Aktiengesellschaft Definition
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Aktiengesellschaft Definition

Aktualisiert am: 27.01.2023

Was ist eine Aktiengesellschaft? Definition: 

Eine Aktiengesellschaft (AG) definiert sich als Kapitalgesellschaft. Das Grundkapital besteht in Aktien. Diese privatrechtliche Vereinigung ist eine international sehr wichtige Unternehmensform.

Auch die Hersteller und Lieferanten der Hotellerie und Hotelketten organisieren sich in dieser Weise als Aktiengesellschaften. 

Aktiengesellschaft Gründung

Das Buch 'Aktiengesellschaften: Gründung, Leitung, Börsengang' dient als Handbuch für alle, die als Vorstand eine AG leiten oder ein Aufsichtsratsmandat übernehmen möchten. Er vermittelt alles Wesentliche etwa zu Gründungsvoraussetzungen, Satzungsgestaltungen, Finanzierungsfragen, Stock Options, Rechten und Pflichten von Vorstand und Aufsichtsrat, Aufgaben der Hauptversammlung, Börseneinführung, Auflösung, Liquidation und Löschung einer AG. Der Formularteil bietet viele Mustertexte für die Praxis.

Die Neuauflage berücksichtigt vor allem das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG), das im Schwerpunkt Schadensersatzansprüche gegen das Management und Aktionärsrechte bei der Hauptversammlung regelt. Ebenso neu ist ein Kapitel zur europäischen Aktiengesellschaft (SE).

Dividendenindex

Der Dividendenindex bildete zunächst seit dem 1. März 2005 die 15 Dividenden-stärksten DAX-Unternehmen ab. Der Aktienindex DivDAX richtet sich speziell an Investoren mit konservativen Anlagestrategien. Emittenten dient er als Grundlage für Finanzprodukte wie Fonds, Optionsscheine und Zertifikate.

Ein wichtiges Kriterium für die Aufnahme einer Aktie in diesen Index ist ihre Dividendenrendite. Viele Anbieter von Dividendenindizes verlangen außerdem, dass die Dividenden regelmäßig ausgeschüttet werden und das ausgeschüttete Geld erwirtschaftet wurde, sprich nicht vollständig aus der Firmensubstanz stammt. Dividendenindex Europa: https://www.finanzen.net/index/qix-dividenden-europa 

Kommanditgesellschaft auf Aktien - KGaA Definition

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien, oder kurz KGaA, ist eine in Deutschland bestehende Rechtsform für Unternehmen, wobei Normen der Aktiengesellschaft (AG) und der Kommanditgesellschaft (KG) miteinander verbunden sind. Anstelle eines Vorstandes sind persönlich haftende Gesellschafter eingesetzt.

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien ist aus rechtlicher und steuerlicher Sicht eine hochflexible Rechtsform. Konkret bietet sie nicht nur interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, sondern erleichtert ferner Finanzierungen am Kapitalmarkt, ohne dass der Inhaber oder Altgesellschafter die Führung des Unternehmens gänzlich aufgeben muss. Das untere Werk (Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).... ) liefert zahlreiche praxisnahe Beispiele, wie die KGaA optimal genutzt und gestaltet werden kann.

Lieferanten und Hotelgesellschaften als Aktiengesellschaften

Hier können Sie persönlichen Kontakt zu den unteren Gesellschaften (nur Bereich Hotel) aufnehmen: 

Lieferanten und Hersteller der Hotellerie, die als Aktiengesellschaft firmieren

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  • VOLKSWAGEN AG: Zweiter in Sachen Automobilproduktion nach dem Weltmarktführer Toyota. Der Name 'Volkswagen' stammt aus den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts, als ein Auto als Massenprodukt für die Mobilität breiter Bevölkerungsschichten gesucht wurde.

    Die Volkswagen AG ist Europas größter Automobilhersteller mit Sitz in Wolfsburg. Volkswagen Nutzfahrzeuge sieht auch die Hotellerie als Zielmarkt an. Interessant: Volkswagen Leasing.

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Aktiengesellschaft AG - Fachbegriff Wirtschaft

Tags: Definition Aktiengesellschaft, was ist eine Aktiengesellschaft