Herstellungs- und Bezeichnungsrecht für die Etikettierung bei Perlwein
Die Angaben haben für die Etikettierung des Weines obligatorisch im Sichtbereich zusammenhängend und leicht lesbar und nicht verwischbar zu erfolgen.
1. Kategorie des Erzeugnisses des deutschen Perlenweines gemäß Art. 118y Abs. 1 Buchst. a) i.V.m. Anh. XIb Ziffer 8 bzw. 9 der VO (EG) Nr. 1234/2007
- Perlwein - diese Angabe kann, wenn zutreffend - durch Qualitätsperlwein b.A. mit b.A.-Gebiet: (Pfalz, Mosel, Nahe, Rheinhessen, Ahr oder Mittelrhein) ersetzt werden
- Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure
2. Angabe der Herkunft beim Deutschen Perlwein gemäß Art. 118y Abs. 1 Buchst. d) der VO(EG) Nr. 1234/2007 i.V.m. Art. 55 Abs. 1 Buchst. a) bzw. c) der VO(EG) Nr. 607/09
Bei Verperlung deutscher Weine in Deutschland - ohne geografische Angabe:
- Deutscher Perlwein
- Deutscher Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure
mit geografischer Angabe:
- Deutscher Qualitätsperlwein b.A. und alternativ Pfalz, Mosel, Nahe, Rheinhessen, Ahrtal oder Mittelrhein
- Anstelle „Deutscher” wird die Angabe „Product of Germany” bei Qualitätsperlwein b.A. geduldet
Bei Verperlung von Weinen aus anderen Mitgliedstaaten in Deutschland:
- Perlwein (mit zugesetzter Kohlensäure), hergestellt in Deutschland aus italienischen Weinen
- Perlwein (mit zugesetzter Kohlensäure) aus der Europäischen Gemeinschaft oder entspr. Begriff wie europäischer Gemeinschaftsperlwein (mit zugesetzter Kohlensäure)
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Deutscher Perlwein - ein Begriff der Rubrik Wein