Der Hotelvertrag für den Gast und Reiseveranstalter
Verträge mit dem Inhalt der 'Salvatorische Klausel' sind besonders zu prüfen, denn auch kleine Änderungen in den Verträgen können für den Hotelier von Bedeutung sein. Verzichten Sie deshalb im Zweifelsfall auf diesen Vertragsbestandteil.
B2b Geschäft als Barter Deal
Mit b2b Partnern auch einen Barter Deal mit im Auge behalten, weil er finanzielle Ressourcen schont. So eine Abmachung - wenn sie wichtig ist - allerdings mit einem 'Letter of Intend' untermauern, weil diese Deals sonst oft nicht genügend ernst genommen werden. Über das Anklicken der einzelnen Begriffe wird in die Definition gemäß Hotelier.de Lexikon gelinkt.
Hotelvertrag für Privatkunden
- Beherbergungsvertrag
- Non Refundable Rate - für den Verkauf von Hotelgutscheinen
Hotelvertrag z.B. mit Hotelkooperationen, Reisebüros und Reiseveranstaltern
Unter einem Reisebüro wird im Internet OTA verstanden.
- Free-Sale
- Allotment Vertrag
- Bester Preis Verträge, siehe hierzu -> Ratenparität
- Corporate Rate
- Kontingentvertrag
- Kumulative Garantie Verträge
- Non Commissionable - bei Barter Deals
- Objektanmietung
- Termin-Vertrag mit Garantie
- Verträge für das Hotelmarketing mit Dritten (z.B. über Hotelgutscheine) zur 'Non Refundable Rate' erklären
- Whole Saler Rate