Nichtraucherschutzgesetz
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Nichtraucherschutzgesetz Deutschland

Aktualisiert am: 01.03.2022

Der Nichtraucherschutz in Deutschland war im internationalen Vergleich lange Zeit vernachlässigt. Die gesellschaftliche Akzeptanz von Maßnahmen zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens ist hoch. Doch die Föderalismusreform von 2008 hat auch die Gesetzgebung zum Nichtraucherschutz  den Ländern gegeben -  zum Leidwesen der Hotellerie und Gastronomie, die sich auch Wirrwarr an Gesetzen ausgeliefert sieht. Wir geben Tipps zum Links zu den Gesetzen des Nichtraucherschutzgesetzes in alle Bundesländer.

Urteil Nichtraucherschutzgesetz Hessen: Ausschank von Getränken im Nebenraum erlaubt - Bayern hatte 2008 ein strenges Gesetz zum Nichtraucherschutz erlassen, das am 1. August 2009 von der Landesregierung wieder aufgehoben wurde.

So oder so ähnlich lauten Maßgaben zum Nichtraucherschutzgesetz. Deshalb treten in den Bundesländern bei den Gastronomen immer wieder die gleichen Fragen auf: Ab welcher Raumgröße darf in meiner Gaststätte geraucht werden? Darf man Speisen anbieten?

Zum Nichtraucherschutzgesetz hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Gaststätten, Kneipen, Bars

  • die keine zubereiteten Speisen anbieten
  • weniger als 75 Quadratmetern Größe (Einraumbetriebe)
  • Gäste erst ab dem Alter von 18 Jahren einlassen
  • und sich entsprechend kennzeichnen

dürfen selbst entscheiden, ob sie einen Raucher- oder Nichtrauchergaststätte führen wollen. Mit der Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht klar aufgezeigt, wie Nichtraucherschutz mit Ausnahmen verfassungskonform und im Interesse aller Beteiligten vernünftig gestaltet wird. Leider zeigt das Beispiel NRW (siehe unten), wie dieses Gesetz unterlaufen wird. Für alle anderen gastronomischen Betriebe gelten die Nichtraucherschutzgesetze der Bundesländer.

Weitere Ausnahmen zum Nichtraucherschutzgesetz

  • Außengastronomie ist vom Nichtraucherschutz befreit (keine umschlossenen Räume)
  • Einrichtung von separaten Rauchernebenräumen - Ausnahme von der Ausnahme: Bayern und die Discotheken

Auszüge aus den Nichtraucherggesetzen

- die Verlinkungen der Überschriften führen zu den jeweiligen Gesetzen

Bundesverfassungsgericht Urteil vom 30. Juli 2008
Nach den Angaben des Beschwerdeführers hielten sich die rauchenden Stammgäste erheblich kürzer in seiner Gaststätte auf und konsumierten entsprechend weniger, seit er nach Inkrafttreten des Landesnichtraucherschutzgesetzes Baden-Württemberg eine reine Nichtrauchergaststätte führen müsse, ohne einen Raucherraum anbieten zu können. Dies sei typisch für Einraumgaststätten, weil bei diesen der Anteil von Stammgästen besonders hoch liege und sich unter diesen ein ungewöhnlich hoher Anteil von Rauchern finde. Der Gaststättentyp "Kleinkneipe" habe bestimmte soziokulturelle Hintergründe und diene den Stammgästen oftmals als "ein Stück Zuhause"

Nichtraucherschutzgesetz Bayern

Am 1. August 2010 trat das mit Volksentscheid vom 4. Juli 2010 angenommene Gesetz zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz GSG) in Kraft.

Nichtraucherschutzgesetz Berlin

In der Umsetzung der Vorgabe hat das Abgeordnetenhaus von Berlin daraufhin das Erste Gesetz zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes verabschiedet. Dieses Gesetz ist am 14. Mai 2009 verkündet worden und seit dem 28. Mai 2009 in Kraft. Es umfasst neben der zusätzlichen Ausnahmeregelung für die getränkegeprägte Kleingastronomie auch eine Erweiterung der Rauchverbote, indem Freizeiteinrichtungen mit einbezogen werden. Zudem ist nun eine Ausnahmeregelung für Shisha-Gaststätten (also Wasserpfeifen-Gaststätten) im Gesetz enthalten.

Nichtraucherschutzgesetz Brandenburg

Das NiRSchG wurde am 14. Dezember 2007 vom brandenburgischen Landtag beschlossen. Die Rauchverbote gelten ab dem 1. Januar 2008. Wann darf auch in Eckkneipen (Einraumgaststätten) und Diskotheken geraucht werden?

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2008 werden Verstöße gegen das Rauchverbot in Einraumgaststätten und Diskotheken vorübergehend bis zur gesetzlichen Neuregelung nicht mehr als Ordnungswidrigkeiten verfolgt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • die Einraumgaststätte hat eine Gastfläche von weniger als 75 m²
  • besitzt lediglich eine Schankerlaubnis, das heißt, bietet keine selbst zubereiteten Speisen an
  • verfügt nicht über einen abgetrennten Nebenraum
  • gewährleistet, dass Personen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt ist und
  • hat eine Kennzeichnung im Eingangsbereich als Rauchergaststätte, zu der Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt haben.

