Neuer Tarifvertrag DEHOGA MV und Gewerkschaft NGG abgeschlossen!
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Neuer Tarifvertrag DEHOGA MV und NGG abgeschlossen - Mecklenburg-Vorpommern News

02.01.2023 | Hotelier.de

Tarifvertrag zwischen dem DEHOGA MV und der Gewerkschaft NGG erneuert!

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Die Vertreter der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten / Landesbezirk Nord (NGG) und des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Mecklenburg-Vorpommern (DEHOGA MV) vereinbarten folgende ab dem 1. Dezember 2019 sowie Folgejahre geltenden Lohnsteigerungen für die Entgelttarifgruppen (ETG):

                                                       01.12.2019       01.09.2020    01.09.2021    01.09.2022     01.09.2023

Entgelttarifgruppe 3                            5,5 %                5,0 %            5,0 %             5,0 %             5,0 %

Entgelttarifgruppe 4                            5,0 %                5,0 %            3,5 %             5,0 %             5,0 %

Entgelttarifgruppe 5                            5,0 %                5,0 %            3,5 %             5,0 %             5,0 %

Entgelttarifgruppe 6 bis 9                   5,0 %                5,0 %            3,5 %             5,0 %             5,0 %

Damit steigen die Löhne um bis zu 28 Prozent bzw. erhöhen sich um durchschnittlich 2,80 Euro pro Stunde. In der Einstiegslohngruppe ETG2 für ungelernte Mitarbeiter/-innen erfolgt zum jeweiligen Stichtag eine Erhöhung um 0,30 Euro pro Stunde. Für die Auszubildenden im Gastgewerbe Mecklenburg-Vorpommerns erhöhen sich die Vergütungen in drei Stufen um bis zu 32 Prozent bzw. um bis zu 220 Euro wie folgt auf:

Ausbildungsjahr  01.12.2019   01.09.2020    01.09.2021

            1                  700,00             750,00            800,00
    
            2                  800,00             850,00            900,00
    
            3                  900,00             950,00          1.000,00

Die Sozialpartner verständigten sich zudem darauf, die Ausbildungsvergütung für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Der Entgelttarifvertrag hat eine Laufzeit vom 01. Dezember 2019 bis zum 31. März 2024.

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Sandra Kallisch-Puchelt, die Verhandlungsführerin der Arbeitgeberseite aus dem Gutshof Woldzegarten in Leizen sagte dazu: „Wir sind mit dem klaren Ziel in die Verhandlungen gegangen, einen Abschluss zu finden. Mit unserem, von den Arbeitnehmervertretern akzeptierten Angebot, haben wir Verantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gastgewerbes übernommen und ein klares Signal im Hinblick auf den Fachkräftemangel gesetzt. Eine absolute Erhöhung um bis zu 28 Prozent bedeutet auf die Laufzeit eine durchschnittliche Lohnsteigerung von 2,80 Euro pro Stunde.

Besonders deutlich fiel die Erhöhung bei den Ausbildungsvergütungen aus. Die Erhöhung von bis zu 32 Prozent bzw. um bis zu 220 Euro führen dazu, dass wir in der Vergütung für unsere Auszubildenden in der Laufzeit des Tarifvertrages die 1.000 Euro im dritten Lehrjahr erreichen. Damit haben wir deutliche Steigerungen verhandeln können – ein tolles Signal an die Belegschaften unserer Unternehmen und an den Berufsnachwuchs. Dass wir insbesondere bei der Ausbildungsvergütung zulegen, war mir wichtig.“

Lars Schwarz, Präsident des DEHOGA MV, sagte anlässlich der Verhandlungsrunde: „Der Abschluss ist ein hart erkämpfter Kompromiss. Die jährlichen prozentualen Steigerungen liegen im Durchschnitt oberhalb der beim statistischen Landesamt ausgewiesenen Umsatzsteigerungen im Gastgewerbe der letzten fünf Jahre. Gerade für das Binnenland und die gastronomischen Betriebe wird es schwer werden, diese Lohnsteigerungen aufzufangen. Mich freut dieser Abschluss aber insbesondere für die Auszubildenden. Mit der Erhöhung und dem Erreichen der 1.000 Euro im dritten Ausbildungsjahr, setzen wir das richtige Signal für die Fachkräfte von morgen und für unsere Imagekampagne für gastgewerbliche Ausbildungsberufe Gastro Burner.“

Mitteilung DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern vom 25.11.19

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Tipps

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Tarifvertrag-Historie Mecklenburg-Vorpommern
 
Mitteilung vom 27.11.2017
 
Die Vertreter der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten / Landesbezirk Nord (NGG) und des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Mecklenburg-Vorpommern (DEHOGA MV) vereinbarten folgende, jeweils ab dem 1. Dezember 2017 und dem 1. Juni 2018 geltende Lohnsteigerungen für die Tarifgruppen:
 
