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Bedienungsgeld

Aktualisiert am: 28.04.2023

Das Geld für die Bedienung ist nicht zu verwechseln mit dem Trinkgeld. Es beinhaltet die Kosten, die der Service in der Gaststätte verursacht. Die Bedienungsgelder sind seit der Einführung der Mehrwertsteuer im Jahr 1967 inklusive der Preise in der Gaststätte.

Der Hotelier/Gastronom kann das Bedienungsgeld als

  • monatliches Gehalt
  • Beteiligung am Umsatz
  • oder als Gehalt plus Umsatzbeteiligung

bezahlen oder als Kombination der verschiedenen oberen Arten. Betriebe, die ihren Umsatz nur zu einer bestimmten Saison einfahren,  bevorzugen Gehälter, die Umsatz bezogen ausgezahlt werden. Siehe hierzu die Ausflugsgaststätte.

Spezialfall Bedienungsgeld Wiesn/Oktoberfest

Bis zu 20.000 Euro sollen Kellner auf der Wiesn verdienen. Das soll aber nur für 5 % der Bedienungen zutreffen. Die meisten verdienen im Schnitt 5000 Euro.  Der Betrag errechnet sich wie folgt:

  • Eine Bedienung bedient 4 Tische mit jeweils 10 Personen
  • an einem Werktag werden ca. 100 Maß verkauft
  • an einem Wochenendtag ca. 300 Maß

Dazu andere Getränke und Essen. An einer verkauften Maß verdient eine Bedienung 50 Cent, hinzu kommt das Trinkgeld von durchschnittlich 50 Cent. An reservierten Tischen im Hofbräu Zelt essen und trinken die Leute mehr als in den Biergärten, wo man den oben genannten Verdienst von 5000 Euro einstreicht. Über 10.000 Euro wird also nur in Promi-Zelten verdient.

Tipps

Bedienungsgeld - ein Begriff der Rubrik BWL

Tags: Erklärung Definition Bedienungsgeld, Was ist das Bedienungsgeld, seit wann ist das Bedienungsgeld im Preis enthalten? Bedienungsgeld im Hotel - und Gaststättengewerbe kaufen