Hotelgewerbe anmelden - Gastronomiegewerbe anmelden - Tipps für eine Existenzgründung
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Hotelgewerbe anmelden - Gastronomiegewerbe anmelden - Tipps für eine Existenzgründung

24.04.2019 | Wolfgang Ahrens Hotelier.de

Es ist leicht, ein Hotelgewerbe oder Gastronomiegewerbe anzumelden. Denn man benötigt keine abgeschlossene Ausbildung. Insofern ist dieses Gewerbe auch etwas für Quereinsteiger oder Anfänger, die ein Hotel oder Restaurant eröffnen wollen. Wir geben Tipps, wie man besten vorgeht und worauf man achten sollte

Rein theoretisch geht also der Hotelier oder der Gastronom in spe einfach nur zum Gewerbeamt und meldet ein Gewerbe an. Gegen eine kleine Gebühr erhält man dann die Gewerbeanmeldung. Wird kein Alkohol ausgeschenkt, muss nicht einmal eine Gaststättenkonzession beantragt werden. Das Hotel oder z.B. das Café kann dann sofort eröffnen. Vom zuständigen Finanzamt kommt später die Steuernummer. Bezahlt man artig seine Steuern und läuft das Geschäft, ist alles in Butter. Aber gemäß der Formel ‚Das-ist-das-Haus-vom-Ni-co-laus‘ läßt sich kein Geschäft zeichnen - leider.

Vor der Gewerbe Anmeldung und Eröffnung des Hotelgewerbes oder Gaststättengewerbes...

... gibt es folgende Kardinalfragen zu beantworten:

  • Standortanalyse: Wo soll der Betrieb eröffnet werden?
  • Risikoanalyse: Ist obere Frage geklärt, muss eine entsprechende Gesellschaftsform gewählt werden. Details hierzu lesen Sie im Artikel ‚Restaurant eröffnen‘.

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Finanzierung des Gaststätten- oder Hotelgewerbes

In der Regel haben die Banken und Sparkassen bei dem Thema ‚Stacheldraht in der Tasche‘, wie der Volksmund sagt. Newcomer kommen in der Regel nur an Geld über Sicherheiten, private Geldgeber oder andere Finanzierungsformen wie die KfW. Diese Finanzierungen kommen aber nur in Frage, wenn ein belastungsfähiges Konzept (siehe oben) vorliegt. Lesen Sie hierzu den Bericht: Finanzierung im Gastgewerbe.

Anmeldung des Hotelgewerbes/Gaststättengewerbes

Gemäß Gaststättenverordnung: Vor der Gewerbeanmeldung wird die gaststättenrechtliche Erlaubnis (Konzession) benötigt, wenn Alkohol in einer Schank- oder Speisewirtschaft ausgeschenkt wird. Dies gilt selbstverständlich auch für ein Restaurant in einem Hotel oder eine Hotelbar mit Alkohol-Ausschank, die für jeden öffentlich zugänglich ist. Ausnahmen gibt es für Beherbergungsbetriebe, die Alkohol Hausgästen via Minibar oder an der Rezeption anbieten.

Die Konzession muss beim zuständigen Ordnungsamt (bzw. Kreisamt, Gewerbeamt) beantragt werden. Erst wenn die Gaststättenerlaubnis erteilt worden ist, kann das eigentliche (Hotel) Gewerbe anmeldet werden. Weiterhin muss der Unterrichtungsnachweis der IHK über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung über Lebensmittel- und Hygiene-rechtliche Bestimmungen nachwiesen werden. Wird ein bestehender Betrieb übernommen, stellt das Gewerbeamt eine vorläufige Konzession aus, auch wenn noch nicht alle erforderlichen Unterlagen erbracht worden sind.

Kostenlose Beratung für die Eröffnung eines Hotelgewerbes oder Gaststättengewerbes

Vorbildlich ist der Hotel- und Gaststättenverband Baden-Württemberg e.V. in seinen Beratungsdienstleistungen zum Thema Hotelgewerbe anmelden - Gastronomiegewerbe anmelden und Finanzplanung. Hierzu gibt es die sogenannten Gründungs-Gutscheine für das Gastgewerbe.

Das baden-württembergische Wirtschaftsministerium und der DEHOGA Baden-Württemberg geben Branchenneulingen in Baden-Württemberg mit den ‚Gründungs-Gutscheinen Gastgewerbe‘ ein tolles Startpaket für die Zukunft. Mit den Gutscheinen können sich Existenzgründer bereits in einem sehr frühen Stadium ihres Projekts von erfahrenen Branchenprofis unterstützen lassen und schaffen so deutlich mehr Sicherheit. Mehr Info zu den Gründungs-Gutscheinen.

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