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IHA aktuell

06.01.2026 | Hotelverband Deutschland (IHA) e.V.

Wer sich als Hotelier gut vertreten wissen will und auch aufs Wissen zählt, ist beim  Hotelverband Deutschland (IHA) goldrichtig. Circa 1.500 Hotels aller Hotelsparten zählen zu den Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche branchenspezifische Dienstleistungen an. Hier jetzt mehr erfahren!

Logo vom Hotelverband IHA / Bild: Hotelier.de
Logo vom Hotelverband IHA / Bild: Hotelier.de
Jörg Beginen (COO Welcome Hotels) / Foto: FPH
Jörg Beginen (COO Welcome Hotels) / Foto: FPH
Stefanie Brandes, COO der Dorint Hotels & Resorts / Foto: © Dorint / Stephan Pick
Stefanie Brandes, COO der Dorint Hotels & Resorts / Foto: © Dorint / Stephan Pick
Anja Eigen, Sprecherin DHA, Nicole Schaible, Empfangsleiterin Maritim Stuttgart, Sarah Gregor, Leiterin Marketing & Sales DHA, Victoria Mayer, Unternehmensnachfolgerin Mayers Waldhorn, und Otto Lindner, Vorsitzender IHA (v.l.). / Bild: Deutsche Hotelakademie
Anja Eigen, Sprecherin DHA, Nicole Schaible, Empfangsleiterin Maritim Stuttgart, Sarah Gregor, Leiterin Marketing & Sales DHA, Victoria Mayer, Unternehmensnachfolgerin Mayers Waldhorn, und Otto Lindner, Vorsitzender IHA (v.l.). / Bild: Deutsche Hotelakademie
Quelle: Umfrage des Hotelverbands Deutschland (IHA) | n=246 /  1 Die Umfrage richtete sich an Hotels in Deutschland und wurde im Zeitraum von April bis Mai 2025 als online Befragung durchgeführt. Insgesamt beteiligten sich 336 Hotels unterschiedlicher Größen und Standorte an der Umfrage. / Grafik: IHA
Quelle: Umfrage des Hotelverbands Deutschland (IHA) | n=246 / 1 Die Umfrage richtete sich an Hotels in Deutschland und wurde im Zeitraum von April bis Mai 2025 als online Befragung durchgeführt. Insgesamt beteiligten sich 336 Hotels unterschiedlicher Größen und Standorte an der Umfrage. / Grafik: IHA
 Quelle: Umfrage des Hotelverbands Deutschland (IHA) |  n=207 / Grafik: IHA
Quelle: Umfrage des Hotelverbands Deutschland (IHA) | n=207 / Grafik: IHA
Hotrec Logo
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Hotelmarkt Deutschland 2025 / Foto: Hotelverband Deutschland (IHA) e.V.
Hotelmarkt Deutschland 2025 / Foto: Hotelverband Deutschland (IHA) e.V.

Willkommene Stärkung der Solidargemeinschaft zum Jahresauftakt 2026

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit ihren derzeit 14 Häusern in Deutschland eine feste Größe im Bereich der gehobenen Individual- und Tagungshotellerie. Mit dem Beitritt zum Hotelverband wartet Welcome Hotels GmbH zum Jahresauftakt mit einem starken Statement zur Stärkung der Interessenvertretung der Hotellerie auf.

„Der Verbandsbeitritt von Welcome Hotels in immer noch herausfordernden Zeiten ist ein höchst willkommenes Signal an alle Hotels in Deutschland sich der Solidargemeinschaft der Hotellerie anzuschließen“, erklärt IHA-Vorsitzender Otto Lindner. „Besonders wertvoll ist für uns, dass mit COO Jörg Beginen ein erfahrener und engagierter Branchenvertreter nicht nur die Gruppe lenkt, sondern sich als Mitglied unseres IHA-Beirats auch aktiv in die verbandspolitische Arbeit einbringt.“

Die Welcome Hotels verfügen über ein markenstarkes und standortbewusstes Portfolio mit Fokus auf Business-, Tagungs- und Freizeitgäste. Mit klaren strategischen Zielen im Bereich Gästeerlebnis, Digitalisierung und Nachhaltigkeit passt die Hotelgruppe hervorragend in das Netzwerk des Hotelverbands.

