Inselkammer: „Weiterer Schritt auf dem Weg zur Entfristung des reduzierten Umsatzsteuersatzes auf Speisen“ / „Reduzierte Umsatzsteuer ist enorm wichtig, um Gastgewerbe nachhaltig zu sichern“ / „Unser Dank gilt Ministerpräsident Söder für seinen Kampf für unsere Branche“
(München / Berlin) Als „weiteren Schritt auf dem Weg zur Entfristung des reduzierten Umsatzsteuersatzes auf Speisen“, kommentiert Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern das Ergebnis des Koalitionsausschusses. Dieser hat vergangene Nacht beschlossen, die auf ein Jahr befristete Reduzierung der Umsatzsteuer in der Gastronomie für Speisen bis 31.12.2022 zu verlängern.
Inselkammer weiter: „Die Verlängerung bis Ende 2022 ist enorm wichtig, um das Gastgewerbe nachhaltig zu sichern. Zugleich ist es ein mutmachendes Signal und Motivation für die Unternehmer, ihre Betriebe fortzuführen. Auch für die Beschäftigten, die zunehmend bezweifeln, ob ihr Arbeitgeber die Krise überleben wird und sich anderweitig orientieren, war es die richtige Botschaft zum rechten Zeitpunkt.“
Zugleich spricht Inselkammer Dank aus: „Unser Dank gilt dem Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder und der CSU, ohne den dieser wichtige Meilenstein für über 40.000 gastgewerbliche Betriebe mit 447.000 Erwerbstätigen allein in Bayern überhaupt nicht zustande gekommen wäre. Inselkammer: „Auch dieser Beschluss trägt dazu bei, unsere Betriebe in die Lage zu versetzen, wirtschaftlich überleben zu können und dadurch hunderttausende an Arbeitsplätze zu sichern, sobald es wieder losgeht.“
Umsatzsteuerreduzierung wichtig für die Gastronomie
Dies gilt umso mehr, da die Branche nicht aufgrund individueller Fehler Umsatzeinbrüche zu verzeichnen hat, sondern die Betriebe geschlossen wurden, um die Bewegungsfreiheit der Bevölkerung einzuschränken. Wie wichtig die Umsatzsteuerreduzierung ist, zeigen auch die Ergebnisse einer Umfrage, an der rund 1.400 gastgewerbliche Betriebe in Bayern teilgenommen haben. Demnach sehen über 74 Prozent ihren Betrieb durch die Corona-Krise in seiner Existenz gefährdet, 24 denken bereits konkret über eine Betriebsausgabe nach.
Durch die Verlängerung des reduzierten Umsatzsteuersatzes werden die Unternehmen in die Lage versetzt, nach einer Öffnung wieder Verluste auszugleichen, Schulden zu tilgen, gestundete Beiträge zu begleichen, Rücklagen aufzubauen und wieder in eine Altersvorsorge, die oftmals im Rahmen des Überlebenskampfes aufgelöst werden musste, zu investieren.
Zudem bedeutet jede Investition in einen Betrieb die Sicherung von Arbeitsplätzen. Aus diesem Grund wird es auch keine Preisreduzierungen geben können, diese hatte die Branche auch nie versprochen. Im Gegenteil: Es wurde immer darauf hingewiesen, dass die Betriebe die zwölf Prozentpunkte zur Stärkung der Gastronomie bei ihrem Überlebenskampf benötigen. Wir kämpfen weiter für eine Entfristung auch nach 2022 und einen Einbezug von Getränken. Denn insbesondere die getränkegeprägte Gastronomie ist von der Pandemie besonders gebeutelt.