Misserfolg in der Prüfung
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Misserfolg in der Prüfung

08.07.2025 | Nina Albrecht

Fällt man in der Abschlussprüfung als Hotelfach-Azubi durch, ist das oft ein unerwarteter Schlag, der weit über persönliche Enttäuschung hinausgeht. Gesetzlich sind allerdings klare Regeln dazu verankert, wie in einem solchen Fall zu verfahren ist. Fallen Auszubildende durch die Prüfung, haben sie die Option, die Ausbildung offiziell zu verlängern, sich zur Wiederholung anzumelden und so ihre berufliche Zukunft aktiv zu gestalten. Das gilt selbst ohne eine automatische Verlängerung oder Kündigung

Symbolbild Azubis
Symbolbild Azubis

Gründe für das Scheitern in der Prüfung

Stress, wechselnde Schichtpläne und hoher Service-Druck gehören im Hotelbetrieb zum Alltag. Laut KOFA fehlen in der Branche 42, Prozent der Fachkräfte, was den Druck auf Azubis zusätzlich erhöht. Oft erfahren Betroffene zudem kaum individuelle Begleitung, wenn schwächere Leistungen auftreten.

Das hat versäumte Prüfungen zur Folge und Fehler machen sich im Ablauf bemerkbar. In einem unruhigen Betrieb fehlt häufig das eigentlich notwendige Mentoring zur gezielten Erkennung und Behebung von Schwächen. Weitere typische Gründe für das Scheitern in der Hotellerie-Ausbildung sind

  • Überforderung durch Schichtarbeit: Unregelmäßige Arbeitszeiten, Nachtdienste und Doppelschichten führen zu Schlafmangel und Erschöpfung. Diese wiederrum verringern die Konzentration und wirken sich negativ auf die Prüfungsleistung aus
  • Fehlende schulische Begleitung: Berufsschulunterricht wird häufig als praxisfern empfunden, mit geringer Verzahnung zum Betriebsalltag.
  • Sprachliche Hürden: Besonders internationale Azubis haben teils Schwierigkeiten mit ihrer schriftlichen Ausdrucksweise oder einem branchenspezifischen Wortschatz. Das ist primär bei mündlichen und schriftlichen Prüfungen relevant.
  • Psychischer Druck & soziale Belastung: Laut einer IAB-Studie brechen rund 25 Prozent der Azubis ihre Ausbildungsverhältnisse wegen psychischer Belastung ab. Prüfungsangst, familiäre Sorgen oder Mobbing am Arbeitsplatz sind hier relevant.
  • Fehlende Kommunikation mit Ausbildern: Wenn keine Feedbackgespräche oder gezielte Entwicklungsgespräche stattfinden, erkennen Azubis Defizite oft erst zu spät.
  • Komplexität des Prüfungsstoffs: Prüfungsinhalte sind breit gefächert und reichen von Hygiene über Kalkulation bis zum Reklamationsmanagement. Ohne eine gezielte Vertiefung bleibt das Wissen oberflächlich.

Gesetzlich geregelte zweite Chance

Laut § 37 BBiG (Berufsbildungsgesetz) sind zwei Wiederholungen der Abschlussprüfung möglich. Die erste Nachprüfung erfolgt innerhalb der normalen Ausbildung, die zweite laut § 21 BbiG in einer maximalen Verlängerungszeit von einem Jahr. Das bedeutet, dass ein durchgefallener Azubi seinen Ausbildungsvertrag per Antrag verlängern darf und dann in Betrieb und Berufsschule eingeschrieben bleibt, vorausgesetzt, Auszubildende beachten alle Fristen.

Viele Kammern und Akademien bieten spezielles Training an. IHKs veranstalten zum Beispiel Seminare für Hotellerie-Azubis im Bereich Küchenservice oder Front Office und DEHOGA bietet überbetriebliche Lehrgänge an, bei denen ein Fokus auf Prüfungen liegt. So trainieren Auszubildende gezielt Fachbereiche wie die Warenannahme oder gastorientierten Service.

Mehr Zeit durch eine Ausbildungsverlängerung

Ein verlängerter Vertrag ist rechtlich gut gedeckt. Lässt sich der Auszubildende seinen Ausbildungsvertrag rein organisatorisch verlängern, gilt § 21 BBiG und das bis zu zwölf Monate. Betrieb und IHK müssen zustimmen, jedoch ist eine Verweigerung nicht erlaubt. Im Hotelbetrieb lässt sich dann gezielt nachsteuernd arbeiten. Hierfür eignet sich möglicherweise ein auf den Bedarf ausgerichteter Ausbildungsplan.

Fehlerhafter Prüfungsablauf

Kommt es zu formalen Mängeln, beispielsweise durch fehlerhafte Bewertungseinheiten oder ein fehlendes Prüfungsprotokoll, kommt die Prüfungsanfechtung ins Spiel. Innerhalb eines Monats nach Bescheid ist Widerspruch einzulegen, möchten Azubis Möglichkeiten zur Prüfungsanfechtung nutzen. Hierfür ist es maßgeblich, sich mit typischen Verfahren, Fristen und Wegen auseinanderzusetzen. Bei Erfolg wird das Prüfungsergebnis aufgehoben oder eine Neubewertung durchgesetzt.

Alternativen: Quereinstieg oder Umschulungen

Ein Scheitern in der Hotelfach-Ausbildung ist kein Ende, da sich neue Möglichkeiten eröffnen. Hierzu zählt zum Beispiel der Quereinstieg ins Hotelmanagement als IHK-Fachwirt für Gastronomie, der sich später berufsbegleitend angehen lässt. Umschulungen zu verwandten Berufen wie Systemgastronom oder Kaufmann im Hotelmanagement sind ebenfalls realistisch. Das lässt sich beispielsweise auf Azubis anwenden, die intern auf Front-Office oder Veranstaltungsmanagement wechseln und die erworbenen Erfahrungen effektiv weiter nutzen.

Die Rolle von Ausbildern und Hotelleitung

Azubis benötigen nach einem Misserfolg aktive Unterstützung. Die DEHOGA-Initiative HOGANEXT 2025 bietet beispielsweise Trainings rund um Soft-Skills und Führung für Betriebe, damit Ausbildungsleiter ihre Rolle besser und wirksamer wahrnehmen. Hotelleitungen, die begleitend eingreifen und individuelle Förderkonzepte wie gezielte Praxisstunden oder Prüfungssimulationen erarbeiten, steigern die Erfolgsquote unter ihren Auszubildenden deutlich.

Neben der Prüfung sind auch Perspektive und Begleitung wichtig. Klar strukturierte Verlängerungsoptionen, eine spezialisierte Vorbereitung und der gesetzliche Rückhalt bei formalen Fehlern stellen sicher, dass eine nicht bestandene Prüfung zur Wegmarke wird und nicht zum Abbruch führt. Mit einer Kombination aus rechtlicher Absicherung, Fördermaßnahmen und praktischem Support behalten Hotelfach-Azubis Zukunftschancen in der Branche.

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