Die Mitgliedschaft ermöglicht der Gruppe den Zugang zu einem breiten Angebot an Fachinformationen, Interessenvertretung auf nationaler und europäischer Ebene sowie dem Austausch mit führenden Köpfen der Branche.

„Der Verbandsbeitritt ist für uns ein logischer Schritt, um unsere Interessen als zukunftsorientierter Gastgeber in Deutschland noch stärker in politische und wirtschaftliche Diskurse auf nationaler und europäischer Ebene einzubringen“, erklärt Jörg Beginen, COO der Welcome Hotels und Mitglied des IHA-Beirats. „Wir freuen uns auf die aktive Mitgestaltung im stärksten Netzwerk der Hotellerie!“

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Frühere IHA News

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Meldung vom 16.12.25

Kartellrechtswidrige Bestpreisklauseln: Booking.com verurteilt

Mit seinem heutigen Urteil hat das Landgericht Berlin deutschen Hotels in ihrem Kampf gegen die langjährige Verwendung von Bestpreisklauseln durch das in Amsterdam ansässige Online-Buchungsportal Recht gegeben: Booking.com hat gegen Kartellrecht verstoßen und muss die Hoteliers für die entstandenen finanziellen Schäden kompensieren.

Booking.com kann sich weder auf eine Verjährung noch darauf berufen, dass die Bestpreisklauseln „notwendige Nebenabreden“ darstellen, wie zuvor bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden hatte. Vielmehr unterfallen die Bestpreisklauseln von Booking.com dem Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen nach Art. 101 AEUV.

„Booking.com ist damit mit seiner Argumentation, die Paritätsklauseln stellten ein legitimes Wettbewerbsinstrument dar, auf ganzer Linie gescheitert“, kommentiert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbands Deutschland (IHA).

Die konkrete Höhe der Entschädigung für die mehr als 1.000 vor dem Landgericht Berlin erfolgreich klagenden deutschen Hotels wird nun in weiteren Verfahren geklärt. Das Urteil des Landgerichts Berlin erging mündlich und liegt noch nicht schriftlich vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Dieses wegweisende Urteil des Landgerichts Berlin verleiht auch der parallelen Sammelklage (www.mybookingclaim.com), die von mehr als 15.000 europäischen Hotels beim Bezirksgericht Amsterdam erhoben werden wird und für die das Verfahren der deutschen Hotels als Blaupause dient, zusätzlichen Rückenwind“, ergänzt IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe.

Hintergrund:

Booking.com und mehr als 1.000 deutsche Hotels sind seit Mitte 2020 in dem nun entschiedenen Rechtsstreit vor dem Landgericht Berlin involviert. Parallel anhängige Verfahren von rund 300 weiteren Hotels werden vor dem Bezirksgericht Amsterdam (Rechtbank Amsterdam) geführt, das seine Entscheidung ebenfalls noch für diesen Monat angekündigt hat.

Die Hotels fordern von Booking.com den Ersatz des Schadens, den sie aufgrund der Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts durch die Verwendung sogenannter weiter und enger Bestpreisklauseln seitens Booking.com erlitten haben. Eine entsprechende Abstellungsverfügung hatte das deutsche Bundeskartellamt bereits im Jahr 2015 gegen Booking.com erlassen, der deutsche Bundesgerichtshof hatte diese Entscheidung im Jahr 2021 bestätigt. 

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Meldung vom 24.11.25

Payment Services Regulation: Hotelverband Deutschland (IHA) warnt

Der Hotelverband Deutschland (IHA) warnt gemeinsam mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) im Zuge der laufenden Trilog-Verhandlungen zur europäischen Payment Services Regulation (PSR) vor der geplanten Ausweitung des bedingungslosen Rückerstattungsrechts auf sämtliche von Händlern initiierte Transaktionen (Merchant-Initiated Transactions – MIT) nach Artikel 62 (1) des Verordnungsentwurfs.

