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Ausbildungsprämie beantragen: Voraussetzungen und Hilfen

22.03.2021 | Bundesministerium für Bildung und Forschung

Das Bundeskabinett hat letzte Woche die Verlängerung und Weiterentwicklung des Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern" gebilligt. Ziel ist es, die betriebliche Berufsausbildung zu stabilisieren und zu stärken. Ausbildungs- und Übernahmeprämien werden verdoppelt. So können Sie die Ausbildungsprämie beantragen

Ausbildung - gerade in der Hotellerie schwer unter Druck
Ausbildung - gerade in der Hotellerie schwer unter Druck

Voraussetzungen: Um die Ausbildungsprämie zu erhalten, muss der Betrieb von der Corona-Krise betroffen sein. Dafür gelten diese Kriterien, um die Ausbildungsprämie zu beantragen:

Die Beschäftigten haben im Jahr 2020 mindestens in einem Monat in Kurzarbeit gearbeitet oder der Umsatz des Ausbildungsbetriebs ist im Zeitraum April bis Dezember 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum entweder in 2 aufeinanderfolgenden Monaten um durchschnittlich 50 Prozent zurückgegangen oder in 5 zusammenhängenden Monaten um durchschnittlich 30 Prozent zurückgegangen.

Wurde das Unternehmen nach April 2019 gegründet, kann in beiden Varianten alternativ der Durchschnitt des jeweiligen Zeitraums für 2020 mit dem Durchschnitt der Umsätze der Monate November und Dezember 2019 verglichen werden.

Die wichtigsten Änderungen zur Ausbildungsprämie im Einzelnen

Die Ausbildungsprämien für von der Corona-Krise betroffene Betriebe, die durch Neueinstellungen ihr Ausbildungsniveau halten oder erhöhen, werden - rückwirkend zum 16. Februar 2021 - zunächst in bisheriger Höhe verlängert.

Ausbildungsprämien Verdoppelung: Für das neue Ausbildungsjahr werden die Prämien zum 1. Juni 2021 von 2 000 und 3 000 Euro auf 4 000 und 6 000 Euro verdoppelt. Damit werden zusätzliche Anreize für Ausbildungsbetriebe geschaffen.

Die Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit während einer Ausbildung werden attraktiver: Künftig können auch Zuschüsse zur Vergütung der Ausbilderin oder des Ausbilders gezahlt werden. Wie bisher kann zudem die Ausbildungsvergütung bezuschusst werden.

All diese Leistungen können künftig Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitenden beziehen. Bisher liegt die Grenze bei 249 Mitarbeitenden.

Mit einem neuen Sonderzuschuss werden Kleinstunternehmen erreicht, die im zweiten Lockdown ihre normale Geschäftstätigkeit weitgehend einstellen mussten: Betriebe mit bis zu vier Mitarbeitern können pauschal 1 000 Euro bekommen, wenn sie ihre Ausbildungstätigkeit für mindestens 30 Tage fortgesetzt haben.

Die Übernahmeprämie wird bis Ende 2021 verlängert und auf 6 000 Euro verdoppelt. Mit ihr wird künftig neben der Übernahme eines Auszubildenden aus einem Insolvenzfall auch bei pandemiebedingter Kündigung oder bei Abschluss eines Auflösungsvertrages unterstützt.

Die Förderung einer Auftrags- oder Verbundausbildung wird attraktiver. Die Mindestlaufzeit wird auf vier Wochen verkürzt, die Höhe der Förderung nach der Laufzeit bemessen. Insgesamt können bis zu 8 100 Euro gezahlt werden. Künftig kann auch der Stammausbildungsbetrieb statt des Interimsausbildungsbetriebs die Förderung erhalten. Für Interimsausbildungsbetriebe entfällt die Begrenzung auf bis zu 249 Mitarbeitende ersatzlos.

Künftig können für Pandemie betroffene Unternehmen die Kosten für externe Abschlussprüfungsvorbereitungskurse für Auszubildende hälftig bezuschusst werden, maximal mit 500 Euro.

Für das Bundesprogramm stehen im Jahr 2021 circa 500 Millionen Euro zur Verfügung. Weitere 200 Millionen Euro sind für Ausgaben im kommenden Jahr vorgesehen.

Für die Ausbildungsprämien, die Zuschüsse zur Verhinderung von Kurzarbeit, den Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen und die Übernahmeprämie ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Die bei diesen Förderleistungen vorgesehenen Verbesserungen werden im Rahmen der Ersten Förderrichtlinie umgesetzt; die Änderungen werden im Laufe des März bekannt gemacht. Anträge können bei der für den jeweiligen Ausbildungsbetrieb zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.

Die Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung einschließlich der anteiligen Kostenübernahme für externe Abschlussprüfungsvorbereitungskurse wird von der Knappschaft-Bahn-See im Rahmen der Zweiten Förderrichtlinie durchgeführt. Die Änderungen dieser Förderrichtlinie erfolgen schnellstmöglich und treten anschließend unmittelbar in Kraft.

Bei der Agentur für Arbeit Ausbildungsprämie beantragen

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