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Eintrag: Ehevertrag

Eintrag angelegt am: 12.09.2009 | Letzte Änderung: 14.04.2012
Bei einer Scheidung erleichtert ein Ehevertrag die Regelung der finanziellen Situation, um die Güter beider Partner besser trennen zu können.

1.) Wenn sich die Ehepartner gegen einen Vertrag entscheiden, greifen gesetzliche Regelungen. Dazu gehört der Zugewinn, also alles, was im Laufe der Ehe zu dem ursprünglichen Vermögen der einzelnen Eheleute hinzukommt. Da dieser bei beiden Partnern unterschiedlich hoch sein kann, wird dieser im Scheidungsverfahren als so genannter Zugewinnausgleich aufgeteilt.

2.) Wird allerdings eine Gütertrennung vereinbart, so regelt das der Ehevertrag. Dabei können auch bestimmte Teile des Vermögens aus dem Zugewinn ausgeschlossen werden. Dies kann unter anderem das Unternehmen eines Selbständigen betreffen, damit dieses bei einer Scheidung durch den Zugewinnausgleich nicht gefährdet ist.

Darüber hinaus können in einem Ehevertrag auch der Unterhalt nach einer Scheidung und das Erbe geregelt werden, wenn beispielsweise Kinder aus einer früheren Verbindung nicht übervorteilt werden sollen.

Ohne Ehevertrag gilt der Grundsatz der Vermögenstrennung: Was der Einzelne mit in die Verbindung gebracht hat, bleibt sein Eigentum. Hieraus ergibt sich auch, dass ein Partner nicht für die Schulden des anderen aufkommen muss.

Auch der Versorgungsausgleich ist ein vom Gesetz vorgeschriebener Bestandteil der Eheschließung. Durch den Versorgungsausgleich werden die Rentenanwartschaften, die sich beide Partner in der Ehezeit erworben haben, gegenübergestellt und geteilt. Wenn ein Partner beispielsweise wegen Kindererziehung keine oder nur geringe Rentenansprüche erwerben konnte, ist dieser durch die Rente des Ehegatten mit abgesichert. Im Fall einer Scheidung geht dieser Anspruch nicht verloren. Schließt das Ehepaar einen Ehevertrag ab, so kann darin allerdings auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden.

3.) Wer einen Ehevertrag schließen möchte, sollte sich auf jeden Fall vorher von einem Anwalt oder Notar beraten lassen. Bei Abschluss eines Ehevertrags ist die notarielle Beglaubigung unbedingt notwendig. Und wenn die Ehepartner erst nach der Hochzeit Bedenken bekommen: Ein Ehevertrag kann auch während der Ehe geschlossen werden. Außerdem ist er zu jeder Zeit von beiden Parteien kündbar.

Tipps
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Quelle: ->www.forium.de

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