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Eintrag: Arbeitszeugnis Checkliste

Eintrag angelegt am: 08.04.2011 | Letzte Änderung: 21.03.2012
Arbeitszeugnisse sind eine schriftliche Zusammenfassung vorangegangener Leistungen. Wenn ein Vorgesetzter anbietet, man könne selbst ein Arbeitszeugnis formulieren, sollte man die Gelegenheit natürlich nutzen.

Mit diesem Vorschlag ist bereits stillschweigend eine positive Bewertung der Leistung akzeptiert worden. So ist es möglich, dem Chef eine lästige Pflicht abzunehmen, sich selbst in ein positives Licht zu rücken und die eigenen Qualifikationen für die nächste Bewerbung erheblich aufzuwerten.

Tipps zum Inhalt:
  • Überschrift, persönliche Daten und Datum des Arbeitsbeginns, beruflicher Werdegang, also zum Beispiel Aufstiege innerhalb des Unternehmen, Beschreibung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit.
  • Leistung, Engagement und Arbeitsbereitschaft, Zielstrebigkeit und Fähigkeit für die jeweilige Stelle, Fachkenntnisse, Arbeitsstil, Ergebnisse und Erfolge während der Karriere im jeweiligen Unternehmen, Leistungszusammenfassung (z.B. Sie erledigte alle Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit).
  • Sozialer Umgang Verhalten im Unternehmen, also Auskommen mit Vorgesetzten und Kollegen, Verhalten Kunden, Partnern oder Gästen gegenüber, allgemeines Verhalten (z.B. Er/Sie war stets höflich und zuverlässig).
  • Schlussabsatz mit Beendigungsformel, Dank oder ggf. Ausdruck des Bedauerns wegen Verlustes eines geschätzten Kollegen, Zukunftswünsche, Unterschrift, Stempel und vollständiger Titel des/der Ausstellers/-in, Ausstellungsdatum.

Wie stellt man ein Arbeitszeugnis aus?
  • Man unterscheidet normale Zeugnisse, die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden, von Zwischenzeugnissen, die bereits während des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden und die daher nur Angaben über den bisherigen Verlauf des Arbeitsverhältnisses enthalten. Außerdem unterscheidet man einfache Zeugnisse, die lediglich Art und Dauer der Tätigkeit beschreiben, von qualifizierten Zeugnissen, die darüber hinaus auch Leistungen und Führung des Arbeitnehmers wiedergeben und bewerten. Wenn man in diesem Bereich nur wenig Erfahrung hat, sollte man einen Experten um Raf fragen.
  • Ein qualifiziertes Zeugnis, zu dessen Ausstellung der Arbeitgeber verpflichtet ist, muss als notwendige Angaben enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort des Arbeitnehmers, die Bezeichnung des Arbeitgebers (Name der Firma, Anschrift der Firma), die Dauer des Arbeitsverhältnisses, beschäftigt von - bis, eine genaue Beschreibung der Tätigkeit des Arbeitnehmers, eine Bewertung der Leistungen und der Führung des Arbeitnehmers. Die Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind nur auf Wunsch des Arbeitnehmers ins Zeugnis aufzunehmen.

Buchtipp Libri: Arbeitszeugnisse schreiben und verstehen - Standardformulierungen. Rechtsberatung. Checklisten

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Quelle
www.hotelier.de/news/jobs/jobnews/

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