Branchenvertreter fordern flexiblere Arbeitszeiten in Absprache mit Mitarbeitern ein
Seit Beginn dieses Jahres gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Bereits im Vorfeld der Einführung wurde heftig über Vor- und Nachteile der Regelung diskutiert. Auch nach den ersten Monaten mit dem Mindestlohn sind sich insbesondere Arbeitgeber und Politik nicht einig: Ist der Mindestlohn Fluch oder Segen?
Welche Auswirkungen hat die Regelung auf die einzelnen Branchen? Mit einer umfangreichen Studie versucht der DEHOGA Sachsen nun in Zusammenarbeit mit der SRH Hochschule Berlin am Campus Dresden diese Frage für das Gastgewerbe in Sachsen zu beantworten.
„In gewisser Weise sind uns die Folgen des Mindestlohns für die einzelnen Branchen und Betriebe nahezu unbekannt. Die Auswirkungen werden zwar in Teilen thematisiert, allerdings gilt das meist nur für einzelne Betriebe. Was bisher jedoch gefehlt hat, waren Vergleiche oder Studien, die so breit angelegt sind, dass man eine erste Bilanz ziehen kann”, erklärt Helmut Apitzsch, Präsident des DEHOGA Sachsen, den Hintergrund der Studie.
In Zusammenarbeit mit dem Campus Dresden der SRH Hochschule Berlin hat man deshalb im Frühjahr eine Studie angestoßen, die ein besseres Bild der Auswirkungen des Mindestlohns auf die sächsischen Hotel- und Gaststättenbetriebe zeigen soll. Im Mittelpunkt der Studie stehen die Fragen nach den konkreten Folgen des Mindestlohns für die Betriebe, aber auch welche der Unternehmen eher betroffen sind als andere. Ein weiteres Augenmerk liegt außerdem auf der Frage nach möglichen Anpassungsmaßnahmen, die die Betriebe ergriffen haben.
Bei der Erstellung der Fragebögen sowie der Erhebung der Daten sind Studierende des Studiengangs „Internationales Hotelmanagement” an der SRH Hotel-Akademie Dresden intensiv eingebunden worden. Zwischen Mai und Juni haben sie rund 1.300 Betriebe in ganz Sachsen telefonisch und per Mail befragt. Antworten gab es von 17,2 % aller befragten Unternehmen. Somit eine Größe, die als repräsentativ gelten kann.
Danach haben die Ballungsgebiete wie Dresden und Leipzig weniger Probleme mit den Auswirkungen des Mindestlohns, da in diesen Regionen mehr große Hotelketten angesiedelt sind. Strukturschwache, ländliche Gebiete abseits der beiden Großstädte hingegen, so die Studie, spüren die Auswirkungen des Mindestlohns deutlicher. In diesen Regionen betreiben vor allem Familienunternehmen kleinere Hotels und Gaststätten mit deutlich geringeren Umsätzen. Bisher haben die Betriebe dieser Regionen die Mehrkosten durch den Mindestlohn mit Preiserhöhungen kompensieren können.
Wie die Studie zeigt, werden sie in Zukunft jedoch auch zu Personalkürzungen und Angebotsveränderungen greifen müssen, um zu überleben. Außerdem führt die Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten in den ländlichen Kleinbetrieben zu kräfteraubenden zeitlichen und personellen Anpassungen. Auch der Umsatz hat sich laut der Hälfte aller Betriebe im Gegensatz zum Vorjahr merklich verschlechtert. Laut der Studie herrscht zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern dennoch nach wie vor Uneinigkeit über die Vor- und Nachteile des Mindestlohns.
„Meine Mitarbeiter reden von einer Mogelpackung”, so Bernhard Rothenberger von Auerbachs Keller in Leipzig. „Vor der Einführung des Mindestlohns war der Gast unser Maßstab, wann man Pause macht. Heute ist es kaum zu schaffen, den Gast zu betreuen und gleichzeitig alle Regeln einzuhalten.” Nun soll er innerhalb der kaum organisierbaren Arbeitszeiten Belehrungen für 120 Mitarbeiter unterbringen. „Jedem Koch sollen sogar noch einmal erklärt werden, wie gefährlich Messer sein können und spätestens, wenn man einem Buchhalter die Gefahr von CO2-Maschinen erklären muss, mit denen er normalerweise nichts zu tun hat, stimmt etwas nicht”, so Rothenberger.
Da Zum-Roß-Wirtin Gabriele Dörner aus Diesbar-Seußlitz wegen des Mindestlohns um eine Preiserhöhung zur Kompensation der Kosten nicht herum kam, muss sie nun die Erfahrung machen, dass Gäste oftmals fernbleiben. Ebenso fragt sie sich, wie lange sie als Chefin gesundheitlich durchhält.
„Um die gesetzliche Pausenregelung einzuhalten, müssen wir als Geschäftsführer selbst unsere Mitarbeiter ablösen”, sagt Dörner. Nach regulärem Feierabend wartet noch die Bürokratie auf sie, somit kommt sie am Ende auf eine 60- bis 80 Stunden-Woche. Weiterhin bemängelt sie die einzuhaltenden Sonntags-Frei-Tage: „Weil Gäste meist sonntags vorbeikommen, ist es uns als Ausflugsgaststätte gar nicht möglich, den Mitarbeitern die 15 vorgeschriebenen Sonntage im Jahr freizugeben.”
Dieter Schröter vom „Parkhotel Bad Schandau” fordert eine Umsatzsteuersenkung für die Gastronomie. Christine Strohbach-Knaller von der „Ziegelscheune” in Krippen ist davon überzeugt, dass Sachsen durch die enorme Bürokratie seine Individualhotels und somit das ländliche Flair verlieren wird. „Kleine Familienbetriebe in der Sächsischen Schweiz werden schließen müssen, weil sie den Auflagen nicht mehr gerecht werden können”, so Strohbach-Knaller traurig.
Tipps
„Es wird deutlich, dass die Zeit, sich um den Gast zu kümmern, unter der aufgezwungenen bürokratischen Mehrarbeit erheblich eingeschränkt wird. Die unternehmerischen Freiheiten von Arbeitgebern dürfen nicht weiter eingeschränkt werden, daher fordern wir, dass Arbeitgeber die Arbeitszeiten wieder flexibel mit ihren Mitarbeitern verhandeln dürfen”, so Helmut Apitzsch, Präsident des DEHOGA Sachsen abschließend.