Umsatzeinbrüche in 78 Prozent aller bayerischen HOGA-Betriebe
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Umsatzeinbrüche in 78 Prozent aller bayerischen HOGA-Betriebe

06.03.2020 | DEHOGA Bayern e.V.

Auch ländliche Regionen massiv betroffen / DEHOGA Bayern erwartet von dem am Sonntag tagenden Koalitionsausschuss Liquiditätshilfen, eine Änderung der Kurzarbeitergeldregelung sowie den reduzierten Umsatzsteuersatz für Essen / Branche warnt vor dauerhaften Folgeschäden

- 09.03.20: Corona-Hilfspaket der Bundesregierung: DEHOGA: "Schritt in die richtige Richtung, dem weitere folgen müssen" (siehe unten)

Dunkle Wolken bedrohen den weiß-blauen HOGA-Himmel Bayerns / Bildquelle: Hotelier.de
Dunkle Wolken bedrohen den weiß-blauen HOGA-Himmel Bayerns / Bildquelle: Hotelier.de

(München) Das bayerische Gastgewerbe wird durch die Coronakrise erheblich stärker als befürchtet getroffen. Eine Blitzumfrage unter 1.947 bayerischen Betrieben, davon 38 Prozent in Städten über 20.000 Einwohnern, ergaben folgende Auswirkungen:

Durchschnittlich brechen die Umsätze bayernweit um 29 Prozent ein

78 Prozent der Betriebe verzeichnen Umsatzeinbußen in Folge der Coronakrise. 93 Prozent aller Betriebe verzeichnen Rückgänge bei Neubuchungen, diese gehen im Schnitt um 39 Prozent zurück. Gefragt nach erwünschten Unterstützungsleistungen durch den Staat, hier waren Mehrfachnennungen möglich, erwarten 73 Prozent aller Betriebe den reduzierten Umsatzsteuersatz für Essen, 54 Prozent weitere Steuererleichterungen, 41 Prozent Liquiditätshilfen, 40 Prozent eine geänderte Kurzarbeitergeldregelung, 30 Prozent Steuerstundung sowie 27 Prozent die Stundung von Sozialabgaben.

„Die Umfrage zeigt: Nicht nur die Absage von Großveranstaltungen führt zu massenhaften Stornierungen sowie ausbleibenden Neubuchungen in Städten“, berichtet Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, „mittlerweile bedroht die Coronakrise das Gastgewerbe flächendeckend. „Leere Betten bedeuten immer auch leere Restaurants, was extrem schnell zu dauerhaften Folgeschäden für den Tourismus, Bayerns zweitwichtigste Leitökonomie, führen kann“, führt Inselkammer aus, denn:

„Was viele nicht wissen ist, dass es sich bei 87 Prozent der Betriebe um klein- und mittelständische Betriebe handelt, die fast über keine Liquidität verfügen. Bleiben hier Umsätze aus, können diese dann Forderungen nicht mehr begleichen. Somit sind die Auswirkungen existenziell. Der ohnehin stattfindende Prozess des Wirtshaussterbens wird aufgrund des Umsatzrückgangs erheblich beschleunigt werden und einmal geschlossene Betriebe werden ihre Türen nie wieder öffnen.“

Auswirkungen wird dies auf alle Akteure im ländlichen Raum haben

Denn, da Hotel- und Gastronomiebetriebe sehr stark regional vernetzt sind, wird es in Folge auch die heimische Wirtschaft extrem treffen; so werden in einem zweiten Schritt Zulieferer und Handwerksbetriebe betroffen sein, auch müssen alle Investitionen zurückgestellt werden. Aus diesem Grund fordert der DEHOGA Bayern vom am Sonntag tagenden Koalitionsausschuss der Großen Koalition ein umfassendes Maßnahmenpaket, das unbürokratische und insbesondere für klein- und mittelständische Betriebe leicht umsetzbare Maßnahmen enthält.

