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Tarifvertrag Hessen (Dehoga/Gastronomie)

Aktualisiert am: 08.06.2023
Werratalsee bei Eschwege in Hessen / Bildquelle: Hotelier.de
Werratalsee bei Eschwege in Hessen / Bildquelle: Hotelier.de

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Die Tarifverträge für die Hoga in Hessen

Meldung vom 13.12.21 - Gewerkschaft NGG und DEHOGA Hessen einigen sich auf Tarifvertrag / Laufzeit vom 01. März 2022 bis 30. Juni 2024

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NGG und der Hotel- und Gastronomie-Verband DEHOGA Hessen haben sich nach fast einem Jahr coronabedingtem Stillstand und drei darauffolgenden Verhandlungsrunden auf einen neuen Anschlusstarifvertrag für das hessische Gastgewerbe geeinigt.

Die tariflichen Entgelte im hessischen Gastgewerbe steigen zunächst zum 1. März 2022 um 8,5 Prozent. In einer zweiten Stufe werden die Löhne um weitere 6,5 Prozent zum 1. Januar 2023 angehoben. Der Tarifvertrag ist erstmals zum 30. Juni 2024 kündbar und hat damit eine Gesamtlaufzeit von 28 Monaten.

Verhandlungsführer für die Arbeitgeber und Präsident des Branchenverbandes DEHOGA Hessen Gerald Kink: „Mit diesem Abschluss in einer Zeit, in der noch nicht klar ist, wann wir wieder unter ‚normalen‘ Bedingungen arbeiten können, machen wir deutlich, dass wir zu unserer Verantwortung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen. Es geht um Wertschätzung für die enormen Belastungen, die hinter uns liegen, aber auch um klare Perspektiven für die Zukunft in der Branche.“

Gewerkschaft und Arbeitgeberverband hätten den bereits zum Ende des Jahres 2020 ausgelaufenen Tarifvertrag viele Monate angesichts der langen Lockdownphasen im Gastgewerbe nicht erhöht. Genauso seien sich die Tarifvertragsparteien nun einig, dass viele gute Gründe für stabile Erhöhungen der Entgelte sprächen.

„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Hotellerie und Gastronomie haben harte Monate hinter sich. Viele haben das Gastgewerbe in der Krise verlassen. Mit Blick auf die Unsicherheiten in diesen Tagen sind vielfach Kurzarbeit und weiterhin bestehende Unwägbarkeiten in der Branche noch bei weitem nicht überstanden. Wir sind froh darüber, dass wir mit diesem Abschluss Vertrauen darin schaffen, dass sich Ausbildung und Arbeit im Gastgewerbe in Hessen lohnen.“, bekräftigt der Verhandlungsführer der Arbeitnehmerseite und Geschäftsführer der NGG Rhein-Main, Peter-Martin Cox.

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Starkes Signal für Ausbildung in Hotellerie und Gastronomie

Die Ausbildungsvergütungen im hessischen Gastgewerbe werden zum 1. März 2022 in einem Schritt erhöht, und zwar im ersten Ausbildungsjahr von derzeit 815,00 auf 1.000,00 Euro, im zweiten Jahr der Ausbildung von derzeit 930,00 auf 1.150,00 Euro und im dritten Ausbildungsjahr von 1.065,00 auf 1.300,00 Euro.

In diesem Zusammenhang kündigten NGG und DEHOGA im neuen Jahr weitere Maßnahmen zur Förderung der Ausbildung und Gewinnung von qualifiziertem Fachkräftenachwuchs an. Die Tarifpartner seien sich einig, dass angesichts der andauernden Corona-Krise die angespannte wirtschaftliche Lage der Branche genauso berücksichtigt werden müsse wie die lange Dauer der außerordentlichen Herausforderungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Daher sei insbesondere die lange Laufzeit von über zwei Jahren mit Blick auf Planungssicherheit für beide Seiten wichtig. Zudem sei berücksichtigt worden, dass die Lebenshaltungskosten auch in den kommenden Monaten weiterhin hoch sein werden.

Demgegenüber haben auch Hotels und Restaurants mit steigenden Kosten zu kämpfen, die zu den wirtschaftlichen Belastungen und massiven Umsatzeinbrüchen der Corona-Krise hinzukämen. „Die Tariferhöhungen beispielsweise bei der Bahn spüren die Verbraucher auf den Fuß folgend durch Erhöhungen der Fahrpreise. Auch unsere Gäste können nicht erwarten, dass sich ein stabiler Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation unserer Mitarbeiter nicht auch flächendeckend in der Kalkulation unserer Angebote widerspiegelt.“, so Kink.

Gewerkschaftsführer Peter-Martin Cox begrüßt ausdrücklich die Ankündigung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, dass die erhöhten Leistungssätze beim Kurzarbeitergeld beibehalten werden: „Wir danken der neuen Bundesregierung für die Unterstützung unserer Kolleginnen und Kollegen in Kurzarbeit durch das erhöhte Kurzarbeitergeld auch ab Januar 2022.“

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Wiesbaden/Sulzbach im Taunus, 14.11.2018 - NGG und DEHOGA Hessen einigen sich auf neuen Tarifabschluss

Die Entgelttarifverhandlungen für das hessische Gastgewerbe zwischen den Tarifvertragsparteien Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und dem Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen (DEHOGA Hessen) wurden am Abend des 13. November 2018 in Sulzbach erfolgreich zum Abschluss geführt.

