Der Verband für das Thüringer Gastgewerbe hat heute über 1.100 Mitglieder und wurde 1990 aus der Taufe gehoben. Der DEHOGA THÜRINGEN setzt sich für seine Mitglieder in der Politik und den Behörden sowie der Tarifpolitik mit großer Fachkompetenz ein. Die individuellen Leistungen für die Mitglieder umfassen die Rechtsberatung, Informationen zu den großen Themen der Branche, der Zulieferindustrie und Hilfen bei der Unternehmensführung im Hotel- und Gaststättengewerbe. Entscheider lesen hier die News
DEHOGA Thüringen kritisiert die aktuelle Kampagne der NGG
Statt die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten und bessere Rahmenbedingungen zu fordern, blockiert die Gewerkschaft dringend notwendige Reformen. „Die starre Grenze von acht, maximal zehn Arbeitsstunden pro Tag passt längst nicht mehr zur Realität – weder bei Veranstaltungen, noch bei Minijobs oder saisonabhängigen Betrieben“, so DEHOGA-Präsident Mark A. Kühnelt. Viele Beschäftigte wünschen sich flexiblere Modelle, etwa längere Arbeitstage bei kürzeren Wochen.
Hauptgeschäftsführer Dirk Ellinger ergänzt: „In ganz Europa gilt eine 48-Stunden-Woche. Nur Deutschland hält am Acht-Stunden-Tag fest. Wir fordern keine Ausweitung, sondern eine flexiblere Verteilung der Arbeitszeit – im Sinne der Gäste und der Beschäftigten.“
Die von der NGG verbreiteten Überstundenzahlen zeichnen laut DEHOGA ein verzerrtes Bild. Tatsächlich liegt das Gastgewerbe unter dem Durchschnitt: 2024 waren es laut Mikrozensus 9,8 Überstunden pro Kopf, in der Gesamtwirtschaft 30,7. Nur sechs Prozent der Beschäftigten im Gastgewerbe leisteten überhaupt Überstunden[1] – der niedrigste Wert im Branchenvergleich.
„Motivierte Mitarbeiter sind das Fundament unserer Branche. Überstunden werden nach Tarifvertrag vergütet oder gutgeschrieben“, betont Kühnelt.
Entscheidend sei nun, dass die Bundesregierung wie geplant von der täglichen auf die wöchentliche Höchstarbeitszeit umstellt. „Mit ihren Aktionen betreibt die NGG keinen Dialog, sondern Klassenkampf – zum Schaden der Branche und der Beschäftigten“, so Ellinger abschließend.
[1] siehe destatis-Meldung vom 24. Juli 2025 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/07/PD25_N038_13.html
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Frühere DEHOGA Thüringen News
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Neues Bürokratiemonster befürchtet
„Schon wieder entdecken Kommunen eine neue Einnahmenquelle und schon wieder beim Gastgewerbe, welches immer noch nicht auf dem Vor-Corona-Niveau bei den Umsätzen, aber bei den Kosten extreme Belastungen hinnehmen muss. Mit dem Urteil zur Tübinger Verpackungssteuer fühlen sich auch Thüringer Kommunen berufen, diese Einnahmequelle für sich zu erschließen“, so Mark A. Kühnelt, Präsident des DEHOGA Thüringen e.V.
Grundsätzlich steht der DEHOGA Thüringen für Nachhaltigkeit und hat ebenso wie die Kommunen Interesse daran, dass Müll nicht auf Wegen, Plätzen oder in Parks einfach weggeworfen wird. Ein sauberes Stadtbild und eine intakte Umwelt sind dem Tourismus, aber auch dem Wohlbefinden aller zuträglich.
Hintergrund
Nach der am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Verpackungssteuersatzung[1] erhebt die Universitätsstadt Tübingen eine Verbrauchsteuer in Höhe von on 50 Cent auf Einwegverpackungen wie Kaffeebecher, 50 Cent für Einweggeschirr wie Pommesschalen und 20 Cent auf Einwegbesteck, sofern Speisen und Getränke darin bzw. damit für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle oder als mitnehmbares take-away-Gericht oder -Getränk verkauft werden. Zur Entrichtung der Steuer ist der Endverkäufer von entsprechenden Speisen und Getränken verpflichtet.
Das Bundesverfassungsgericht[2] hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Satzung der Universitätsstadt Tübingen über die Erhebung einer Verpackungssteuer (Verpackungssteuersatzung) zurückgewiesen.
Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen, merkt an: „Die Steuer hat die Müllmenge nicht messbar reduziert, Mehrweg-Angebote von Restaurants und Cafés aber stimuliert – so das Ergebnis einer Doktorarbeit an der Universität Tübingen[3]. Wer also glaubt mit einer Verpackungssteuer den Verpackungsmüll zu reduzieren, kann auch seine Uhr abschaffen, um zu hoffen, dass dies Einfluss auf die Zeit hätte. Das Ziel, mit einer weiteren Belastung das Müllaufkommen zu reduzieren, steht in keinem Verhältnis vor dem damit verbundenen bürokratischen Aufwand, welcher insbesondere die kleinen Betriebe trifft.“
Der DEHOGA Thüringen ruft die Landesregierung auf, dem Beispiel Bayerns[4] zu folgen und kommunale Verpackungssteuern zu untersagen. Die Kommunen fordern wir auf, wenn ernsthaft den Müllbergen zu Leibe gerückt werden soll, in den Dialog zu praktikablen Lösungen für mehr Mehrweg und weniger Abfall zu kommen und selbstredend den Umweltsündern mit höheren Strafen zu Leibe zu rücken.
„Ich bin sehr häufig mit meinem Hund in der freien Natur unterwegs und muss leider immer wieder und an den unterschiedlichsten Stellen sehen, dass Müll einfach weggeworfen wird. Nach meiner Einschätzung ist es aber in den wenigsten Fällen Verpackungsmüll aus der Gastronomie und warum unsere Branche für die Beseitigung nunmehr aufkommen soll, erschließt sich mir jedenfalls nicht“, so Kühnelt abschließend.
[1] www.tuebingen.de/verpackungssteuer
[2] Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 27.11.2024 - BvR 1726/23
[4] www.bayern.de/herrmann-ministerrat-lehnt-kommunale-verpackungssteuer-im-freistaat-ab/



