Kommentar zur Gaststättenverordnung in Hamburg
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Gaststättenverordnung Hamburg/Gaststättengesetz Hamburg

Aktualisiert am: 27.10.2023

Angaben zu den wichtigsten Paragrafen aus der hamburgischen Gaststättenverordnung

§ 1 Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis ist nach dem Gaststättengesetz immer schriftlich einzureichen.
Bei dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis oder Gestattung sind Angaben und Unterlagen über die Person des Antragstellers, die Betriebsart wie zum Beispiel French Bistro, Restaurant, Café, Pub etc. und die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume einzureichen. Der Antrag wird von den Bezirksämtern der Stadt Hamburg geprüft.

§ 2 Allgemeine Mindestanforderungen an Räume
Die zum Betrieb des Gewerbes und zum Aufenthalt der Beschäftigten bestimmten Raume müssen den bau-, immissionsschutz-, hygiene- und arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprechen.
 
§ 4 Feuersicherheit und Rettungswege: Dekorationen und Vorhänge sowie Ausstattungen in Gasträumen von Gaststätten sowie gewerblichen Unterkünften wie Hotels müssen schwer entflammbar sein. Rettungswege, insbesondere Treppen, Flure und Gänge dürfen durch Einbauten oder abgestellte Gegenstände nicht eingeengt werden.
 
§ 6 Beherbergungsräume wie von Hotels
Schlafräume von Gästen dürfen nicht innerhalb der Wohnung des Gewerbetreibenden oder Dritter liegen. Jeder Raum muss einen eigenen Zugang zum Flur haben.  Die Zugangstüren müssen durch Nummern gekennzeichnet und von innen und außen abschließbar sein. Einzelzimmer müssen mindestens 8 m² groß sein.
 
§ 7 Toiletten für Gäste
(1) 1 In Schank- und Speisewirtschaften müssen folgende Abortanlagen vorhanden sein:

Schank-/Speiseraumfläche m²   -  Spültoiletten Stück

  • bis 50                                    1 Spültoilette
  • über 50 bis 100                      2 Damen, 1 Herren, 3 Standbecken oder 2 Meter Rinne
  • über 100 bis 150                    2 Damen, 2 Herren, 3 Standbecken oder 2,50 Meter Rinne
  • über 150 -200                        3 Damen, 2 Herren, 4 Standbecken oder 3,00 Meter Rinne
  • Über 200                                Festlegung im Einzelfall

Lesen Sie hierzu Allgemeine Toilettenpflicht Gastronomie

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Synonym Gaststättenverordnung Hamburg: Gaststättengesetz Hamburg

Gaststättenverordnung -  GastV Hamburg - ein Begriff der Rubrik Gaststättenrecht

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