Nach den aktuellen Vorschlägen von Rat und EU-Kommission sollen Zahlende künftig innerhalb von acht Wochen nach einer MIT-Transaktion ohne Angabe von Gründen eine Erstattung verlangen können – analog zum bereits heute beste-henden Recht bei SEPA-Lastschriften. Was im Bereich der Lastschrift für elementare Grundversorgungsleistungen sachgerecht sein kann, wäre für MIT nach Auffassung von IHA und HDE jedoch hochproblematisch.

MIT kommen in zahlreichen Geschäftsmodellen zur Anwendung – von Hotellerie, Reisen und Autovermietungen über Abonnementmodelle bis hin zu E-Commerce und automatischen Prepaid-Aufladungen. Insbesondere in der Hotellerie werden MIT genutzt, um etwaige „No-Shows“ bei nicht fristgerecht stornierten Reservierungen abzudecken oder nachträgliche, berechtigte Belastungen (z. B. Minibar, Schäden, verlängerte Aufenthalte) abzurechnen.

Ein pauschales, bedingungsloses Rückerstattungsrecht würde diese etablierten und für den Betrieb zwingend notwendigen Prozesse massiv beeinträchtigen. „Ein achtwöchiges, bedingungsloses Rückerstattungsrecht für rechtmäßige und vertraglich vereinbarte MIT-Transaktionen öffnet Tür und Tor für verharmlosend sogenannten ‚Friendly Fraud‘ und verlagert das Risiko nahezu vollständig auf Hotels und Handel“, warnt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

„Für die Hotellerie wären zusätzliche Rückbelastungen, Liquiditätsrisiken und erheblicher administrativer Mehraufwand die Folge.“ Bereits heute besteht für Verbraucher gemäß der PSD2 das Recht, bei Unstimmigkeiten MIT-Transaktionen anzufechten. Aus Sicht des Hotelverbandes ist ein zusätzliches, bedingungsloses Rückerstattungsrecht daher weder erforderlich noch verhältnismäßig, würde aber bestehende Missbrauchsrisiken deutlich erhöhen.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) unterstützt daher ausdrücklich die Position des Europäischen Parlaments, wonach das bedingungslose Erstattungsrecht auf SEPA-Lastschriften (SDD) beschränkt werden sollen und MIT von Artikel 62 (1) ausgenommen bleiben.

„Wir appellieren an die Bundesregierung, sich im Rat klar für eine Ausnahme von MIT aus Artikel 62 (1) einzusetzen“, so Lindner weiter. „Europa braucht moderne und zuverlässige Zahlungsprozesse. Dazu gehören auch rechts- und planungssichere MIT, ohne die weder eine Vielzahl digitaler Geschäftsmodelle noch die alltägliche Praxis in Hotellerie und Handel funktionieren können.“

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Frühere IHA News

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Meldung vom 08.09.25

Stefanie Brandes mit sofortiger Wirkung in den IHA-Beirat berufen

Stefanie Brandes verfügt über mehr als 15 Jahre Führungserfahrung in internationalen Touristikunternehmen und trägt ein Jahr nach ihrem Eintritt als COO in die Geschäftsführung der Dorint Hotelgruppe nach dem Ausscheiden Jörg Böckelers nun als interimistischer CEO auch die Gesamtverantwortung.

Die Dorint Hotelgruppe ist ein Unternehmen der in Köln ansässigen Honestis AG Unternehmensgruppe, die unter den Marken „Dorint Hotels & Resorts“, „Hommage Luxury Hotels Collection“ und „Essential by Dorint“ über 60 Häuser in Deutschland, Österreich und der Schweiz mit rund 3.800 Mitarbeitenden betreibt.

