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Eintrag: Gastronom

Eintrag angelegt am: 23.07.2010 | Letzte Änderung: 13.06.2011
Der Begriff Gastronom kommt aus dem griechischen Sprachbereich von gastri = Bauch und nomos = Gesetz.

Der Gastronom beschäftigt sich mit der gewerblichen Bewirtung von Gästen in gastronomischen Betrieben und nimmt Führungsaufgaben in den Betrieben (siehe unten) wahr.

Sie arbeiten selbsttändig oder abhängig in gastronomischen Betrieben, Caterern, Hotels, Kantinen und Restaurants sowie anderen Betrieben (Gesamtübersicht siehe Gastronomiegewerbe). Weiterhin sind sie in der Seeschifffahrt und z.B. auf Kreuzfahrtschiffen beschäftigt.

Ausbildung:
Gastronom/Gastronomin ist eine rechtlich geregelte berufliche Weiterbildung, die von Hotelfachschulen durchgeführt wird. Im Vollzeitunterricht dauert die Weiterbildung 1 Jahr, in Teilzeit 2 Jahre.

Selbstständige Gastwirte - im gehobenen Segment Gastronomen  genannt - organisieren sich im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA), die Arbeitnehmer bei der  Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

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Gastronom - ein Begriff der Rubrik Beruf
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