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Eintrag: Markenüberwachung - Markenrecht 5. Teil

Eintrag angelegt am: 17.05.2011 | Letzte Änderung: 17.05.2011
Wenn Sie die Ihre Marke gefunden haben, professionell soweit wie möglich recherchiert wurde, dass Sie damit bei Benutzung im geschäftlichen Verkehr keine fremden Rechte verletzen, die Marke angemeldet und eingetragen ist, sollten Sie eine fachanwaltliche Überwachung Ihrer Marke beauftragen. Das DPMA prüft spätere Markenanmeldungen nicht dahingehend, ob diese ältere, also Ihre, Rechte verletzen.

Für die Überwachung Ihrer Marke sind Sie selbst verantwortlich, wenn Sie nicht riskieren möchten, dass der Schutzumfang Ihrer Marke geschwächt wird. Bekannte Beispiele sind "Vaseline" (RGZ 73, 229, 232) oder u.U. "Fön" für Haartrockner, siehe 'Bulli Namensrechte'.

Auf den Punkt gebracht bedeutet dies: Ob Dritte Ihre Marke oder eine verwechslungsrelevante Marke in ein Register eingetragen lassen, merken Sie in der Regel nur, wenn Sie Ihre Marke überwachen lassen. Und nur wenn Sie von einem Eingriff in Ihre Markenrechte wissen, können Sie den Rechtsverletzer auch anwaltlich zur Unterlassung auffordern.

Ein versierter Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz verfügt über die Mittel, alle relevanten Marken- und Handelsregister für Sie daraufhin zu beobachten, ob Dritte ähnliche neue Marken oder Firmennamen anmelden und dadurch den Schutzumfang Ihrer Marke bzw. Ihres Namens schwächen.
In diesen Fällen ist dann entweder die streitige Verteidigung Ihrer Marke ggf. durch mehrere Instanzen oder die Verhandlung von Lizenz- und Abgrenzungsvereinbarungen angezeigt, je nachdem, was im Einzelfall angebracht erscheint.

Im Einzelnen werden unterschieden:
I. Markenregister-Überwachungen
Üblicherweise werden in die Überwachung identische und ähnliche Marken mit Bezug zu Deutschland einbezogen. Überwacht werden dabei das deutsche Markenregister beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) in München, das europäische Markenregister beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante sowie bei internationalen Marken die Registrierungen bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO - World Intellectual Property Organization) in Genf. Zudem können die Markenregister zahlreicher weiterer Länder überwacht werden, sofern dies im Einzelfall sinnvoll erscheint.

II. Firmennamen-Überwachungen
Sofern eine Firmennamen-Überwachung angezeigt ist, werden auch die Handelsregister in die Überwachung einbezogen. Dabei werden alle eingetragenen identischen und ähnlichen Firmennamen der deutschen Handelsregister überwacht.

Ein versierter Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz wertet alle eingehenden Kollisionshinweise aus und weist Sie auf mögliche Verletzungen Ihrer Rechte hin. Zudem erhalten Sie eine erste rechtliche Einschätzung und eine Handlungsempfehlung. Auf dieser Grundlage können Sie die unternehmerische Entscheidung treffen, ob gegen die Kollisionszeichen vorgegangen werden soll, also etwa Widerspruch gegen die Markeneintragung eingelegt werden, Klage erhoben oder in Abgrenzungsvereinbarungen eingetreten werden soll.

Tipp: Lesen Sie auch folegende Ratgeber-Folgen:
Markenrecht 1. Teil: Markenfindung
Markenrecht 2. Teil: Markenrecherche
Markenrecht 3. Teil: Markenanmeldung
Markenrecht 4. Teil: Markenverwaltung
Markenrecht 6. Teil: Markenverteidung
Markenrecht 7. Teil: Markenbewertung (folgt demnächst)

Buchtipp Libri: Einführung in das Markenrecht - Deutsche, europäische und internationale Markenrechte

Produkttipp Amazon: Markenrecht: Rechtsstand: März 2010

                               

© Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke, LL.M.
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Mehr Info: www.ipjaeschke.de

Markenüberwachung - ein Begriff der Rubri Recht
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