Stefanie Brandes war vor ihrem Wechsel zu Dorint als COO der inhabergeführten Lindner Hotel Group tätig und verfügt über nahezu 20 Jahre Führungserfahrung in namhaften internationalen Touristikunternehmen wie der Thomas Cook Group, Robinson und Aldiana. Die Diplom-Betriebswirtin besitzt einen Master in Business Marketing (FU Berlin) und begann ihre Karriere nach dem Studium bei Lufthansa City Center.

Es folgten leitende Positionen im Brand Management, Marketing & Vertrieb bei der Thomas Cook Group und Robinson Club bevor sie 2018 als Geschäftsführerin zu Aldiana wechselte. „Eine effektive Interessenvertretung in Berlin und Brüssel ist für die Hotellerie von enormer Bedeutung. Alle Hoteliers sind aufgerufen ihren Beitrag zur Stärkung der Solidargemeinschaft zu leisten.

Ich bin stolz, mich ab sofort persönlich im IHA-Beirat einzubringen, um so zu einer noch besseren Vernetzung unserer Branche beitragen zu können, und freue mich auf den gemeinsamen Informations- und Erfahrungsaustausch“, erklärt Stefanie Brandes ihr Engagement für den Hotelverband.

Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA), freut sich über die Kontinuität der Unterstützung durch die Dorint Hotelgruppe: „Wir freuen uns sehr, dass unser Gründungsmitglied Dorint nach dem Ausscheiden des auch von uns hochgeschätzten Jörg Böckeler ein starkes Signal der Branchensolidarität sendet. Stefanie Brandes ist mit ihrem großen operativen Erfahrungsschatz zweifellos eine enorme Bereicherung unseres Beirates.“ 

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Meldung vom 28.08.25

Überwältigende Resonanz auf Sammelklage

Die von HOTREC und mehr als 30 nationalen Hotelverbänden unterstützte europaweite Sammelklage gegen Booking.com wegen jahrelanger Anwendung wettbewerbswidriger Bestpreis-Klauseln stieß bei den europäischen Hoteliers auf eine überwältigend positive Resonanz: Mehr als 15.000 Hotels aus ganz Europa haben sich unter www.mybookingclaim.com registriert, um sich an der Sammelklage der niederländischen „Stichting Hotel Claims Alliance“ zu beteiligen.

Am morgigen Freitag, 29. August, läuft der Termin für die Registrierung interessierter Hotels aus. Ziel der Klage vor niederländischen Gerichten ist es, die Hoteliers für die durch die Verwendung sogenannter Paritätsklauseln durch Booking.com entstandenen finanziellen Verluste zu entschädigen. Spätestens nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. September 2024 (Az: C-264/23) steht fest, dass diese Klauseln gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen haben und europäischen Hotels Schadensersatz zusteht.

Alexandros Vassilikos, Präsident von HOTREC, erklärte: „Die überwältigende Resonanz der europäischen Hotels auf unseren Aufruf zur Teilnahme an der Sammelklage beweist, dass die Hotellerie geeint ist. Sie fordert, dass der marktbeherrschende Gatekeeper sein Marktverhalten ändert und Verantwortung für sein Fehlverhalten übernimmt!“

Die Initiative wurde von Hotels aus ganz Europa positiv aufgenommen. Die meisten Teilnehmer kamen aus Italien, Deutschland, den Niederlanden, Griechenland und Österreich. Im Verhältnis zur Größe des Hotelsektors in den einzelnen Ländern fand die Sammelklage in Island, den Niederlanden, Liechtenstein, Luxemburg und Irland besonders großen Anklang. HOTREC wird keine weiteren Details zur Beteiligung nach Ländern oder Regionen veröffentlichen.

