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Insolvenz Definition - Bankrott - Konkurs

Aktualisiert am: 10.12.2021

Die Begriffe Bankrott und Pleite sind in Deutschland ein umgangssprachlicher Ausdruck für den rechtlichen Status einer Insolvenz und wird Synonym benutzt. 

Was bedeutet Insolvenz? Definition: 

Der Begriff Insolvenz kommt aus dem lateinischen Sprachbereich von solvente =  nicht einlösend und bedeutet Zahlungsunfähigkeit, die sich aus nicht bezahlten Verbindlichkeiten ergibt. Das Insolvenzrecht gehört zum Zivilrecht.  Artikel mit Affinität: News zum Thema lesen. Weitere Definitionen der Insolvenz: Insolvenzverfahren weiterführende rechtliche Tipps.

Was ist eine Insolvenz für juristische sowie natürliche Personen

Es gibt in Deutschland die Insolvenz juristischer sowie natürlicher Personen. Bei einer juristischen Person (Personenvereinigung aufgrund gesetzlicher Anerkennung wie die Aktiengesellschaft, GmbH, eingetragene Genossenschaft, eingetragener Verein e.V.) muss bei einer Zahlungsunfähigkeit das sogenannte Insolvenzverfahren eingeleitet werden. Für natürliche Personen ist eine Privatinsolvenz anzuwenden. 

Ein Insolvenzverfahren muss bei juristischen Personen unbedingt initiiert werden, wenn  Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können, die in einem Zeitraum von 3 Wochen auflaufen. Wird die Insolvenz dann nicht angemeldet, kann dies ein Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung nach sich ziehen.

Die Insolvenz u.a. von juristischen Personen und natürlichen Personen ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Mehr Information siehe www.gesetze-im-internet.de/inso/index.html

Insolvenz in Deutschland und Schweiz

In Österreich und der Schweiz wird die Insolvenz offiziell als Konkurs (kommt aus dem lateinischen Sprachbereich von concursus = Zusammenlauf (der Gläubiger) bezeichnet. In Deutschland sind umgangssprachlich für Insolvenz die Begriffe Bankrott (italienische Herkunft), Konkurs und Pleite (jüdische Herkunft) im Umlauf.

Bis 2017 beendete Insolvenzverfahren in Deutschland: Gläubiger müssen auf 96,1 % ihrer Forderungen verzichten:  WIESBADEN; Destatis Meldung vom 27.03.2019: Bei Insolvenzverfahren in Deutschland, die im Jahr 2010 eröffnet und bis Ende 2017 beendet wurden, mussten die Gläubiger auf 96,1 % ihrer Forderungen verzichten. Sie erhielten durchschnittlich nur 3,9 % ihrer Forderungen zurück. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ergibt sich diese Deckungsquote als Anteil des zur Verteilung verfügbaren Betrages (610 Millionen Euro) an den Quoten-berechtigten Forderungen der Gläubiger (15,7 Milliarden Euro). Die Verluste der Gläubiger betrugen damit 15,1 Milliarden Euro. Mehr Information.  

Firmeninsolvenz

Eine Insolvenz muss beantragt werden, wenn eine Firma ihren Gläubigern gegenüber den Verpflichtungen dauerhaft oder auch nur teilweise nachkommen kann. Dabei ist zu beachten, dass man immer die Rechnungen der nächsten 3 Wochen bedienen kann - ist das nicht der Fall und man meldet keine Insolvenz an, ist der Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt. Die Firmeninsolvenz kann auch von einem Gläubiger beim Amtsgericht eingereicht werden.

Tipp: Legen Sie sich für alle Fälle eine 'Kriegskasse' an, um sich im Fall der Fälle einen Anwalt zu leisten, denn es gibt genug Fallstricke, die während einer Firmeninsolvenz lauern.  Einen Anwalt benötigen Sie bei einer Firmeninsolvenz nicht aus rechtlichen Gründen. Eine Firmeninsolvenz ist - seltsamerweise - einfacher zu machen als eine Privatinsolvenz. 

PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (Destatis)

WIESBADEN – Im Jahr 2019 haben die deutschen Amtsgerichte 18 749 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 2,9 % weniger als 2018. Die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen sank damit auf den niedrigsten Stand seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999. Einen Anstieg hat es zuletzt im Krisenjahr 2009 gegeben (+11,6 % gegenüber dem Jahr 2008). Mehr Information

ifo Institut: 2020 ist die Insolvenzsumme auf 48 Mrd. Euro gestiegen

München 10. Dezember 2021 – Im Zuge der Coronakrise und des damit einhergehenden Konjunktureinbruchs haben im Jahr 2020 weniger Unternehmen Insolvenz angemeldet als erwartet. Zu diesem Ergebnis kommt das ifo Institut in einer Kurzexpertise für das Bundesfinanzministerium.

„Laut unseren Schätzungen hätten die voraussichtlichen Forderungen aus beantragten Insolvenzverfahren auf 60 bis 100 Mrd. Euro steigen müssen, wenn man historische Zusammenhänge zwischen Konjunktur und Insolvenzgeschehen fortschreibt. Tatsächlich sind sie im Jahr 2020 nur auf 48 Mrd. Euro gestiegen, von 34 Mrd. Euro im Jahr 2019“, sagt Timo Wollmershäuser, Leiter der Prognosen am ifo Institut.

Quelle und mehr Information: Firmeninsolvenzen infolge Corona

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Tags: Insolvenz Übersetzung, deutsch, Insolvenz Gastronomie, Insolvenzbekanntmachungen Deutschland