Konkret fordert der DEHOGA Bayern schnell wirkende, effektive Liquiditätshilfen und Fördermaßnahmen. Zweitens eine Änderung der Kurzarbeitergeldregelung, die bis zum Ende der Pandemie gelten muss, die eine 100-prozentige Erstattung der Sozialabgaben sowie den Verzicht auf die Drittelregelung beinhaltet und nicht erst ab Antragstellung gilt, sondern ab dem Zeitpunkt des Arbeitsausfalls. Und drittens steuerliche Erleichterungen durch den reduzierten Umsatzsteuersatz für Essen, da diese Maßnahme unmittelbar greift und sofort für mehr Umsatzrendite sorgt, was insbesondere jetzt bei den wegbrechenden Umsätzen flankierend zu den Liquiditätshilfen überlebenswichtig ist.

Zudem sorgt sie dafür, dass Unternehmer eventuelle Notfallkredite leichter bedienen können und, dass Betriebe überhaupt strukturell in die Lage versetzt werden, solche Krisen überstehen zu können. Präsidentin Inselkammer betont nochmal: „Gerade jetzt in der Krise wirkt die reduzierte Umsatzsteuer direkt und unverzüglich bei den Betrieben. Die Maßnahme ist von der Bundesregierung sofort umsetzbar, es müssen keine neuen Programme geschaffen werden und die Betriebe müssen dafür keine Anträge ausfüllen.“

DEHOGA-Meldung vom 09.03.20: Corona-Hilfspaket der Bundesregierung

DEHOGA: "Schritt in die richtige Richtung, dem weitere folgen müssen." - Massive Umsatzeinbrüche im Gastgewerbe machen schnelle und wirksame Hilfe notwendig

(Berlin, 9. März 2020) Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) wertet das Hilfspaket der Bundesregierung zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus als „ersten Schritt in die richtige Richtung“. DEHOGA-Präsident Guido Zöllick erklärt: „Die angekündigten Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld als auch die in Aussicht gestellten Liquiditätshilfen begrüßen wir.“ Dennoch blieben die gestrigen Beschlüsse des Koalitionsausschusses hinter den Erwartungen der Branche zurück. „Die vereinbarten Maßnahmen werden nicht ausreichen, um die Krise zu bewältigen“, so Zöllick. „Es besteht weiterer, dringender Handlungsbedarf.“ Priorität müsse zunächst die wirksame Zurverfügungstellung von Liquiditätshilfen haben.

Den in Not geratenen Unternehmen, die im Moment auch von ihrer Hausbank keine Unterstützung erhalten, müsse schnell und effektiv geholfen werden. Zöllick: „Insoweit setzen wir auf die Ankündigung der Koalitionäre, dass die Bundesregierung konkrete Vorschläge für wirksame Liquiditätshilfen für betroffene Unternehmen unterbreiten wird.“

Wenn es erklärtes Ziel sei, dass durch die Corona-Krise möglichst kein Unternehmen in Deutschland in Insolvenz geraten solle und möglichst kein Arbeitsplatz verloren gehen solle, bedürfe es weiterer Maßnahmen, sagt Zöllick. Die Branche erwarte schnelle, unbürokratische und effektive Unterstützung.

„Die Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld sind gut“, so Zöllick weiter. Wichtig sei es jetzt, die Kapazitäten in den örtlichen Arbeitsagenturen zur Bearbeitung der Anträge auf Kurzarbeitergeld auszubauen. „Wir wissen aber auch aus den Erfahrungen aus der Finanzkrise 2008/2009, dass das Kurzarbeitergeld im Gastgewerbe zwar wichtig ist, es erreichte aber nicht die Vielzahl der kleinen und mittleren Betriebe.“

Eine besonders wirkungsvolle Maßnahme wäre die Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Speisen im Gastgewerbe.

Zöllick betont: „Die Sorgen wachsen von Tag zu Tag. Die Folgen für den Deutschlandtourismus sind gravierend. Dies gilt ebenso für die vielen regionalen Branchenzulieferer aus Landwirtschaft und Lebensmittelhandwerk sowie die Branchenpartner aus der Industrie im ganzen Land.“

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