Mietwagen-Firmen und ihr Geschäftszweck
Mietwagen werden Kraftfahrern zur Verfügung gestellt, damit diese selbstständige Ziele für privat oder geschäftlich ansteuern können. Mietwagenunternehmen oder Autoleasingfirmen werden Firmen genannt, die gegen Gebühren LKW oder PKW vermieten.
Tipps zum Recht: Unterschied Leihwagen/Mietwagen
Das Wort ‚Leihwagen' ist im Übrigen rechtlich falsch, denn die Leihe ist unentgeltlich gemäß § 598 BGB. Nur die Miete ist eine Gebrauchsüberlassung, für die nach § 535 Abs. 2 BGB eine Miete zu entrichten ist. Deshalb finden bei Mietwagen die Vorschriften des Mietrechts entsprechende Anwendung. Leihwagen unterstehen wegen der höheren Abnutzung einer stärkeren technischen Überwachung und müssen in der Regel nach 12 Monaten anstatt nach 24 Monaten dem TÜV vorgeführt und dort abgenommen werden. Sie werden als sogenannte Selbstfahrervermietfahrzeuge zugelassen.
Die bundesrechtlich zuständige Regelung für Autovermietung ist die Verordnung über die Überwachung von gewerbsmäßig an Selbstfahrer zu vermietenden Kraftfahrzeuge und Anhänger vom 21. Juli 1969 (BGBl. I S. 875).
Zur weiteren Information und Fragen zum Mietwagen Recht klicken Sie hier zu einem Blog bei Rechtsfragen zu Leih- oder Mietfahrzeugen.
Mietwagen, Hotel und Urlaub
Mit dem Wandel traditioneller Pauschalangebote zu Individualreisen werden Mietwagen zunehmend wesentlicher Bestandteil der Urlaubsplanung. Wichtig: Mietwagen immer mit Vollkasko OHNE Selbstbeteiligung wählen! Zwischen der Hotellerie und den Mietwagen Firmen gibt es zahlreiche Kooperationen.
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