Marie Audren, Generaldirektorin von HOTREC, erläuterte: „In den kommenden Wochen werden die Daten der Hotels konsolidiert und validiert und die Klageschrift vorbereitet. Ziel ist es, die Sammelklage noch vor Ende dieses Jahres beim Bezirksgericht Amsterdam einzureichen.“

Auch Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA) und Vorsitzender der HOTREC-Arbeitsgruppe Distribution, zeigte sich beeindruckt: „Zusammen mit den rund 2.000 Hotels aus Deutschland, deren bereits seit dem Jahr 2020 anhängige parallele Verfahren vor dem Bezirksgericht Amsterdam und dem Landgericht Berlin als Blaupause für die europäische Sammelklage dienen, sind es nun über 4.000 Hotels aus Deutschland, die Booking.com gerichtlich die Grenzen der Marktmacht aufzeigen.“ 

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Meldung vom 08.07.25

Stipendienvergabe bei upnxt25

Im Rahmen des upnxt-Festivals hat der Hotelverband Deutschland (IHA) am 26. Juni 2025 gemeinsam mit dem Gemeinnützigen Verein zur Förderung der Hotellerie in Deutschland (GVFH) und der Deutschen Hotelakademie (DHA) drei Stipendien für staatlich zugelassene Weiterbildungen der DHA vergeben.

Die Entscheidung über die Stipendien traf eine Fachjury aus Experten der DHA, der IHA und des GVFH. Vergeben wurden Studienplätze für die Weiterbildungen Hotelbetriebswirt, Online Marketing Management und Revenue Manager. Die Stipendiatinnen in 2025 sind:

  • Nicole Schaible, Empfangsleiterin Maritim Stuttgart, für das Hotelbetriebswirt-Stipendium
  • Victoria Mayer, Unternehmensnachfolgerin Landgasthof Mayer’s Waldhorn, für das Online Marketing Management-Stipendium
  • Jasmin Ben Slimane, Hotel Operations Manager NOXX Hotel Marburg, für das Revenue Management-Stipendium

Die Stipendiatinnen wurden von elevatr zum Festival eingeladen, die Übernach-tungen wurden von der IHA übernommen. Mit ihrer Initiative fördern der GVFH, die IHA und die DHA gezielt junge Führungskräfte und bringen sie frühzeitig mit wichtigen Branchenthemen in Verbindung.

Gemeinsam mit Sarah Gregor, Leiterin Marketing & Sales der DHA, und Anja Eigen, Sprecherin der DHA, würdigte Otto Lindner, Vorsitzender der IHA, die Gewinnerinnen auf der Bühne: „Diese drei Talente stehen für die Zukunft der Hotellerie – lernbereit, agil, gut ausgebildet und voller Leidenschaft für die Branche. Wir freuen uns, sie auf ihrem Weg unterstützen zu dürfen.“ 

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Meldung vom 17.06.25

MICE-Portalanbietern in Deutschland: IHA veröffentlicht Umfrageergebnisse

Eine aktuelle Umfrage des Hotelverbands Deutschland (IHA) zur Bedeutung und Nutzung von MICE-Buchungsportalen zeigt: Online-Plattformen für MICE-Buchungen haben sich in der deutschen Tagungshotellerie als fester Bestandteil des Veranstaltungsvertriebs etabliert. Doch bei der technischen Integration und Automatisierung bestehen noch große Potenziale.

Die Ergebnisse zeigen, dass sich die digitale Vermittlung von MICE-Geschäft in der deutschen Hotellerie etabliert hat, aber nach wie vor eine deutlich analoge Ausrichtung des MICE-Vertriebs vorherrscht:

  • 56,9% aller teilnehmenden Hotels gaben an, dass weniger als 10% ihrer Veranstaltungen über MICE-Portale vermittelt wurden.
  • Weitere 26,4% verorteten den Anteil im Bereich von 10 bis 25%.
  • Nur 16,7% der Betriebe erreichen eine Online-Vermittlungsquote von über 25%.

Besonders im ländlichen Raum und in kleinen Städten (5.000–20.000 Einwohner) wird das MICE-Geschäft nach wie vor nur in geringem Ausmaß über digitale Plattformen vermittelt:

  • In beiden Regionen gaben rund zwei Drittel (66%) der befragten Hotels an, dass weniger als 10% ihrer MICE-Veranstaltungen über Online-Plattformen generiert werden.
  • In Großstädten (über 100.000 Einwohner) liegt der Anteil der Hotels, die weniger als 10% ihrer MICE-Veranstaltungen über Online-Plattformen generiert mit 43% deutlich niedriger bzw. der Anteil, der mehr MICE-Geschäft über Online-
  • Plattformen generiert, ist deutlich höher.

