(Berlin, 1. Juli
2014) Der Entwurf eines Tarifautonomiestärkungsgesetzes sieht die
Möglichkeit vor, für eine Übergangsfrist tarifvertragliche Überleitungen
für das Erreichen des gesetzlichen Mindestlohns zu vereinbaren
Im Rahmen der mehrstündigen Tarifverhandlungen wurden intensiv zahlreiche Grundsatz- und Detailfragen erörtert. Die Tarifpartner haben sich auf den 20. Juli 2014 vertagt.
Tipps
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