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Lohnkosten senken: Mitarbeiter 50+ einstellen und Personalkosten reduzieren!

21.08.2012 | Wolfgang Ahrens Hotelier.de/VNR

Berufserfahrene Mitarbeiter sind ein Gewinn für jedes Team und: Lohnkosten sind für Arbeitgeber immer noch die größten Ausgabeposten. Das gilt natürlich auch in der Hotellerie. Wenn Sie einen älteren Arbeitslosen einstellen, erhalten Sie zudem staatliche Fördermittel, profitieren also doppelt. Lesen Sie hier, was Sie machen müssen, um zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen - Lohnkosten senken einfach gemacht

Personalkosten senken und auch noch sozial sein - ein Widerspruch?

Jung, dynamisch — aber wirklich auch erfolgreich? Kaum ein Unternehmen kann es sich heute leisten, nur auf junge und wenig erfahrene Köpfe zu setzen. Viele Arbeitgeber in der Hotellerie setzen daher wieder vermehrt auf „50+”-Mitarbeiter. Und dies aus gutem Grund, denn die Vorteile liegen auf der Hand. Ältere Mitarbeiter verfügen im Vergleich zu jüngeren meist mehr über

  • Erfahrung und Können
  • Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
  • Urteilsvermögen
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Zuverlässigkeit

Bereichern Sie Ihr Team im Hotel & Restaurant mit erfahrenen Mitarbeitern, um AUCH Lohnkosten zu senken

Auch der Staat hat darauf reagiert. Um Sie als Arbeitgeber der Hotellerie und von Restaurants zu ermutigen, ältere Mitarbeiter einzustellen, hat der Gesetzgeber schon 2008  neue Förderprogramme bereitgestellt, die auch der  Hotelier unter bestimmten Voraussetzungen nutzen kann. Wenn Sie also demnächst einen Hotelportier, Haustechniker, Verkaufsleiter oder eine Hausdame einstellen möchten, sollten Sie prüfen, ob Sie hierfür nicht einen Mitarbeiter „50+” berücksichtigen. Sie können dadurch möglicherweise einerseits Ihr Team durch einen erfahrenen Mitarbeiter aufwerten und zugleich für einen begrenzten Zeitraum staatliche Subventionen bekommen.

So kommen Sie an die Förderung

Melden Sie die offene Stelle bei der Agentur für Arbeit. Geben Sie hierbei an, dass Sie gezielt einen Mitarbeiter, der älter als 50 Jahre alt ist, einstellen und dafür Fördermittel erhalten möchten. Wenn es auf dem Arbeitsmarkt passende Bewerber gibt, erhalten Sie von der Agentur für Arbeit entsprechende Vorschläge. Ob Sie den Bewerber dann einstellen, hängt von Ihnen ab. Förderungsfähig sind Bewerber mit so genannten „Vermittlungshemmnissen”. Solche sind beispielsweise neben dem Alter ein erhöhter Einarbeitungsaufwand oder eine Arbeitslosigkeit, die länger als 6 Monate andauerte.

Beschäftigung erst, wenn der Antrag genehmigt ist!

Etwas schwieriger wird die Einstellung, wenn Sie bereits einen bestimmten arbeitslosen Bewerber haben, diesen aber nur einstellen möchten, wenn Sie dafür eine staatliche Förderung erhalten. In diesem Fall müssen Sie einen Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen. Diese prüft dann die Förderfähigkeit Ihres Bewerbers. Besonders wichtig ist hierbei, dass Sie den Bewerber erst arbeiten lassen, wenn Sie den Bewilligungsbescheid von der Agentur für Arbeit erhalten haben. Ansonsten werden Ihnen die Fördermittel verweigert. 

PraxisTipp: wann Sie für „50+”- Mitarbeiter keine staatlichen Zuschüsse erhalten , wenn

  • Sie einen anderen Mitarbeiter deshalb entlassen
  • der Bewerber während der letzten 4 Jahre für mindestens 3 Monate schon einmal bei Ihnen beschäftigt war
  • Sie den Arbeitsvertrag auf die Dauer der Förderung befristen wollen
  • Sie bereits staatliche Fördermittel für 2 Mitarbeiter im selben Zeitraum erhalten

Sie sparen 1-3 Jahre lang 50 % des Lohns: Die Förderhöhe und die Dauer der Förderung werden von der Agentur für Arbeit an dem Aufwand bemessen, den Sie einbringen müssen, um den älteren Mitarbeiter einzugliedern. War der Mitarbeiter beispielsweise über einen langen Zeitraum arbeitslos und muss daher besonders intensiv von Ihnen eingearbeitet werden, werden Sie eine höhere Förderung erhalten als bei einem Mitarbeiter, der vor einem Jahr noch die gleiche Tätigkeit verrichtet hat. Ähnlich ist es, wenn der Bewerber über Jahre nicht in seinem Beruf gearbeitet hat und vollkommen neu eingearbeitet werden muss. Für ältere Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, liegt die Förderung bei

  • 30 bis 50 % des tariflichen Arbeitsentgeltes
  • bei einer Dauer von 12 bis 36 Monaten.

Checkliste: Wann Sie Fördermittel für „50+”-Mitarbeiter erhalten

  • Der Bewerber ist mindestens 49 Jahre alt
  • Der Bewerber war mindestens 6 Monate arbeitslos oder er hat an einer Weiterbildungsmaßnahme oder öffentlich geförderten Beschäftigung teilgenommen
  • Das Arbeitsverhältnis mit dem Mitarbeiter wird unbefristet geschlossen
  • Der Mitarbeiter wird tatsächlich so eingesetzt, wie im Antrag angegeben

Verwandte Begriffe im Lexikon

Tipps

Weitere Informationen finden Sie unter www.arbeitsagentur.de

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