Verbreitung von Online-MICE-Plattformen

Knapp zwei Drittel (64%) der teilnehmenden Hotels sind auf Online-MICE-Plattformen aktiv. 36% der teilnehmenden Hotels ist bisher auf keiner MICE-Plattform gelistet.

Von den Hotels, die MICE-Plattformen nutzen, sind 72,7% auf der Plattform Meetago (inkl. tagungshotel.com und HRS) vertreten, gefolgt von MICE Portal (62,2%), Tagungshotel.net (54,1%), Meetingmasters (53,7%), Cvent (46,0%), Event-Inc (inkl. Aloom) (33,3%) und Seminargo (24,8%). Mehrfachnennungen waren hier möglich und die Auswertungen zeigen auch, dass die meisten Hotels auf mehreren MICE-Plattformen aktiv sind.

Vermittlungsleistung von Online-MICE-Plattformen

Die vertiefende Analyse der Plattformnutzung zeigt: Meetago (inkl. tagungshotel.com und HRS) ist nicht nur am weitesten verbreitet, sondern erzielt bei den teilnehmenden Hotels auch mit Abstand die höchsten Vermittlungszahlen. 52,8% der Hotels, die auf MICE-Portalen aktiv sind, nannten Meetago als ihre wichtigste Online-Buchungsquelle für MICE-Veranstaltungen („Platz 1“), weitere 20,9% ordneten sie auf Platz 2 ein.

In ländlichen Regionen ist Meetago sogar mit 59% das Portal mit den höchsten Vermittlungszahlen, ebenso bei Kettenhotels. Damit führt Meetago im Ranking vor den anderen Wettbewerbern. Auf den weiteren Plätzen folgen MICE Portal, Cvent, Meetingmasters und Tagungshotel.net in der MICE-Vermittlung.

Manuelle Prozesse noch Standard

Trotz der zunehmenden Plattformnutzung erfolgt die Bearbeitung der Anfragen in 79,2% der teilnehmenden Betriebe weiterhin manuell. Besonders hoch ist der manuelle Anteil im ländlichen Raum (87,5%) und in mittleren Städten (85%).

Nur etwa 5% der teilnehmenden Hotels setzen bereits automatisierte Softwarelösungen ein, darunter MICE DESK, eigenen Kettenlösungen, hivr oder Meeta-X. 15,5% der befragten Hotels plant allerdings, zukünftig auf eine automatisierte Softwarelösung zur Bearbeitung von Buchungsanfragen über MICE-Portale zu setzen.

Bei 78% der Betriebe, die bereits eine solche Software nutzen, funktioniert diese reibungslos, dennoch berichten einzelne Betriebe von Interoperabilitätsproblemen mit bestimmten Portalen.

Verbesserungspotenziale erkannt – nächste Schritte gefordert

Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass sich MICE-Plattformen im Vertriebsmix der Tagungshotellerie etabliert haben und eine immer stärkere Verbreitung finden. Allerdings besteht bei der technischen Integration noch Nachholbedarf. Es bedarf einheitlicher Schnittstellen, besserer Interoperabilität und eines offenen Marktzugangs für Softwareanbieter, um die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit des MICE-Vertriebs zu sichern.

  • Die vollständigen Umfrageergebnisse können von IHA-Mitgliedern im Extranet (Login erforderlich) heruntergeladen werden oder über den Hotelverband Deutschland (IHA) bezogen werden.

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Gemeinsam gegen Wettbewerbsbeschränkungen und Marktmachtmissbrauch

HOTREC PM 2025-05-28

Nationale Hotelverbände aus über 25 europäischen Ländern schließen sich in einer wegweisenden gesamteuropäischen Sammelklage gegen Booking.com zusammen. Diese gemeinsame Initiative wird von HOTREC, dem Dachverband der Hotels, Restaurants, Bars und Cafés in Europa, unterstützt. Alle europäischen Hotels sind eingeladen und aufgerufen, sich unter www.mybookingclaim.com an der gemeinsamen Klage zu beteiligen und sich online zu registrieren. Anmeldeschluss ist der 31. Juli 2025.

