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Airbnb Sitz in Irland und daraus resultierende Steuerfragen

29.10.2018 | Wolfgang Ahrens Hotelier.de

Welche Anfragen stellten deutsche Steuerbehörden an Airbnb, das seinen Sitz in Irland hat?

Airbnb - gut für Gäste, die privat absteigen wollen, schlecht für den deutschen Steuerzahler und die heimische Hotellerie
Airbnb - gut für Gäste, die privat absteigen wollen, schlecht für den deutschen Steuerzahler und die heimische Hotellerie

Die Fraktion 'Die Linke' stellten in Ihrer ‚Kleinen Anfrage' 19/4508 im Bundestag fest, Zitat: Das kalifornische Unternehmen Airbnb mit EU-Sitz in Irland und deutschem Niederlassungssitz in Berlin ist die weltweit größte Vermittlungsplattform für touristische Wohnraumvermietung und bietet aktuell Zugang zu über 5 Millionen Objekten in 81 000 Städten weltweit an, Quelle https://press.atairbnb.com/fast-facts/.

Steuerliche Fragen stellen sich dabei sowohl auf der Ebene des Unternehmens, das Einkünfte primär durch Vermittlungsgebühren bezieht, als auch auf der Ebene der Vermietenden, deren Mieteinkünfte in Deutschland der Einkommensteuer unterliegen. Darüber hinaus stellen sich auch Fragen nach der Gewerbe- und Umsatzsteuerpflicht. Dabei fanden wir untere Fragen besonders interessant:

4. Wie unterstützt die Bundesregierung und/oder unterstützen oberste Bundesbehörden die Bemühungen von Bundesländern wie Hamburg und Berlin, an steuerrelevante Daten von privaten Wohnraumvermietern zu gelangen?

5. Was spricht nach Ansicht der Bundesregierung für oder gegen eine gesetzliche Verpflichtung für Online-Vermittlungsplattformen (OTA), Informationen zu den Buchungen bei ihnen registrierter Wohnraumvermieter auch den Finanzbehörden zukommen zu lassen?

6. Sind der Bundesregierung entsprechende Regelungen in anderen Staaten bekannt?

7. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem dänischen Weg eines Abkommens zwischen Staat und Airbnb über die direkte Übermittlung steuerrelevanter Daten von Wohnraumvermietern unter Berücksichtigung vergünstigter Steuersätze?

8. Wie viele Steuersubjekte des Airbnb-Konzerns (Tochterunternehmen bzw. Betriebsstätten) existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und welche sind dies?

Diese Fragen konnten nicht beantworten werden. Grund: Angaben zu Anfragen der deutschen Steuerbehörden in Irland und anderen Ländern im Zusammenhang mit dem Wohnraumvermittlungsunternehmen Airbnb kann die Bundesregierung wegen der in Steuersachen vereinbarten Geheimhaltung nicht machen, erklärte die Regierung in ihrer Antwort (19/4913).

Meinung von Hotelier.de: Geheimhaltung ist dort wichtig, wo es wirklich angebracht ist. Und wie das Beispiel Dänemark zeigt, werden dort Firmen mit Sitz im Ausland nicht besonders ‚geschützt'. In Deutschland stehen jedoch dann so Tor und Tür für Vermutungen offen, dass der Fiskus und damit der Steuerzahler bei Profi-Tricksereien wie schon bei Starbucks, Google und Co. immer den Kürzeren zieht. Aber man kann sich ja damit trösten, dass die Firmen mit Sitz in Deutschland zur Kasse gebeten werden…

Tags: Airbnb Irland, Airbnb Dänemark, Airbnb Sitz Deutschland, Airbnb Steuerabkommen

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