Jugendarbeitsschutzgesetz in der Gastronomie
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Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG - Gastronomie

Aktualisiert am: 08.06.2023

Jugendarbeitsschutzgesetz Gastronomie Zusammenfassung

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (Abkürzung JArbSchG von 1976) ist das Gesetz zum Schutz von arbeitenden Kindern und Jugendlichen. Dieses Gesetz gilt für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind. Es zählt zu den Gesetzen des sozialen Arbeitsschutzes und ist auch im Rahmen von Compliance einzuhalten. 

Die wichtigsten Auszüge aus dem Gesetz (für die Gastronomie und Hotellerie) lesen Sie hier in den Kapiteln

  • Jugendarbeitsschutzgesetz Arbeitszeiten
  • Jugendarbeitsschutzgesetz Urlaub
  • Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Jugendarbeitsschutzgesetz 2011 Arbeitszeit - Jugendarbeitsschutzgesetz Arbeitszeiten

Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden (§ 8 JArbSchG).

Das Mindestalter für Arbeiten ist 15 Jahre. Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen gemäß § 6 JArbSchG  (Behördliche Ausnahmen für Veranstaltungen) z.B. für Theater - und Musikevents. Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden, es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmen für Bäckereien, Gaststätten und kulturelle Veranstaltungen.

Zitiert aus § 6 Behördliche Ausnahmen für Veranstaltungen

(1) Die Aufsichtsbehörde kann auf Antrag bewilligen, daß

1. bei Theatervorstellungen Kinder über sechs Jahre bis zu vier Stunden täglich in der Zeit von 10 bis 23 Uhr

2. bei Musikaufführungen und anderen Aufführungen, bei Werbeveranstaltungen sowie bei Aufnahmen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), auf Ton- und Bildträger sowie bei Film- und Fotoaufnahmen
    a) Kinder über drei bis sechs Jahre bis zu zwei Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 17 Uhr
    b) Kinder über sechs Jahre bis zu drei Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 22 Uhr
gestaltend mitwirken und an den erforderlichen Proben teilnehmen. Eine Ausnahme darf nicht bewilligt werden für die Mitwirkung in Kabaretts, Tanzlokalen und ähnlichen Betrieben sowie auf Vergnügungsparks, Kirmes, Jahrmärkten und bei ähnlichen Veranstaltungen, Schaustellungen oder Darbietungen.

Gesetzestext: Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)

Urlaub Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG § 19 Urlaub

(1) Der Arbeitgeber hat Jugendlichen für jedes Kalenderjahr einen bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren.

(2) Der Urlaub beträgt jährlich

  • 1. mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt ist
  • 2. mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt ist
  • 3. mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre alt ist

(3) Der Urlaub soll Berufsschülern in der Zeit der Berufsschulferien gegeben werden.

Soweit er nicht in den Berufsschulferien gegeben wird, ist für jeden Berufsschultag, an dem die Berufsschule während des Urlaubs besucht wird, ein weiterer Urlaubstag zu gewähren.

Untersuchung gemäß Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

mit Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung - JArbSchUV - Jugendarbeitsschutzgesetz Erstuntersuchung, ärztliche Bescheinigung)

§ 1 Durchführung der Untersuchungen
(1) Der Arzt, der einen Jugendlichen nach den §§ 32 bis 35 oder nach § 42 des Jugendarbeitsschutzgesetzes untersucht, hat unter Berücksichtigung der Krankheitsvorgeschichte des Jugendlichen aufgrund der Untersuchungen zu beurteilen, ob dessen Gesundheit und Entwicklung durch die Ausführung bestimmter Arbeiten oder durch die Beschäftigung während bestimmter Zeiten gefährdet wird, ob eine außerordentliche Nachuntersuchung oder eine Ergänzungsuntersuchung erforderlich ist oder ob besondere der Gesundheit dienende Maßnahmen nötig sind (§ 37 Jugendarbeitsschutzgesetz).

(2) Als Tag der Untersuchung (§ 32 Abs. 1 Nr. 1, § 33 Abs. 1 und § 34 Jugendarbeitsschutzgesetz

Aushangpflicht zum Jugendschutzgesetz (JuSchG) 

Muss das Jugendarbeitsschutzgesetz ausgehängt werden?

Der Aushang muss für alle Mitarbeiter während der gesamten Arbeitszeit gut zugänglich sein. Die Inhalte müssen auf dem aktuellen Stand gehalten sein. Bei großen Betrieben muss in jedem Stockwerk oder jeder Betriebstelle ein Aushang erfolgen.

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Tags:  Aushangpflichtige Gesetze 2023, Erklärung Jugendarbeitsschutzgesetz,