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Eintrag: Insolvenzverschleppung

Eintrag angelegt am: 22.11.2009 | Letzte Änderung: 31.12.2010
Der Begriff Insolvenz kommt aus dem lateinischen Sprachbereich von solvente =  nicht einlösend und bedeutet Zahlungsunfähigkeit, die sich aus nicht bezahlten Verbindlichkeiten ergibt. Das Insolvenzrecht gehört in Deutschland zum Zivilrecht.

Eine Insolvenz muss angemeldet werden, wenn die Firma / der Kaufmann Rechnungen nicht mehr bezahlen kann, die in einem Zeitraum von 3 Wochen auflaufen. Wird die Insolvenz dann nicht angemeldet, kann dies ein Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung nach sich ziehen.

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Insolvenzverschleppung - ein Begriff der Rubrik Recht
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