Was ist GoBD? - Einfache Tipps zum Belegwesen!
Kostenlose Anfragen an unsere Lieferanten stellen und Preisinformationen erhalten

GoBD Definition - Was ist GoBD?

Aktualisiert am: 21.02.2022

Was bedeutet GoBD? Definition:

GoBD ist die Abkürzung für 'Grund­sät­ze zur ord­nungs­mä­ßi­gen Füh­rung und Auf­be­wah­rung von Bü­chern, Auf­zeich­nun­gen und Un­ter­la­gen in elek­tro­ni­scher Form so­wie zum Da­ten­zu­griff (GoBD)'.

Ein besonderer Augenmerk ist dabei auf die GoBD Grundsätze und hier auf die Unveränderlichkeit von Rechnungen zu legen. Dies gilt es sonders beim Einsatz von Rechnungs-Software zu beachten! 

Worauf im GoBD BMF Schreiben besonders zu achten ist!

Vom November 2019 für 2020, Auszug: 

3.2.5 Unveränderbarkeit (§ 146 Absatz 4 AO, § 239 Absatz 3 HGB) 58: Eine Buchung oder eine Aufzeichnung darf nicht in einer Weise verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist.

Auch solche Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden, deren Beschaffenheit es ungewiss lässt, ob sie ursprünglich oder erst später gemacht worden sind (§ 146 Absatz 4 AO, § 239 Absatz 3 HGB).

Beispiel: Das steuerpflichtige Unternehmen erstellt über ein Fakturierungssystem (Rechnungssystem) Ausgangsrechnungen und bewahrt die inhaltlichen Informationen elektronisch auf (zum Beispiel in seinem Fakturierungssystem). Die Lesbarmachung der abgesandten Handels- und Geschäftsbriefe aus dem Fakturierungssystem erfolgt jeweils unter Berücksichtigung der in den aktuellen Stamm- und Bewegungsdaten enthaltenen Informationen.

In den Stammdaten ist im Jahr 'X' der Steuersatz 16 % (Mehrwertsteuer) und der Firmenname des Kunden A hinterlegt. Durch Umfirmierung des Kunden A zu B und Änderung des Steuersatzes auf 19 % werden die Stammdaten im Jahr 02 geändert. Eine Historisierung der Stammdaten erfolgt nicht.

Das steuerpflichtige Unternehmen ist im Jahr 'Y' nicht mehr in der Lage, die inhaltliche Übereinstimmung der abgesandten Handels- und Geschäftsbriefe mit den ursprünglichen Inhalten bei Lesbarmachung sicherzustellen.

Tipp: Alle Rechnungen bei der Fertigung ausdrucken und sicher auch in dieser Papierform aufbewahren!

4. Belegwesen (Belegfunktion) in GoBD

Jeder Geschäftsvorfall ist urschriftlich bzw. als Kopie der Urschrift zu belegen.

4.1 Belegsicherung

Die Belege in Papierform oder in elektronischer Form sind zeitnah, d. h. möglichst unmittelbar nach Eingang oder Entstehung gegen Verlust gemäß GoBD zu sichern (vgl. zur zeitgerechten Belegsicherung unter 3.2.3, vgl. zur Aufbewahrung unter 9.).

Mehr Information siehe www.bundesfinanzministerium.de

Verwandte Einträge

Tipps für Gastronomie-Software & Kassen

Was ist GoBD? - BMF GoBD 2020 Neufassung - ein Begriff der Rubrik der News der Finanzen


3.2.3 Zeitgerechte Buchungen und Aufzeichnungen (§ 146 Absatz 1 AO, § 239 Absatz 2 HGB)

Das Erfordernis „zeitgerecht“ zu buchen verlangt, dass ein zeitlicher Zusammenhang zwischen den Vorgängen und ihrer buchmäßigen Erfassung besteht (BFH-Urteil vom 25. März 1992, BStBl II S. 1010; BFH-Urteil vom 5. März 1965, BStBl III S. 285).

Jeder Geschäftsvorfall ist zeitnah, d. h. möglichst unmittelbar nach seiner Entstehung in einer Grundaufzeichnung oder in einem Grundbuch zu erfassen.

Nach den GoB müssen die Geschäftsvorfälle grundsätzlich laufend gebucht werden (Journal).

Es widerspricht dem Wesen der kaufmännischen Buchführung, sich zunächst auf die Sammlung von Belegen zu beschränken und nach Ablauf einer langen Zeit aufgrund dieser Belege die Geschäftsvorfälle in Grundaufzeichnungen oder Grundbüchern einzutragen (vgl. BFH- Seite 13 Urteil vom 10. Juni 1954, BStBl III S. 298).

Die Funktion der Grund(buch)aufzeichnungen kann auf Dauer auch durch eine geordnete und übersichtliche Belegablage erfüllt werden (§ 239 Absatz 4 HGB; § 146 Absatz 5 AO; H 5.2 „Grundbuchaufzeichnungen“ EStH).