Die Vorschriften des Gaststättengesetzes besagen, dass der Betrieb einer Gaststätte nur dann erlaubnispflichtig ist, wenn Alkohol ausgeschenkt wird. Die Teilnehmer der Unterrichtung im Gaststättengewerbe werden dabei über die lebensmittelhygienerechtlichen Vorschriften informiert, um den Nachweis über die Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG zu erlangen. In einigen Bundesländern wie in Hamburg ist ein Nachweis über die IHK Gaststättenunterrichtung erforderlich, in anderen Bundesländern wie in Niedersachsen oder Sachsen nicht. Finden Online Tipps für alle Länder
Lesen Sie zunächst die allgemeinen Informationen zuur IHK Gaststättenunterrichtung. Die Handhabung dieser ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. In einer Liste unten finden Sie Hinweise und Links zu allen Bundesländern.
Was ist eine Gaststättenunterrichtung?
Nach dem Gaststättengesetz muss jede Person oder geschäftliche Stellvertreter, die eine Gaststätte betreiben will, einen Nachweis über den Unterricht gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift im Gaststättengewerbe (GastUVwV)erbringen, dass sie über die notwendigen rechtlichen und lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist. Der Unterrichtungsnachweis wurde bei der Erörterung des Gaststättengesetzes 1970 als Voraussetzung für die Erteilung der Gaststättenerlaubnis gem. § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG eingeführt.
Die Verwaltungsvorschrift ist - anders als die Verwaltungsvorschriften wie die Gaststättenverordnungen zum Gaststättengesetz - vom Bund mit Zustimmung des Bundesrates erlassen worden; Grundlage für die BundesVwV ist § 29 GastG.
Wer muss an einer Gaststättenunterrichtung teilnehmen?
Jede Person, die alkoholische Getränke verabreicht und ein Gaststättengewerbe anmelden will.
Information zur sog. Lebensmittelbelehrung, zum Gesundheitszeugnis
IfSG vom 20. Juli 2000, zuletzt geändert am 28.03.2013: Laut §43 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird nur die erste Belehrung (siehe Anmeldung zur Erstbelehrung Hamburg unten) durch das Gesundheitsamt durchgeführt. Diese Belehrung ist keine Gaststättenunterrichtung im oberen Sinne. Die Erstbelehrung hat jede Personen zu absolvieren, Ausnahmen sind
- wer die Gaststättenunterrichtung nachweisen kann oder
- wer einen Ausbildungsberuf (siehe * Liste ganz unten) abgeschlossen hat
Gemäß § 43 Absatz 4 IfSG ist der Arbeitgeber oder Dienstherr (und nicht das Gesundheitsamt) verpflichtet, Beschäftigte, die bereits erstmals durch das Gesundheitsamt belehrt wurden und eine Tätigkeit im Sinne des § 42 Absatz 1 IfSG ausüben,
- nach Aufnahme der Tätigkeit
- und anschließend mindestens alle 2 Jahre
über das gesetzliche Tätigkeitsverbot (Krankheit) und die Verpflichtung, ihm Hinderungsgründe mitzuteilen, zu belehren. Das erstmals ausgestellte und Gesundheitszeugnis ist lebenslang gültig, wenn die belehrte Person ihre Tätigkeit innerhalb von 3 Monaten nach der Erstbelehrung aufgenommen hat!
Welche Personen müssen nicht an der Gaststätten-Unterrichtung teilnehmen?
Inhaber einer Abschlussprüfung in bestimmten Aus- und Fortbildungsgängen sind nach Nr. 3.4 GastUVwV von der Teilnahme am Unterrichtungsverfahren befreit. Als Anlage ist unten eine Zusammenstellung der z.Zt. bestehenden Ausnahmeregelungen (Stand: Januar 2003) abgedruckt*.
Inhalt einer Gaststätten-Unterrichtung inkl. Belehrung nach Infektionsschutzgesetz
- Belehrung Infektionsschutzgesetz
- Betriebliche Eigenkontrolle
- Hackfleischverordnung - Hinweis für eihaltige Speisen
- Getränkeschankanlagenrecht und richtiger Ausschank
- Getränkeschankanlagenreinigung
- HACCP
- Kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe auf Speise-und Getränkekarten
- Konzeptioneller Umgang mit Lebensmitteln
- Lebensmittelhygiene
- Lebensmittelüberwachung
- Rechtsgrundlagen wie das Jugendschutzgesetz
- Speisen- und Getränkekarte
- Lebensmittelüberwachung
- Wein- und Bierwirtschaft
Wie erfolgt die Anmeldung zur Unterrichtung?
Bei Übernahme eines Gewerbes: Bevor man sich im Hotel- und Gaststättengewerbe selbständig macht, muss man eine Konzession (Erlaubnis) gem. § 2 (1) GastG bei dem für den Betriebssitz zuständigen Wirtschafts- und Ordnungsamt (Kreisfreie Stadt oder Landratsamt) beantragen. Wenn diese Erlaubnis vorliegt, kann das Gewerbe angemeldet werden.
Übernehmen Sie einen bestehenden Betrieb, so kann die Erlaubnisbehörde eine vorläufige Konzession erteilen, auch wenn noch nicht alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden können. Das zuständige Wirtschafts- bzw. Ordnungsamt schickt die Anmeldung an die jeweilige IHK Niederlassung.
