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Eintrag: Branntweinmonopol

Eintrag angelegt am: 16.12.2009 | Letzte Änderung: 26.03.2012
Das Branntweinmonopol wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts eingeführt. Ab 1922 wurde es von der Reichsmonopolverwaltung (RMV) verwaltet, damit das Brennen von Branntwein und dessen Vertrieb staatlich gelenkt werden konnte.

Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB) mit Sitz in Offenbach am Main ist seit 1951 Oberbehörde des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen, um das  Branntweinmonopol zu verwalten.

Gesetz über das Branntweinmonopol siehe

->www.gesetze-im-internet.de/branntwmong/index.html#BJNR004050922BJNE007500314

Buchtipp Amazon: Die Auflösung des deutschen Branntweinmonopols und die Konsequenzen fur die Brennereiwirtschaft

       

Branntweinmonopol - ein Fachbegriff des Rechts
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