Nichtraucherschutzgesetz Bremen

Bremisches Nichtraucherschutzgesetz (BremNiSchG) vom 18. Dezember 2007. Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Nichtraucherschutzgesetz Bremen

Nichtraucherschutzgesetz Hamburg

Neuregelung des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetzes (HmbPSchG)
In kleinen Gaststätten, den so genannten Eckkneipen, kann wie bisher geraucht werden, wenn keine zubereiteten Speisen angeboten werden und Personen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt ist. Die Neuregelung war notwendig, da die bisherigen Regelungen in Hamburg vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurden.

Nichtraucherschutzgesetz Hessen

Das Gesetz zur Änderung des hessischen Nichtraucherschutzgesetzes, das aus dem Landtag entwickelt wurde, ist am 17. März 2010 in Kraft getreten.

Nichtraucherschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern

Am 11. Juli 2007 hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern ein umfassendes Nichtraucherschutzgesetz verabschiedet. Vom 1. Januar 2008 an werden auch die Gaststätten im Nordosten rauchfrei sein. Abgetrennte Raucherräume sind möglich.

Nichtraucherschutzgesetz Niedersachsen

Wer überwacht das Rauchverbot in Gaststätten? Die Kommunen kontrollieren die Einhaltung des Rauchverbotes in Gaststätten im Rahmen der ganz normalen ordnungsrechtlichen Überprüfung oder z.B. nach Eingang von Anzeigen. Schließlich gibt es bereits die Überwachung durch die Ordnungsämter, ob zum Beispiel das Jugendschutzgesetz in Gaststätten eingehalten wird.

Nichtraucherschutzgesetz Nordrhein-Westfalen

Das neue Gesetz regelt ein uneingeschränktes Rauchverbot in Gaststätten. Die zahlreichen Ausnahmen vom Rauchverbot für den Gaststättenbereich werden ab dem 01. Mai 2013 nicht mehr bestehen. Rauchergaststätten, Raucherclubs und Raucherräume werden nicht mehr möglich sein. Bei Brauchtumsveranstaltungen, auch wenn sie in Festzelten stattfinden, besteht ebenfalls ein Rauchverbot. Kommentar von Hotelier.de: Sehr bitter. Vielen Dank Frau Kraft für diese Regelung bar jeder Vernunft!

Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz

Resumee für die Gastronomie: Nur wenn es aus besonderen Gründen erforderlich oder vertretbar ist (Artikel 13 Grundgesetz - Unverletzbarkeit der Wohnung, abgetrennte Räume in Gaststätten, konzeptionelle oder therapeutische Gründe) wird auch in bestimmten rauchfreien Institutionen die Einrichtung besonderer Raucherräume oder eine Raucherlaubnis für Einzelpersonen zugelassen.

Nichtraucherschutzgesetz Saarland

Im Saarland gilt seit der Bestätigung der Verfassungsmäßigkeit des Nichtraucherschutzgesetzes im März ein absolutes Rauchverbot in allen saarländischen Gaststätten. Eine Übergangsregelung galt nach dem Gesetz bis 1. Dezember 2011 für Gaststätten, in denen nach dem 21. November 2007 bis zum 18. November 2009 Nebenräume für Raucher errichtet wurden, und die eine Ausnahmegenehmigung vorweisen können. Ab dem 1. Dezember 2011 gilt  ausnahmslos für alle Gaststätten das gesetzliche Rauchverbot.

Nichtraucherschutzgesetz Sachsen

Das Gesetz tritt am 1. Februar 2008 in Kraft und gilt für Gaststätten im Sinne von § 1 des Gaststättengesetzes sowie Einrichtungen, die den Vorschriften des Gaststättengesetzes unterliegen.

Nichtraucherschutzgesetz Sachsen-Anhalt

Seit dem 01.01.2008 gilt für das Land Sachsen-Anhalt das Nichtraucherschutzgesetz (NichtRSchG). Durch Beschluss des Landtages vom 14. Juli 2009 wurde es in einigen Punkten geändert. Welche Ausnahmen gibt es laut Gesetz vom Rauchverbot? Das Rauchverbot gilt nicht: in einzelnen Bereichen von Gaststätten und Diskotheken - siehe hierzu die FAQ im Bereich B vom Link oben

Nichtraucherschutzgesetz Schleswig - Holstein

Ausgenommen vom Rauchverbot sind Gaststätten mit einer Gastfläche von weniger als 75 qm, die keine zubereiteten Speisen anbieten und nicht über eine entsprechende Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz verfügen, keinen abgetrennten Nebenraum haben und zu denen Personen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt ist.

Nichtraucherschutzgesetz Thüringen

Auszug mit § 5 'Raucherräume'
Entgegen dem Verbot nach § 3 Abs. 1 können Leiter von Einrichtungen nach § 2 Nr. 1 und Betreiber von Gaststätten nach § 2 Nr. 9 das Rauchen in einem Nebenraum gestatten. Der Raum ist als Raucherraum zu kennzeichnen und muss baulich von den übrigen Räumen so getrennt sein, dass ein ständiger Luftaustausch nicht besteht. Satz 1 gilt nicht für Gaststätten, die in der Betriebsart einer Diskothek oder nach Art einer Diskothek geführt werden.

Tipps

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