Die Gastronomie bildet eines der vielfältigsten Gewerbe. Im Folgenden bieten wir einige Ratschläge, damit Sie die ideale Immobilie für Ihren Gastronomiebetrieb finden. Jede Immobilie hat ihren ganz eigenen Charakter, der von ihrem Umfeld geprägt wird. Sie verleiht dem Gastonomiebetrieb die entscheidende persönliche Note. Ihr Konzept sollte daher mit dem entsprechenden Objekt im Einklang stehen – und sie müssen insbesondere Größe und Gepflogenheiten ihrer Zielgruppe berücksichtigen.
Wer ein auf vegane Kost spezialisiertes Restaurant gründen möchte, kann sein Angebot sehr genau auf die potentiellen Besucher abstimmen, aber er braucht auch keinen so riesigen Speisesaal wie ein Restaurant, das eine größere Zielgruppe bedient. Ein umfassendes Angebot potentieller Gastronomieflächen sowie Informationen zum Gewerberecht finden Sie bei immobilienscout24.
Der richtige Standort
Jede Form der Gastronomie hat spezielle Anforderungen an den Standort. Für eine Bar sollten Sie eine Immobilie suchen, die sich im angesagten Szeneviertel der Stadt befindet. Darüber hinaus zählen ebenfalls Verkehrsanbindungen, Parkmöglichkeiten und die Auflagen des Baurechts zu den wichtigsten Standortkriterien. Was als Entscheidungsgrundlage gerne vergessen wird, ist die Konkurrenzanalyse. Ihr Angebot kann noch so attraktiv sein: Wenn es an dem Standort bereits mannigfach Konkurrenz gibt, werden Sie es dort schwer haben.
Gewerbeanmeldung und Konzession sind erforderlich
Für den Betrieb einer gastronomischen Einrichtung ist eine Gewerbeanmeldung vorab zwingend notwendig. Soll in Ihrer Gaststätte Alkohol ausgeschenkt werden, benötigen Sie außerdem eine Konzession – also eine Gaststättenerlaubnis. Ausgestellt wird letztere vom zuständigen Ordnungsamt in Ihrer Gemeinde oder Stadt. Um die Konzession zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen von Ihnen erfüllt werden.
Dazu zählt die fachliche Eignung, aber auch die objektbezogene Voraussetzung der betreffenden Immobilie. Wird dann eine Konzession erteilt, gilt diese nur für einen Betreiber, eine Betriebsart und beschränkt sich nur auf die angegebene Immobilie. Eine Übertragung auf eine zweite Person oder eine andere Gastronomieimmobilie ist nicht möglich.
Mieten oder pachten?
Die Entscheidung, ob Sie für Ihre Gastro-Immobilie einen Miet- oder einen Pachtvertrag abschließen, hängt vom Inventar des Objekts ab. Hat die Immobilie eine gastronomische Ausstattung, wie eine Küche, eine Zapfanlage, eine Kühlanlage und ähnliches, wird in der Regel ein Pachtvertrag abgeschlossen. Bietet Ihnen die Immobilie lediglich Regale oder eine Theke, reicht ein Mietvertrag aus.