Die Löhne für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Hotels und Gastronomiebetrieben in Hessen steigen in einer ersten Stufe mit Wirkung zum 1. Januar 2019 um 3,3 Prozent. Ab dem 1. Januar 2020 werden die Gehälter um weitere 2,8 Prozent angehoben. Der neue Entgelttarifvertrag ist bis zum 31. Oktober 2020 abgeschlossen. Vom Morgen bis in die Abendstunden haben die Tarifkommissionen der beiden Sozialpartner verhandelt.

„Es war von Anbeginn auf beiden Seiten spürbar, dass ein hohes Interesse an konstruktiven Verhandlungen zum Wohle und zur Zukunftssicherung der gesamten Branche besteht“, so Gerald Kink, Präsident und Verhandlungsführer des Arbeitgeberverbandes DEHOGA Hessen.

Noch eine letzte Unsicherheit bleibt allerdings bestehen: In der untersten Lohnstufe der Betriebsgastronomie bzw. der Catering-Branche, die nicht andere vorrangige Tarifverträge anwendet, wird die Große Tarifkommission noch über die Mindeststandards für die Entlohnung von Hilfskräften beraten. Bis zum 30. November kann der DEHOGA Hessen daher den Gesamttarifvertragsabschluss noch widerrufen. Eine Einigung innerhalb der Verbandsgremien gilt jedoch als wahrscheinlich.

Der Verband verweist erneut auf die am Tarifabschluss teilhabenden Erhöhungen der Ausbildungsvergütungen. Mit 795,00 Euro im ersten und 1035,00 Euro im dritten Lehrjahr erhalten hessische Auszubildende als Restaurant-, Hotelfachleute oder Köche bundesweit das höchste Salär. „Gute Ausbildungsbedingungen, Steigerung der Attraktivität einer werthaltigen Ausbildung in der Branche und eine echte Befähigung des Nachwuchses lauten die großen Herausforderungen der Betriebe. Die Vergütung ist dabei ein Baustein, der dazu gehört.“, so Kink.

Aus diesen Gründen und insbesondere um den landesweiten Standard für die Ausbildung des gastgewerblichen Nachwuchses zu sichern, haben die Tarifvertragsparteien zudem vereinbart, für die geltenden Ausbildungsvergütungen die Allgemeinverbindlichkeit schnellstmöglich zu beantragen. Damit würden diese auch für nicht tarifgebundene Unternehmen in ganz Hessen verpflichtend. „Wir brauchen hierzulande keine Debatten um gesetzlich verordnete Mindestausbildungsvergütungen. Junge Menschen sollen in unseren Betrieben für die Branche und ihren beruflichen Werdegang begeistert und befähigt werden!“, betont Gerald Kink, der in einer Allgemeinverbindlichkeit auch ein Instrument sieht, um den Herausforderungen des Fachkräftebedarfs zu begegnen.

Mit dem Tarifabschluss für eine Gesamtlaufzeit von 22 Monaten erhielten die Betriebe insbesondere Planungssicherheit. Der Abschluss sei der Höhe nach mit Blick auf Inflationsraten und die Tarifentwicklung der Gesamtwirtschaft angemessen. Gerald Kink: „Ich danke allen mitwirkenden Kolleginnen und Kollegen und auch den Vertreterinnen und Vertretern der Gewerkschaft, die sich allesamt partnerschaftlich mit uns auf den Weg gemacht haben, Hotellerie und Gastronomie in die Zukunft zu führen und zur Branche der Chance zu entwickeln!“

Historische Tarifverträge im HOGA-Gewerbe in Hessen:

Quelle DEHOGA Hessen vom 02.03.2016: Die Löhne für der Mitarbeiter in Hotels und Gastronomiebetrieben in Hessen steigen in einer ersten Stufe mit Wirkung zum 1. März 2016 um 2,5 Prozent. Ab dem 1. Januar 2017 werden die Gehälter um weitere 2 Prozent angehoben. Gesonderte Erhöhungen wurden für die Ausbildungsvergütung vereinbart. Der neue Entgelttarifvertrag ist bis zum 31. August 2017 abgeschlossen.

Mit 705 € im ersten und 930 €  im dritten Lehrjahr erhalten hessische Auszubildende als Restaurant-, Hotelfachleute oder Köche bundesweit das höchste Gehalt. Für die beiden „Leermonate” Januar und Februar 2016 gibt es eine Einmalzahlung in Höhe von 100,00 Euro für alle Vollzeitbeschäftigten.

04.12.2014

Die Tariflöhne haben bei einer Laufzeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 folgende Gehaltserhöhungen (Quelle der Zahlen DEHOGA Hessen)

  • 3 % Prozent in sämtlichen Lohngruppen der 64.000 Beschäftigten im hessischen Gastgewerbe
  • sowie leicht darüber liegende Steigerungen der Ausbildungsvergütungen

Die Tarifverträge für die Hoga in Hessen haben bei einer Laufzeit vom 01.11.2012 bis 31.12.2014 folgende Gehaltserhöhungen (Quelle der Zahlen Gewerkschaft NGG)

  • Ab 1. November 2012 um 4 %
  • Ab 1. April 2014 um weitere 2,5 %.

Wer hat Rechtsanspruch auf den Tarif?

Für Betriebe der DEHOGA, deren Beschäftigte Mitglied in der Gewerkschaft NGG sind.

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