Bereits im Jahr 2015 hatte das Bundeskartellamt festgestellt, dass Booking.com mit der Verwendung von so genannten Paritätsklauseln gegen Kartellrecht verstoßen hatte. Durch diese Klauseln wurde der Wettbewerb zum Nachteil der Hotellerie massiv beschränkt. Es schlossen sich zunächst Vergleichsgespräche zwischen dem Hotelverband Deutschland (IHA) und Booking.com über eine angemessene Entschädigung deutscher Hoteliers an, die Booking.com jedoch überraschend und einseitig beendete.

Offenbar wurde Booking.com seinerzeit dahingehend beraten, im Rahmen eines so genannten negativen Feststellungsklageverfahrens von den Gerichten in den Niederlanden feststellen zu lassen, dass deutschen Hoteliers keine Schadensersatzansprüche gegen Booking.com zustehen. In der Folge erhob Booking.com Klage gegen mehrere hundert deutsche Hotels vor dem Bezirksgericht Amsterdam.

Ein Zwischenergebnis dieses (noch laufenden) Verfahrens ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. September 2024, das die Feststellungen des Bundeskartellamts aus dem Jahr 2015 bestätigte, wonach die Paritätsklauseln von Booking.com gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Aus diesem Urteil des höchsten europäischen Gerichts lässt sich ungezwungen ableiten, dass sämtlichen europäischen Hotels Schadensersatzansprüche gegen Booking.com zustehen, die nun im Rahmen der von HOTREC unterstützten Sammelklage geltend gemacht werden sollen.

Fast zwei Jahrzehnte lang benachteiligten diese Paritätsklauseln europäische Hotels erheblich im Wettbewerb: Sie eliminierten den Preiswettbewerb zwischen Booking.com und anderen Online-Plattformen und führten hierdurch zu überhöhten Provisionen, die von den Hotels gezahlt werden mussten. Zudem hinderten die Klauseln Hotels daran, auf ihren eigenen Websites bessere Preise oder Verfügbarkeiten anzubieten – was die direkten Buchungen und die unternehmerische Freiheit der Hotels massiv einschränkte.

Kurz gesagt: Die wettbewerbswidrige Praxis der Paritätsklauseln von Booking.com hat Hotelbetrieben in ganz Europa erheblichen finanziellen Schaden zugefügt. Nach den allgemeinen Grundsätzen des europäischen Wettbewerbsrechts haben betroffene Hotels Anspruch auf Schadenersatz von Booking.com für die erlittenen finanziellen Verluste.

Alexandros Vassilikos, Präsident von HOTREC, erklärte: „Europäische Hoteliers haben lange unter unfairen Bedingungen und überhöhten Kosten gelitten. Jetzt ist es an der Zeit, gemeinsam aufzutreten und Wiedergutmachung zu fordern. Diese gemeinsame Initiative sendet eine klare Botschaft: Missbräuchliche Praktiken im digitalen Markt bleiben nicht unbeantwortet.“ Die Klage wird von einem Team aus erfahrenen und anerkannten Wettbewerbsrechtlern, Prozessanwälten und Ökonomen geführt, die bereits das erfolgreiche EuGH-Urteil vom 19. September 2024 erreicht haben.

„In Deutschland hatten sich bereits im Jahr 2020 über 2.000 Hotels der „daBeisein“-Initiative des Hotelverband Deutschland (IHA) angeschlossen, um ihren Anspruch auf Schadensersatz gerichtlich durchzusetzen. Für diese deutschen Pionier-Hotels sind bereits Gerichtsverfahren vor dem Bezirksgericht Amsterdam oder dem Landgericht Berlin anhängig. Für sie ist eine erneute Registrierung unter www.mybookingclaim.com nicht mehr notwendig“, erläutert Markus Luthe, IHA-Hauptgeschäftsführer und Vorsitzender der HOTREC-Arbeitsgruppe Distribution.

