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Booking.com Service

Aktualisiert am: 28.02.2022

Booking.com Services werden von Booking.com B.V angeboten. Die Firma, 1996 gegründet, gehört zur Priceline Group und betreibt Booking.com, ein weltweit agierendes Hotelreservierungsportal im Internet. Nach Booking.com Angaben werden jeden Tag ca. 625.000 Übernachtungen auf Booking.com gebucht (2015). Die Booking.com Zielgruppe sind Kunden wie Geschäftsreisende als auch aus dem Bereich Leisure.

Es werden Buchungen für einfache Unterkünfte bis zu luxuriösen 5-Sterne-Hotels vermittelt. Booking.com gibt es in mehr als 40 Sprachen und bietet ca. 450.000 Unterkünfte in 200 Ländern. Vorteil für den deutschen Hotelier: Im Gegensatz zu HRS werden mehr Gäste aus dem Ausland vermittelt.

Die vielen Wettbewerbskämpfe, die Booking als führendes Buchungsportal vor Gerichten ausfechtet, spiegelt folgende PM:

Preisparitätsklauseln bei Hotel-Buchungsportalen - Booking-Verfahren

PM vom 28.08.2020; Bundeskartellamt;  Die Auswirkungen enger Preisparitätsklauseln im Online-Vertrieb von Hotel-Buchungsportalen – Ermittlungsergebnisse aus dem Booking-Verfahren

Bonn, 28. August 2020: Das Bundeskartellamt hat in der Schriftenreihe „Wettbewerb und Verbraucherschutz in der digitalen Wirtschaft" einen Beitrag zum Thema „Die Auswirkungen enger Preisparitätsklauseln im Online-Vertrieb – Ermittlungsergebnisse aus dem Booking-Verfahren des Bundeskartellamtes" veröffentlicht.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Sogenannte Preisparitätsklauseln sind eine häufige Internetvertriebsbeschränkung. Im Verfahren gegen Booking.com hat sich das Bundeskartellamt mit der Frage befasst, inwieweit solche Klauseln sowohl den Wettbewerb zwischen den Hotelbuchungsportalen als auch den Wettbewerb zwischen den Hotels selbst beschränken. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die konkreten Auswirkungen der Preisparitätsklauseln und stellt u.a. die durch umfangreiche Ermittlungen gewonnenen Erkenntnisse zum Preissetzungsverhalten der Hotels sowie zum Verhalten der Verbraucher bei Hotelbuchungen dar.“

Insbesondere geben die Ermittlungen einen bislang einmaligen Einblick in die quantitative Bedeutung von möglichen Trittbrettfahrereffekten, die häufig zur Rechtfertigung solcher Klauseln behauptet werden. Nachdem die Untersagungsentscheidung des Bundeskartellamtes gegen Booking vom Oberlandesgericht Düsseldorf in erster Instanz aufgehoben wurde, hat der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich die Rechtsbeschwerde des Amtes gegen die Entscheidung des OLG zugelassen.

Das gerichtliche Verfahren dauert noch fort, sodass das Vorliegen eines Rechtsverstoßes von Booking.com weiterhin offen ist. In dem vorliegenden Beitrag wird ausschließlich die Sichtweise des Amtes auf die Ermittlungsergebnisse und die aus ihnen zu ziehenden Schlussfolgerungen und Wertungen zugrunde gelegt.

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