Sperrstunde in Bayern, Berlin sowie Betriebsverbote anderer Bundesländer
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Sperrstunde in Bayern, Berlin sowie Betriebsverbote anderer Bundesländer

17.10.2020 | Wolfgang Ahrens Hotelier.de

Lesen Sie die aktuellen News zu Betriebsverboten und zur Sperrstunde in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen

Ohne die Bürokratie geht es eben auch nicht
Ohne die Bürokratie geht es eben auch nicht

Die Lage bleibt beim Beherbergungsverbot wie der Sperrstunde unübersichtlich, weil es keine einheitliche Regelung gibt. Der Föderalismus 'feiert' seine negative Seite. Die Nachrichten zur Sperrstunde in den Bundesländern ist alphabetisch sortiert.

Sperrstunde Bayern

Es gilt eine Sperrstunde in Bayern für die Gastronomie ab 23:00 Uhr (erlassen am 15. Oktober 2020). Ab dieser Uhrzeit darf auch an Tankstellen und anderen Verkaufsstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf den öffentlichen Plätzen besteht ab 23 Uhr ein Alkoholverbot. Private Feiern etc. werden auf zwei Hausstände oder maximal 10 Personen begrenzt.

Das Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Hotspots ist seit Freitag, den 16. Oktober 2020 gecancelt.

Mehr Information https://www.bayern.de/

Sperrstunde und Betriebsverbote in Baden-Württemberg

Es gilt die Corona-Verordnung des Landes in der gültigen Fassung ab dem 12. Oktober 2020. ab 12. Oktober 2020. Gemäß § 13 gelten Betriebsverbote für

  • Clubs und Diskotheken sowie
  • Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes, soweit die Räumlichkeit, in der die entgeltliche sexuelle Dienstleistung erbracht wird, durch mehr als zwei Personen gleichzeitig genutzt wird.

In Baden-Württemberg wurde das Beherbergungsverbot gerichtlich kassiert.

Mehr Information: https://www.baden-wuerttemberg.de/

Sperrstunde Berlin

In der Stadt, die sonst niemals schläft, steigen die Infektionen weiterhin stark an. Immer mehr Berliner Bezirke überschreiten den Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen. Deshalb war schon letzte Woche unter anderem eine Sperrstunde für Geschäfte, Bars und Restaurants von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr eingeführt worden. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht allerdings die Sperrstunde wieder aufgehoben, zumindest für einige Gastronomen. Sie waren mit Eilanträgen gegen den Beschluss vorgegangen. Das Alkoholverbot nach 23.00 Uhr gilt aber zumindest weiter.

Sperrstunde Hamburg

Hamburg hingegen verschärft seine Maßnahmen. Von heute an (Samstag, der 17. Oktober 2020) gilt hier eine Sperrstunde von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr. Es wird ein Bußgeld von 5.000 Euro erhoben, wer sich nicht daran hält. Im gleichen Zeitraum gilt ein Verbot für den Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken. Dies war vom Senat angeordnet worden, obwohl der Inzidenzwert von 50 Infektionen auf 100.000 Einwohnende in einer Woche noch nicht erreicht war.

Auch Privatfeiern unterliegen Restriktionen. In Wohnungen sind nur noch 15 Personen erlaubt. Außerhalb der eigenen Wohnung sind Treffen nur noch mit bis zu 25 Menschen zulässig.

Auch das Hamburger Beherbergungsverbot bleibt im Gegensatz zu den meisten Bundesländern zunächst erst einmal bestehen.

Sperrstunde Nordrhein-Westfalen

In allen Städten und Kommunen von Nordrhein-Westfalen mit zu hohen Neuinfektionszahlen gilt eine gesetzliche Sperrstunde von 23:00 Uhr nachts bis 6:00 Uhr morgens. Außerdem werden für Hotspots mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche Kontaktbeschränkungen festgelegt. Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch maximal fünf Personen treffen.

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