Hintergrund:

Das EuGH-Urteil von 2024 (Rechtssache C-264/23) bestätigte, dass die Paritätsklauseln von Booking.com – vertragliche Bestimmungen, die Hotels daran hinderten, über andere Kanäle niedrigere Preise oder bessere Verfügbarkeiten anzubieten – gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Diese Klauseln führten zu überhöhten Provisionssätzen, unterdrückten Direktbuchungen und verzerrten den Wettbewerb auf dem Online-Markt.

Die Klage wird von der Stiftung Hotel Claims Alliance koordiniert und vor Gerichten in den Niederlanden eingebracht, um eine einheitliche und effiziente Durchsetzung in ganz Europa zu ermöglichen. Die Initiative wird von den nationalen Hotelverbänden der folgenden Länder unterstützt: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Island, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. 

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Nachricht vom 05.05.25

Hotelmarkt Deutschland 2025: Resilient, aber gefordert!

Der Hotelverband Deutschland (IHA) veröffentlichte heute seinen aktuellen Branchenreport „Hotelmarkt Deutschland 2025“. Die bereits 24. Ausgabe dieses Standardwerkes der Hotellerie bildet die konjunkturelle Entwicklung der Branche, Kennziffern und Analysen für das Jahr 2024 ab.

Die deutsche Hotellerie bewegt sich in einem schwierigen konjunkturellen Umfeld. Trotz eines erfreulichen Anstiegs bei Zimmerauslastung, Durchschnittspreis und RevPAR im Jahr 2024 lag der reale Umsatz der klassischen Hotellerie weiterhin unter dem Vorkrisenniveau, zusätzlich belasten Inflation, hohe Betriebskosten und regulatorische Fesseln die Betriebe.

Dennoch hat die Hotellerie allen Grund dazu, optimistisch in die Zukunft zu blicken. Der Tourismus bleibt ein zentraler Impulsgeber für die deutsche Wirtschaft, regionale Entwicklung, Beschäftigung und Wertschöpfung – insbesondere in der Hotellerie, die sich zunehmend als Innovationsmotor in Feldern wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit beweist.

„Entscheidend für den nachhaltigen Erfolg in unserer Branche wird aber sein, dass die Politik in Berlin und Brüssel verlässliche Rahmenbedingungen schafft, die unsere Branche dringend braucht. Die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen ist ein richtiger und wichtiger Schritt in diese Richtung. Zudem verlangen strukturelle Themen wie der Fachkräftemangel, die Digitalisierung und Nachhaltigkeit entschlossene Antworten“, erklärt IHA-Vorsitzender Otto Lindner.

Auch in diesem Jahr erhielt der Hotelverband bei der Erstellung des Reports Unterstützung externer Partner. Sein Dank gilt seinen Preferred Partnern Christie & Co., Online Birds, der progros Einkaufsgesellschaft, der MKG-Group ebenso wie der HOTOUR Hotel Consulting, der Hotel Affairs Consulting, Apartmentservice, SELECT Hotel Consulting, der TREUGAST Solutions Group, den Wellness-Hotels & Resorts, dem Informationsdienstleister TOPHOTELPROJECTS sowie Prof. Dr. Sandra Rochnowski und Prof. Dr. Dr. Jörg Soller.

IHA-Mitglieder können sich ab sofort eine digitale Version des IHA-Branchenreports „Hotelmarkt Deutschland 2025“ im Extranet des Hotelverbands kostenfrei herunterladen. Für Nicht-Mitglieder ist der IHA-Branchenreport zum Preis von 395 Euro (inkl. USt., zzgl. 8,50 Euro Inlands-Versandkosten) und für Bildungseinrichtungen zum Preis von 125 Euro (inkl. USt., zzgl. 8,50 Euro Inlands-Versandkosten) erhältlich. Bestellungen und Informationen unter diesem Link.

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