Zusätzliche Sicherheitsstandards für Hotelpools: DRV-Expertengruppe Poolsicherheit arbeitet an Branchenlösung
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Zusätzliche Sicherheitsstandards für Hotelpools: DRV-Expertengruppe Poolsicherheit arbeitet an Branchenlösung

21.10.2011 | DRV Deutscher ReiseVerband e.V.

Die Sicherheit ihrer Kunden hat für deutsche Reiseanbieter oberste Priorität. Der Deutsche ReiseVerband (DRV), als führender Dachverband der deutschen Reiseveranstalter und Reisebüros, arbeitet daher aktuell an zusätzlichen Sicherheitsstandards für den Betrieb von Swimmingpools, die als Vertragsbestandteil von den Hotels eingehalten werden müssen. In jüngster Zeit gab es in verschiedenen Ländern immer wieder tragische Unfälle in Hotel-Pools. Im September wurde daher im DRV-Ausschuss Krisen- und Sicherheitsmanagement die Expertengruppe Poolsicherheit ins Leben gerufen

DRV-Präsident Jürgen Büchy / Bildquelle: DRV Deutscher ReiseVerband e.V.
DRV-Präsident Jürgen Büchy / Bildquelle: DRV Deutscher ReiseVerband e.V.

„Wir räumen dem Thema höchste Priorität ein und werden unsere bestehenden Sicherheitsstandards weiter ausbauen. Zugleich fordern wir die Hoteliers auf, ihre Pflicht, die Sicherheit der Pools zu gewährleisten, zu erfüllen“, unterstreicht Jürgen Büchy, Präsident des Deutschen ReiseVerbandes (DRV).

Ziel ist es, nicht nur die bereits bestehenden einheitlichen Sicherheitsstandards für Hotel-Pools zu erweitern, sondern wirksame Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und auf deren Einhaltung durch die Hoteliers zu bestehen, um Unfälle zu verhindern. Ferner sollen neben Hoteliers und örtlichen Behörden auch Kunden aufgeklärt und präventiv für mögliche Gefahrenquellen sensibilisiert werden.

Die Reiseveranstalter überprüfen die Sicherheit in den Hotels, darunter auch der Pools, anhand von Leitfäden und Checklisten. Zusätzlich finden regelmäßige Sichtproben statt. Im Rahmen dieser Sicherheitschecks wird nach Gefahrenquellen oder Verletzungsgefahren gesucht. Sollten Gefahrenquellen festgestellt werden, so wird der Hotelier aufgefordert, diese unverzüglich zu beseitigen.

Die eigentliche Betriebserlaubnis der Pools wird von den örtlichen Behörden erteilt. Die einzuhaltenden Standards beispielsweise bei der Unfallverhütung, der Hygiene und der Vermeidung von Verletzungsgefahren werden durch Gesetze und Verordnungen der Länder geregelt, deren Einhaltung durch die örtlichen Behörden überwacht.

Weitere Informationen:
DRV Deutscher ReiseVerband e. V.
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