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Eintrag: Steuererklärung Werbungskosten

Eintrag angelegt am: 04.03.2011 | Letzte Änderung: 04.03.2011
Werbungskosten sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis entstehen. Bei Arbeitnehmern wird hierzu von vorneherein ein Pauschbetrag von 920 Euro berücksichtigt. Nur wer höhere Aufwendungen hatte, sollte detaillierte Angaben zu seinen Ausgaben können:

Entfernungspauschale
Die Entfernungspauschale liegt bei 30 Cent. Die entsprechenden Werbungskosten für den Weg zur Arbeit errechnen sich wie folgt: Die einfache Entfernung multipliziert mit den Arbeitstagen im Steuerjahr und das wiederum multipliziert mit der Entfernungspauschale von 30 Cent.

Arbeitszimmer
Jeder Arbeitnehmer kann sein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen, wenn der Arbeitgeber ihm für eine Tätigkeit keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Ob Miete, Nebenkosten oder Kosten für die Reinigung - die anfallenden Aufwendungen für ein Arbeitszimmer kann man in seiner Steuererklärung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen.

Arbeitsmittel
Beim Kauf neuer Arbeitsmittel sind neben den Anschaffungskosten auch Mehrwertsteuer, Kosten für Porto und Verpackung sowie Fahrtkosten absetzbar. Liegen die Anschaffungskosten unter 410 Euro (ohne Mehrwertsteuer) oder 487,90 Euro (inkl. 19 Prozent MwSt.), können die Ausgaben in voller Höhe im Jahr der Anschaffung als Werbungskosten abgesetzt werden. Betragen die Anschaffungskosten mehr als 410 Euro (ohne Mehrwertsteuer) oder 487,90 Euro (inkl. 19 Prozent MwSt.) müssen die Kosten über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt werden.

Dienstreisepauschale
Anders als bei der Fahrt zur Arbeitsstelle zählt bei einer Dienstreise jeder gefahrene Kilometer. Die Dienstreisepauschale ist gestaffelt. So können z.B. Autofahrer 30 Cent und Fahrradfahrer nur fünf Cent pro Kilometer geltend machen.

Verpflegungspauschale
Die mit einer Dienstreise verbundenen zusätzlichen Verpflegungskosten können Arbeitnehmer als Verpflegungspauschale absetzen. Ist die Dauer der Dienstreise unter acht Stunden, bekommt man allerdings keine Pauschale. Bei einer acht bis 14 Stunden dauernden Dienstreise kann man pauschal sechs Euro absetzen. Bei 14 bis 24 Stunden sind es zwölf Euro und bei über 24 Stunden 24 Euro.

Umzugskosten
Bei beruflich bedingten Umzügen können die daraus resultierenden Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Zu den absetztbaren Kosten zählen zum Beispiel Transportkosten, Reisekosten, Doppelte Mietzahlungen, oder bestimmte Kosten für die Einrichtung.

Quelle: www.forium.de
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