unterweisung der Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen arbeiten
2.) Erstellung eines Planes für Arbeitssicherheit
-
Arbeitsbedingungen beurteilen: Begehungen durchführen, erkannte Gefahrenquellen beseitigten
- Arbeitsschutz organisieren: von der Berufsgenossenschaft Informationen einholen, Pflichten definieren
- Arbeitssicherheit in Planungen bei Umbaumaßnahmen, Renovierungen
einbeziehen, Notfallpläne erstellen, vorbeugende Kontrollen durchführen
- Arbeitsschutz schon beim Einkauf von Produkten und Waren beachten
- Betriebsärztliche Betreuung sicherstellen (Begehung der Räume durch
den Betriebsarzt, Abstellen von Mängel, Abhalten von Sprechstunden in
der Firma)
- Mitarbeiter in Vorschriften unterweisen: Unterweisungen planen, durchführen und dokumentieren
Resümee: Wichtig ist also der Kontakt zur Berufsgenossenschaft,
eine genaue Übersicht der Gefahrenquellen, die Ergreifung von
Präventivmaßnahmen sowie eine Planung der Arbeitssicherheit: Das spart
letztendlich Geld und das Haus oder der Betrieb gewinnt an humanem
Charakter!
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