Gastgeberkreis zur Verlängerung des Öffnungsverbots
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Gastgeberkreis zur Verlängerung des Öffnungsverbots

20.01.2021 | achtung! GmbH

Nach der seitens der Bundesregierung verkündeten Verlängerung von Lockdown und Restaurant-Öffnungsverbot bis mindestens zum 14. Februar schlagen deutsche Gastronomen weiter Alarm und erneuern ihren dringenden Hilferuf

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Schon jetzt würden deutschlandweit jeden Tag wegen des Lockdowns und weggebrochener Umsätze ungezählte Gastronomiebetriebe für immer schließen, heißt es aus der in der Not gegründeten Initiative „Gastgeberkreis“. Diese Unternehmen würden nach der Krise nicht zurückkehren, sondern seien mitsamt der Arbeitsplätze für immer verloren.

So zeigen aktuelle Zahlen der NPD Group Deutschland, dass von März bis Dezember 2020 gegenüber 2019 in den Gastronomiebetrieben ohne Handel ein absoluter Verlust von minus 45 Prozent zu verzeichnen ist. Pro Lockdown-Monat verliert die Gastronomie dabei rund 55 Prozent ihres Umsatzes. Dem Gastgeberkreis gehören aktuell rund 40 Gastronomen und Gastrounternehmer an – darunter große Unternehmensgruppen wie die Block Gruppe, Hans im Glück, Nordsee, LeCrobag und L‘Osteria – die sich wie die gesamte Branche in der Krise befinden.

Mirko Silz, CEO von L’Osteria und Mitinitiator des Gastgeberkreises: „Lockdown-Verlängerung folgt auf Lockdown-Verlängerung. Darauf folgen bislang aber keine umfassenden und unbürokratischen Hilfen. Auch die großen Gastronomiebetriebe brauchen jetzt Entschädigungen in Höhe der tatsächlich angefallenen Verluste, und zwar ohne Deckelung durch die Unternehmensgröße. Die Grenzen müssen dafür angehoben werden.“ Prof. Dr. Torsten Olderog von der AKAD University Stuttgart ergänzt: „Ohne solche Hilfen setzt in der Branche in Kürze ein Massensterben ein. Eine ganze Branche mit gut zwei Millionen Beschäftigen braucht Hilfe. Und zwar jetzt!“

Die Gastronomen und Betriebe des Gastgeberkreises fordern daher:

1. Die Gastronomie darf nicht weit über dem Niveau anderer Branchen belastet werden.    

Jede Schließung muss Entschädigungen in Höhe der unverschuldeten Verluste nach sich ziehen.        

  • Es geht um die normale Definition von Verlusten – ohne Kleingedrucktes.
  • Es geht nicht um die Entschädigung von entgangenen Gewinnen – sondern um die Sicherung der Existenz.
  • Auch große Gastronomiebetriebe müssen in Höhe der angefallenen Verluste entschädigt werden.

2. Die Gastronomie darf nicht am langen Arm verhungern.   

Die Entschädigungen müssen so unbürokratisch und kurzfristig kommen, dass die Liquidität gesichert bleibt.   

  • Steuerberater müssen in der Lage sein, beim Antrag zu unterstützen.
  • Verfahren müssen transparent sein und dürfen nicht dynamisch sein.
  • Örtliche Finanzämter müssen in die Hilfsleistungen eingebunden werden, um schnelle Hilfen zu gewährleisten.
  • Behörden und Finanzämter müssen verlässliche Auskünfte zu Verfahren und Vorgehensweisen geben.

3. Professionelles Wirtschaften braucht Planungssicherheit – auch in der Gastronomie​   

  • Gastronomie braucht Planungssicherheit und Perspektive. Wenn die Wirtschaft wieder hochfährt muss die Gastronomie direkt wieder geöffnet werden. Sie ist nach wie vor der sicherste Ort, um sich zu treffen.
  • Die Gastronomie muss von den Vorleistungen aus dem letzten Sommer profitieren und bei der ersten Öffnungswelle dabei sein.
  • Die Gastronomie darf nicht weiter als unsicherer Ort stigmatisiert werden.

Über den Gastgeberkreis

Der Gastgeberkreis ist ein Zusammenschluss von Gastronomen und Gastrounternehmern, die von der Coronakrise unmittelbar betroffen sind. Ziel dieser Initiative ist es, die Wahrnehmung der Gastronomie in Politik und Gesellschaft zu schärfen.

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