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Wissenschaftliche Dienste, Deutscher Bundestag: Aktueller Begriff Netzneutralität
Der Begriff Netzneutralität bezeichnet die neutrale Übermittlung von Daten im Internet, das bedeutet eine gleichberechtigte Übertragung aller Datenpakete unabhängig davon, woher diese stammen, welchen Inhalt sie haben oder welche Anwendungen die Pakete generiert haben. Dies galt bislang als essentielle Eigenheit des weltweiten Netzes
Da wachsende Datenmengen, technische Machbarkeit und wirtschaftliche Interessen die Wahrung dieses Prinzips zunehmend gefährden, wird sowohl in Deutschland wie auch auf europäischer Ebene und in den USA die Notwendigkeit einer gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität diskutiert.
Die Datenmenge im Internetverkehr wächst insbesondere durch hochvolumige Inhalte wie Up und
Downloads von Musik- und Videodateien, Internet-Fernsehen oder Internettelefonie. Temporäre
Überlastungen der Netze und Staus sind die Folge. Entsteht ein Stau, kommt es zunächst
zur Zwischenspeicherung, aus der die Datenpakete nach dem First-In/First-Out Prinzip weitergeleitet werden. Qualitätseinbußen bis hin zu Datenverlusten können die Folge sein. Das Vorhalten von Überkapazitäten zur Vermeidung von Engpässen bei kurzfristiger Überlastung des Netzes ist volkswirtschaftlich nicht sinnvoll. Da aufgrund des technischen Fortschritts heute Quelle und Inhalt einer Datei ermittelt werden können (Deep Packet Inspection), besteht die Möglichkeit,
Datenpakete grundsätzlich unterschiedlich zu behandeln, Prioritäten und Nachrangigkeiten zu
definieren, bis hin zur Blockade. Netzbetreiber haben damit die technischen Mittel, die Neutralität
des Internets einzuschränken.
Es gibt daher Überlegungen, den Transport besonders zeitsensibler Daten wie z. B. Internet-Telefonie oder Video-Konferenzen zu Lasten weniger zeitempfindlicher Daten, wie der Email-Übertragung, generell bevorzugt zu behandeln oder aber den einzelnen Kunden die Wahl zu geben, anstelle einer Einheitsflatrate einen priorisierten Datentransport gegen entsprechende Bezahlung zu erwerben (Quality of Service). Eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität könnte dies unterbinden, indem sie zur Gleichbehandlung im Datenverkehr verpflichten würde.
Für eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität treten vor allem Konsumenten und
Diensteanbieter wie Google und Microsoft ein. Ihre Befürchtungen reichen von der Einführung
einer Zwei-Klassen-Gesellschaft im Internet bis zur Zensur und Blockierung unliebsamer Inhalte.
Allein auf Grund des freien Datenflusses durch alle Netze sei das World Wide Web das demokratischsteMassenmedium der Welt, nur so könnten sich neue Inhalte, Angebote und Dienste auch kleiner Anbieter im Internet durchsetzen und könne der Gefahr einer Zersplitterung des WWW begegnet werden. Die Gegenauffassung wird in erster Linie von den Netzbetreibern vertreten, die ihre Investitionen in die Bereitstellung der Netze durch entsprechende Preisstellung amortisieren oder eigene Angebote bevorzugt transportieren wollen. Sie argumentieren, eine Verpflichtung zur Netzneutralität verhindere den weiteren Ausbau der Breitbandnetze und führe bei den Verbrauchern zu höheren Anschlussgebühren.
Trotz Anerkennung der großen Bedeutung der Netzneutralität für die Meinungs- und Informationsfreiheit und die Weiterentwicklung des Internets halten wirtschaftspolitische Experten eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität auf dem deutschen und europäischen Markt nicht
für erforderlich. Sie gehen davon aus, dass der Wettbewerb unter den Netzbetreibern für eine
Aufrechterhaltung des offenen Internets sorgen werde. Diskriminierendes Verhalten marktbeherrschender Unternehmen könne mit den Mitteln der Missbrauchsaufsicht nach deutschem und europäischem Wettbewerbsrecht unterbunden werden. Ergänzend hierzu wird empfohlen, die
Netzbetreiber gesetzlich zu verpflichten, von der Norm abweichende Verhaltensweisen wie den
Ausschluss bestimmter Content Provider oder Differenzierungen bezüglich der Servicequalität
öffentlich zu machen sowie ein Sonderkündigungsrecht für den Anbieterwechsel einzuführen.
Darüber hinaus wird die Gewährleistung von standardisierten Mindestanforderungen an das Netz
gefordert.
Die Vorgaben der am 18. Dezember 2009 in Kraft getretenen Telekommunikationsrichtlinien der
EU bleiben im Rahmen dieser Empfehlungen. Die Kommission hat in diesem Zusammenhang
folgende Erklärung zur Netzneutralität abgegeben: „Die Kommission misst der Erhaltung des offenen und neutralen Charakters des Internet hohe Bedeutung bei und trägt dem Willen der Mitgesetzgeber umfassend Rechnung, jetzt die Netzneutralität als politisches Ziel und als von den
nationalen Regulierungsbehörden zu fördernden Regulierungsgrundsatz festzuschreiben...“.
Überdies verpflichtete sich die Kommission, die Neutralität des Internets genau im Auge zu behalten
und dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig über den Stand der Netzneutralität
Bericht zu erstatten.
Auch die Bundesregierung bekennt sich im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP für
die 17. Legislaturperiode zur Wahrung der Netzneutralität. Die Bundestagsfraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen planen die Einsetzung einer Enquete-Kommission „Internet
und digitale Gesellschaft“, zu deren Prüfungsauftrag unter anderem die „Sicherung eines
freien und ungehinderten Zugangs zum Internet für alle Nutzer und Informationsanbieter (Netzneutralität)“ gehören soll.
Derzeit liegt dem Deutschen Bundestag eine öffentliche Online-Petition für Neutralität und Gebührenfreiheit des Internets vor.
Artikel 1 Abs. 8 g) und h) der Richtlinie 2009/140/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L. 337, 18.12.2009, S. 37).
Artikel 1 Abs. 14 der Richtlinie 2009/136/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L. 337, 18.12.2009, S. 11.
Antrag der Fraktionen CDU/CSU und FDP Einsetzung einer Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“, Entwurf – Stand: 13. Januar 2010, abrufbar unter http://www.carta.info/docs/EnqueteAntrag.pdf.
Erklärung der Kommission zur Netzneutralität (2009/C 308/02), Amtsblatt der Europäischen Union v. 18.12.2009.
Haucap/Kühling (Hrsg.). Effiziente Regeln für Kommunikationsmärkte in der Zukunft. Kartellrecht, Netzneutralität und Preis-Kostenscheren
(2009).
Verfasserin: RDn Gyde Maria Bullinger – Fachbereich WD 10 Kultur, Medien und Sport
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