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Eintrag: Fahrgastrechte Bahn - Eisenbahnverkehr

Eintrag angelegt am: 06.12.2011 | Letzte Änderung: 20.04.2012
Szenario: Die Bahn ist viel zu spät und auch nach 60 Minuten noch da. In diesem Fall stehen Reisenden gemäß EU-Verordnung 1371/2007 (pdf) eine Erstattung des Fahrpreises von mindestens 25% und die kostenlose Verpflegung mit Getränken zu. Bei Verspätungen ab 120 Minuten haben Bahnfahrer Anspruch auf eine Fahrpreiserstattung in Höhe von 50%. Bei einem Totalausfall hat das Warten ein Ende, da die Bahn dann die Kosten einer alternativen Beförderung übernehmen oder 100% des Ticketpreises zurückzahlen muss.

Im Nahverkehr gelten andere Regelungen. Sollte sich der Arbeitsweg via Eisenbahn um mehr als 20 Minuten verlängern, können ohne Aufpreis andere Züge genutzt werden (z. B. RE, IC, ICE). Fällt der letzte Zug des Tages aus oder verspätet sich dieser zwischen null und fünf Uhr morgens um mindestens eine Stunde, kann alternativ auf Bus oder Taxi für die Weiterfahrt umgesattelt werden. In diesem Fall muss das Unternehmen Kosten bis zu 80 Euro übernehmen. Der Weg bis zur endgültigen Fahrpreiserstattung ist jedoch ohne ein wenig Bürokratie leider nicht zu meistern.




Beim Service-Personal oder als Download im Internet erhalten Bahnreisende das "Fahrgastrechte-Formular". Einmal ausgefüllt, muss es gemeinsam mit der Kopie des Fahrscheins direkt an die zuständige Service-Stelle geschickt werden. Maximal vier Wochen später sollte der Antrag bearbeitet sein und die Entschädigung in Form eines Gutscheins im Briefkasten liegen. Auf Wunsch geht das Geld auch direkt aufs Konto.

Tipps:
  • Sammeln Sie die Belege und Fahrkarten
  • Beachten Sie die Einreichungsfristen, um Ihre Ansprüche geltend machen zu können
  • Lassen Sie sich die Verspätungen oder Ausfälle vom Service-Personal auf der Originalfahrkarte bestätigen
  • Schicken Sie keine Originaldokumente an das Unternehmen
  • Höhere Gewalt (wie z. B. Wetterereignisse) kann den Anspruch auf Entschädigung ausschließen

Quelle: Wegweiser durch den Dschungel der Fahrgastrechte

Fahrgastrechte Eisenbahnverkehr - ein Begriff der Rubrik Recht

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Definition Fahrgastrechte Bahn, Erklärung Fahrgastrechte Bahn
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