Eine Gaststättenkonzession wird in Deutschland durch eine rechtliche Erlaubnis (und Genehmigung) über einen Verwaltungsakt geregelt. Dieser Verwaltungsakt hebt grundsätzliche Verbote eines Verhaltens zugunsten einer Einzelfallregelung auf. Eine Erlaubnis im Rahmen des Gaststättenrechts ist insbesondere die Gaststättenkonzession. In diesem Artikel lesen Sie grundsätzliche Regelungen, Erlaubnisse, Kosten und erforderliche Unterlagen, um eine Gaststättenkonzession beantragen zu können. Die Gaststättenkonzession sollte aber erst nach dem Aufstellen eines Restaurant Konzeptes und der Checkliste für Existenzgründung beantragt werden
Konzession & Gastronomie: Gaststättenkonzession - warum - wofür?
Für eine erfolgreiche Gastronomie bedarf es auch rechtlicher Genehmigungen (privatrechtliches Pendant = Lizenz) wie die Gaststättenkonzession, sei es nun in NRW oder Rheinland-Pfalz. In Deutschland ist das Gaststättenrecht hauptsächlich im Gaststättengesetz des Bundes geregelt, das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246) geändert worden ist. Demnach ist ein Gaststättengewerbe im Sinne dieses Gesetzes, wer im stehenden Gewerbe
- Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht bei einer Schankwirtschaft oder
- zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht in einer Speisewirtschaft,
wenn der Betrieb als Gaststätte jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
Ausschank von alkoholischen Getränken im Rahmen der Gaststättenkonzession
Gemäß § 2 Gaststättengesetz ist eine Erlaubnis (Konzession) zum Führen einer Gaststätte erforderlich. Die Erlaubnis kann auch nicht rechtsfähigen Vereinen erteilt werden. Der Erlaubnis bedarf nicht, wer alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben, zubereitete Speisen oder in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht.
Gaststättenkonzession Baden-Württemberg, Bayern, Berlin oder Hamburg
Wenn Sie eine Gaststättenkonzession in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Hamburg oder einem anderen Bundesland wie Hessen oder Niedersachsen (hier der Vollständigkeit halber erwähnt) anmelden wollen, ist dies mit dem Gang zum zuständigen Ordnungsamt oder Kreisamt verbunden. Dort wird das Gewerbe mit der Vorlage des Personalausweises angemeldet. Alles Weitere ergibt sich aus unterer Checkliste.
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Existenzgründung Checkliste: Gaststättenkonzession beantragen - diese Unterlagen sind bei der Antragstellung erforderlich:
- polizeiliches Führungszeugnis beantragen bei den Kommunalverwaltungen oder Kreisverwaltungen
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen beim Gewerbeamt
- Pachtvertrag oder Mietvertrag über die Gaststättenräume; bei Nutzung von eigenen Räumlichkeiten Grundbuchauszug
- Nachweis über die Unterrichtung bzw. Gesundheitsbelehrung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG (Anmeldung über die IHK)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Bei Neuerrichtung oder Erweiterung einer Gaststätte oder eines Restaurants einen Grundrissplan und Erklärung zu den Räumlichkeiten bereithalten
- Betrieb bei der Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung) anmelden
- Gewerbeanmeldung betreiben und das Gaststättengewerbe anmelden, siehe auch Gaststättenverordnung GastV
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Was kostet eine Gaststättenkonzession?
Natürlich kostet eine Gaststättenkonzession Geld. Dabei ist die gaststättenrechtliche Erlaubnis als Schankkonzession oder vorläufige Konzession zu beantragen. Die Kosten richten sich nach den jeweiligen Verwaltungskostengesetzen, in Niedersachsen z. B. nach dem niedersächsischen Verwaltungskostengesetz.
Sie können erheblich differieren, verschiedene Quelle geben zwischen 50,00 € und 20.000 € an und sind abhängig von der Nutzung. Stripteasebetriebe liegen sicherlich im oberen Rahmen, während 'normale' Betriebe mit einem Betrag zwischen 300,00 € und 1300,00 € rechnen müssen. Bei Erteilung einer vorläufigen Schankerlaubnis sind sofort ca. 300,00 € fällig. Mehr Information siehe www.gesetze-im-internet.de/gastg/index.html
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