Entgelttarifvertrag im Hotel- und Gaststättengewerbe in Sachsen beschlossen
Kostenlose Anfragen an unsere Lieferanten stellen und Preisinformationen erhalten

Entgelttarifvertrag im Hotel- und Gaststättengewerbe in Sachsen beschlossen

02.02.2022 | DEHOGA Sachsen

HOGA-Beschäftigte erhalten mehr Lohn in Sachsen

Symbolbild für Gastronomie in Sachsen: Marktplatz in Stolpen / Bildquelle: Hotelier.de
Symbolbild für Gastronomie in Sachsen: Marktplatz in Stolpen / Bildquelle: Hotelier.de

Wichtig für jede HR-Abteilung!

Neuer Tarifvertrag für Sachsen

02. Februar 2022 / Der sächsische Tarifabschluss in Einzelnen: 

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat sich am 2. Februar 2022 mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Sachsen (DEHOGA) auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Der Abschluss sieht die ersten Erhöhungen zum 01.04.2022 vor und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2023.

Die Löhne für die unterste Lohngruppe steigen in 4 Stufen um insgesamt 29,8 Prozent: Zum 01.04.2022 von 10,01 EUR auf 11,23 EUR Zum 01.10.2022 auf 12,24 EUR Zum 01.01.2023 auf 12,61 EUR Zum 01.06.2023 auf 12,99 EUR.

Für Fachkräfte steigen die Löhne im Ecklohn in 4 Stufen um insgesamt 24,8 Prozent: Zum 01.04.2022 von 10,95 EUR auf 11,82 EUR (+ 8 Prozent) Zum 01.10.2022 auf 12,88 EUR (+ 9 Prozent) Zum 01.01.2023 auf 13,27 EUR (+ 3 Prozent) Zum 01.06.2023 auf 13,67 EUR (+ 3 Prozent).

Auszubildende erhalten zum 01.04.2022 eine Erhöhung aller Ausbildungsjahre von 60 EUR. In 2 weiteren Stufen erfolgen dann prozentuale Erhöhungen von insgesamt 21,8 Prozent bis 22,3 Prozent. Zum 01.08.2022: 1. AJ 900 EUR, 2. AJ 1.000 EUR, 3. AJ 1.100 EUR Zum 01.08.2023: 1. AJ 950 EUR, 2. AJ 1.050 EUR, 3. AJ 1.150 EUR

Quelle: NGG Sachsen

Werbung

So klappt es mit der Mitarbeiterdigitalisierung

Sächsischer Tarifvertrag vom 24.02.20

  • Quelle: NGG Sachsen

25. April 2018 - Neuer Entgelttarifvertrag für die Beschäftigten in Sachsen

In der Tarifverhandlung am 26. März 2018 wurde ein neuer Entgelttarifvertrag für die Beschäftigten im sächsischen Hotel- und Gaststättengewerbe vereinbart. Die Beschäftigten erhalten rückwirkend ab 1. April 2018 in der Bewertungsgruppe 3 und 4 eine Entgelterhöhung von 3,0 % und ab dem 1. April 2019 in einer zweiten Stufe eine Entgelterhöhung von 2,7 %. Die Entgelte in der Bewertungsgruppen 5.1 bis 9 steigen um 3,5 % in der ersten Stufe und in der zweiten Stufe um 2,9 %.

Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich am 1. August 2018 und 1. August 2019 jeweils um 35 Euro. Zur Verbesserung der Struktur in den Bewertungsgruppen wurde eine Arbeitsgruppe aus beiden Parteien gebildet, die sich noch in diesem Halbjahr trifft. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 21 Monaten und ist erstmals zum 1. Januar 2020 kündbar. „Mit diesem gemeinsamen Ergebnis wollen wir weiter für unsere Branche werben und unseren Unternehmen Planungssicherheit bieten“, so DEHOGA-Sachsen-Präsident Axel Hüpkes.

> Finden Sie hier Ihren neuen HOGA-Job!

Tarifvertrag vom 12.05.2017

In der zweiten Tarifverhandlung, die in einer sachlichen und konstruktiven Atmosphäre stattfand, wurde ein neuer Entgelttarifvertrag für die Beschäftigten im sächsischen Hotel- und Gaststättengewerbe vereinbart.

Die Beschäftigten erhalten rückwirkend ab 1. April 2017 in der Bewertungsgruppe 3 eine Entgelterhöhung von 2,7 %. Das Entgelt in der untersten Gruppe liegt dabei 2,7 % über dem Mindestlohn, somit bei 9,08 Euro pro Stunde. Ab Bewertungsgruppe 4 bis Bewertungsgruppe 9 steigen die Entgelte um 2,6 %. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich um 40 Euro pro Ausbildungsjahr ab dem 1. August 2017.

Weiterhin wurden Verbesserungen hinsichtlich der Struktur der Bewertungsgruppen vereinbart, die eine bessere Durchlässigkeit gewährleisten, was für die Beschäftigten höhere Entgelte ermöglicht. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von zwölf Monaten und ist erstmals zum 31. März 2018 kündbar.

Der Tarifvertrag vom 03.06.2015

In der 2. Tarifverhandlung am 03.06.2015, die in einer sachlichen und konstruktiven Atmosphäre stattfand, wurde ein neuer Entgelttarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe vereinbart. Die Beschäftigten erhalten rückwirkend ab 01.05.2015 eine Entgelterhöhung von 3 %. Ab 01.05.2016 steigen die Entgelte nochmals um 2,9 %. Somit erhöhen sich zum Beispiel die Facharbeiterentgelte u.a. für Koch/Köchinnen und Restaurantfachleute innerhalb von 23 Monaten um 92,00 Euro.

Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ebenfalls in 2 Stufen jeweils zum 01.08.2015 bzw. 01.08.2016 um 70,00 bzw. 80,00 Euro. Weiterhin wurden Verbesserungen hinsichtlich der Struktur der Bewertungsgruppen vereinbart, die eine bessere Durchlässigkeit gewährleisten, was für die Beschäftigten höhere Entgelte ermöglicht. Dieser Tarifabschluss ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, um den dringend benötigten Fachkräftebedarf in Sachsen zu sichern.

Wer hat Anspruch auf Tarif-verbindliche Löhne und Gehälter?

Der Betrieb muss im DEHOGA ist und der Beschäftigte in der Gewerkschaft NGG sein. Tarifverträge werden nur an Mitglieder verschickt - bitte wenden Sie sich dann an Ihre zuständige, regionale Vertretung.

Tipps

Tags: Tarifvertrag Gastronomie Sachsen, Manteltarifvertrag Hotel und Gaststättengewerbe Sachsen,  Tarifvertrag Hotel und Gaststätten Sachsen, Manteltarifvertrag Gastronomie Sachsen

Links

Andere Presseberichte