                                                        01.12.2017                      01.06.2018

Entgelttarifgruppe 3                             2,5%                             3,5%

Entgelttarifgruppe 4                             3,0%                             4,0%

Entgelttarifgruppe 5                            2,0%                             3,0%

Entgelttarifgruppe 6 bis 9                    2,0%                            2,0%
 
Die Einstiegslohngruppe für ungelernte Mitarbeiter/-innen bleibt von diesen Erhöhungen ausgenommen. Für die Auszubildenden im Gastgewerbe Mecklenburg-Vorpommerns erhöhen sich die Vergütungen ebenfalls in zwei Stufen. Zum 1. Dezember 2017 steigt die Ausbildungsvergütung um durchschnittlich 6 Prozent im ersten Ausbildungsjahr auf 590 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr auf 640 Euro und im dritten Ausbildungsjahr auf 730 Euro an.

In der zweiten Stufe erhöht sich die Vergütung für den Branchennachwuchs nochmals um durchschnittlich 6 Prozent und steigt zum 1. Juni 2018 im ersten Ausbildungsjahr auf 620 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr auf 680 Euro und im dritten Ausbildungsjahr auf 780 Euro an.
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Mitteilung vom 30.10.2015

Die NGG und der DEHOGA MV haben vereinbart, dass für alle Mitarbeiter der Hoga zum 1. November eine Lohnerhöhung von 3 Prozent eintritt, ab dem 1. September 2016 nochmals um 2 Prozent. Ungelernte Mitarbeiter sind hiervon ausgenommen.

Zum 1. November steigt die Vergütung der Auszubildenden um ca. 5 Prozent und damit auf im ersten Ausbildungsjahr auf 520 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr auf 590 Euro und im dritten Ausbildungsjahr auf 640 Euro. Im zweiten Schritt erhöht sich die Vergütung nochmals um ca. 5 Prozent und steigt ab dem 1. September 2016 im ersten Ausbildungsjahr auf 550 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr auf 610 Euro und im dritten Ausbildungsjahr auf 680 Euro.

Der Entgelttarifvertrag läuft bis zum 31. August 2017.

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Mitteilung der DEHOGA MV vom 03. Dezember 2012

Bereits am 30. November 2012 einigten sich nach langer Verhandlungsphase noch kurz vor Jahresende der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (DEHOGA MV) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf einen neuen Entgelttarifvertrag mit einer insgesamt 17% igen Lohnsteigerung und einer 28 monatiger Laufzeit, somit einer Gültigkeit bis zum 31.03.2015.

Der DEHOGA MV war in dieser Verhandlungsrunde nochmals auf die Gewerkschaft NGG zugegangen und hatte sein Angebot deutlich erhöht. Danach sollen die Gehälter bereits ab 01.12.2012 um 7% steigen. Die Entlohnung steigt nochmals ab 01.09.2013 um 5% und wiederum ab dem 01.09.2014 um weitere 5%. Zudem wurde von den Tarifpartnern vereinbart, dass der Tarif in der untersten Tarifgruppe (ETG 2) ab dem 01.09.2014 zusätzlich absolut um 33 Euro erhöht wird.

„Der DEHOGA MV hat Verantwortung in den Tarifverhandlungen bewiesen und mit dem höchsten jemals in Mecklenburg-Vorpommern getätigten Abschluss eindeutige Position für die Mitarbeiter der Branche bezogen ”, sagte der Präsident des DEHOGA MV, Guido Zöllick. „Unser Verband hat immer für diesen Abschluss gekämpft und nun auch für die Unternehmen endlich Planungssicherheit erzielt”, so Zöllick weiter.

Der Verhandlungsführer des DEHOGA MV, Valentin Resetarits, begrüßte vor allem den Abschluss des Vertrages für die Auszubilden im Gastgewerbe. „Mir lag die Ausbildungsvergütung schon immer besonders am Herzen. Mit diesem Abschluss bewegt sich MV im bundesweiten Durchschnitt”, so der DEHOGA MV Verhandlungsführer Valentin Resetarits am Rande der Tarifverhandlungen. In den drei Lehrjahren erhöht sich die Vergütung ab dem 01.09.2012 auf 450 Euro, 500 Euro und 550 Euro. Die folgenden Steigerungen um jeweils 5 % ab dem 01.09.2013 und dem 01.09.2014 kommen hinzu.

„Gerade in Zeiten sinkender Schulabgängerzahlen ist dieser Tarifvertrag ein deutliches Signal an alle potenziellen Auszubildenden im gesamten Bundesgebiet und unterstreicht die Attraktivität des Gastgewerbes für junge Menschen”, so Resetarits abschließend. Beide Parteien verständigten sich zudem darauf, die Allgemeinverbindlichkeit der untersten Tarifgruppe (ETG 2) anzustreben.

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