Die Gaststätten-Unterrichtung muss bei einer Neuerrichtung vorher abgelegt werden. Für ausländische Antragsteller ist oft eine persönliche Anmeldung erforderlich. Diese muss beinhalten:
- Privatadresse
- Geburtsort und Datum
- Name und Adresse des Gewerbes
- Staatsangehörigkeit
Die Gebühr (Kosten) der Gaststättenunterrichtung sind unterschiedlich, in Dortmund sind zurzeit 51,00 € zu entrichten. Nach Abschluss der Unterrichtung stellt die Industrie- und Handelskammer der unterrichteten Person eine Bescheinigung (Infektionsschutzgesetz) aus. Ist eine Ausnahme von der Unterrichtungsverpflichtung* vorhanden, ist eine Ausnahme zu dieser Bescheinigung auszustellen.
IHK Gaststättenunterrichtung von Baden-Württemberg bis Thüringen
Anmeldung zur Unterrichtung im Gaststättengewerbe bei den Industrie und Handelskammern (Termine)
- IHK Gaststättenunterrichtung Baden-Württemberg: Befreiungsmöglichkeiten und weitere Details (Region Stuttgart)
- IHK Gaststättenunterrichtung Bayern, Unterricht notwendig: Für München und Oberbayern mit Erklärvideo - IHK Regensburg und Oberpfalz - IHK Niederbayern: Unterrichtungsverfahren für Gastwirte - IHK Würzburg: Termine für Würzburg und Schweinfurt - IHK Schwaben: Termine
- IHK Berlin Gaststättenunterrichtung: Kosten (Online 100 €) und Möglichkeiten der Befreiung
- IHK Gaststättenunterrichtung Brandenburg: Nicht notwendig
- IHK Gaststättenunterrichtung Bremen: Nicht notwendig
- IHK Gaststättenunterrichtung Hamburg: Inhalte der Unterrichtung - Merkblatt Infektionsschutzgesetz: Erstbelehrung Hamburg
- IHK Gaststättenunterrichtung Hessen: Nicht notwendig
- IHK Gaststättenunterrichtung Mecklenburg-Vorpommern: Unterrichtung nach dem Gaststättengesetz an der IHK Rostock
- IHK Gaststättenunterrichtung Niedersachsen: Wegfall der Gaststättenunterrichtung im Land des Pferdebanners
- IHK Gaststättenunterrichtung NRW: Nordrhein-Westfalen Allgemein - Gaststättenunterrichtung IHK Köln und Gaststättenunterrichtung IHK Dortmund - IHK Düsseldorf bzw. Niederrhein
- IHK Gaststättenunterrichtung Saarland: nicht notwendig
- IHK Gaststättenunterrichtung Sachsen-Anhalt: nicht notwendig
- IHK Gaststättenunterrichtung Sachsen: nicht notwendig
- IHK Gaststättenunterrichtung Schleswig-Holstein: Anmeldung zur Gaststättenunterrichtung Online - IHK Flensburg - Kreis Segeberg - Befreiung von der Gaststättenunterrichtung gemäß Nr. 3.4 GastUVwV
- IHK Gaststättenunterrichtung Thüringen: nicht notwendig
Tipps
- Einfache englische Vokabeln für die Gastronomie
- Existenzgründungs-Checkliste
- Leitfaden Gaststätte pachten/mieten/kaufen
- Preise vergleichen- z.B. für Tische und Stühle, Firmen anklicken, Text eingeben und abschicken
- News veröffentlichen
*Ausnahmen von der Unterrichtungsverpflichtung (deutsche Ausbildungsberufe mit Abschluss)
- Köche/ Köchinnen
- Berufsausbildungen im Gastgewerbe
- Fachkraft im Gastgewerbe
- Restaurantfachmann/-frau
- Hotelfachmann/-frau
- Hotelkaufmann/-frau (25.4.1980)
- Fachmann/-frau für Systemgastronomie (13.02.1992)
- Gastgewerbemeister
- Hotelbetriebswirt-/in
- Weinküfer/in
- Brauer- und Mälzermeister(in)
- Betriebs-Braumeister und Getränke-Betriebsmeister(in
- Bäcker(in) mit
- Konditor(in) - Pattissier
- Fleischer(in) - Boucher
- Fleischereifachverkäufer/-in, Bäckereifachverkäufer/-in (Vorläufer zu Nahrungsmittelhandwerk - s. Nr. 14)
- Fachkraft für Lebensmitteltechnik
- Fachkraft für Fruchtsafttechnik
- Fachverkäufer(in)
- Verkaufsleiter(in) im Nahrungsmittelhandwerk mit der Fortbildungsprüfung nach den von den Handwerkskammern erlassenen besonderen Rechtsvorschriften
- geprüfter/geprüfte Industriemeister(-in) - Fachrichtung Lebensmittel
- geprüfter/geprüfte Industriemeister(-in) - Fachrichtung Süßwaren
- Lebensmittelkontrolleure/-in
- Diätassistent(-in)
- Diplomökotrophologe/-in
Tags: Erstbelehrung Gesundheitsamt, Schulung, Belehrungen, Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz, Ifsg, Belehrung, NRW, Hamburg, Infektionsschutzgesetz Bescheinigung