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Eintrag: Vorsteuer

Eintrag angelegt am: 28.01.2010 | Letzte Änderung: 26.04.2012
Vorsteuer Definition: Gemäß (§ 15 UStG) soll durch das System des Vorsteuerabzugs gewährleistet werden, dass bei jedem steuerpflichtigen Umsatz nur der bei dem jeweiligen Umsatz erzielte Mehrwert der Ware mit der Umsatzsteuer belastet wird.

Die Steuerlegislative will durch dem Vorsteuerabzug erreichen, dass die Umsatzsteuer durch den Endverbraucher getragen wird. Die bezahlte Umsatzsteuer wird dabei im Rahmen der monatlichen oder vierteljährlichen abzugebenden Vorausanmeldung von den Unternehmen verrechnet.

Zum Vorsteuerabzug sind nur Unternehmen berechtigt, nicht dagegen
  • Kleinunternehmer, bei denen die Umsatzsteuer nicht erhoben wird.
  • Öffentliche Hand (Bund, Länder und Gemeinden)
  • private Endverbraucher

Bei mangelhaften Rechnungen lehnt die Finanzverwaltung die Anerkennung der Vorsteuer ab. Nach der bislang geltenden Vorgehensweise lässt sich die Vorsteuer erst in dem Monat im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend machen, in dem der andere Unternehmer die beanstandete mangelhafte Rechnung korrigiert. Diese Fehler fallen erst nach Jahren durch die Betriebsprüfung auf mit allen Nachteilen, die sich daraus ergeben: Nachzahlungen + Steuerzinsen.

Der EuGH hat aber jetzt zu einem solchen Fall entschieden, dass der Vorsteuerabzug rückwirkend erfolgen darf, wenn der Unternehmer dem Finanzamt eine berichtigte Rechnung vorlegt, nachdem die vorherige als fehlerhaft beanstandet worden war (Az. C-368/09). Nach Ansicht der Richter steht einem Vorsteuerabzug nichts entgegen, wenn in einer Rechnung unrichtige Angaben enthalten sind. Das gilt immer dann, wenn die sonstigen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind und der Unternehmer als Leistungsempfänger seinem Finanzamt vor Erlass einer ablehnenden Entscheidung eine berichtigte Rechnung zuleitet. Somit ist es möglich, dem Beamten während der Betriebsprüfung die ordnungsgemäßen Unterlagen vorzulegen. Dieser muss die  Nachforderungen dann zurückziehen.

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Vorsteuer - ein Begriff der Rubrik Recht/BWL
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