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Gastronomiebetrieb kaufen

Aktualisiert am: 25.09.2020

Die Gastronomiebetriebe definieren sich über den Stammbegriff Gastronom bzw. Gastronomie.

Die Gastronomiebetriebe unterliegen den Vorschriften des Lebensmittelrechts und der Lebensmittelhygiene Verordnung bei der Behandlung von Lebensmitteln, der Zubereitung von Speisen und dem Ausschank von Getränken. Sachkundige Personen der Lebensmittelüberwachung wie die Lebensmittelkontrolleure suchen die Betriebe unregelmäßig und unangemeldet auf, da die Hygiene im Gastronomiebetrieb eine übergeordnete Rolle spielt. Hier lesen Sie alle Arten der Gastronomiebetriebe.

Die Bediensteten im Bereich der Zubereitung und Darreichung von unverpackten Lebensmitteln mussten bis 2001 über ein regelmäßig zu erneuerndes Gesundheitszeugnis verfügen. Seit 2001 benötigen diese Angestellten im Lebensmittelgewerbe eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Diese wird beim ersten Mal durch das Gesundheitsamt durchgeführt und muss ab dann von den Vorgesetzten jährlich repetiert werden. Siehe hierzu auch den Bericht 'Gastgewerbe anmelden'. Alle Arten der Gastronomiebetriebe finden Sie im Eintrag Gastronomiegewerbe.

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Tipps

Synonym Gastronomiebetrieb: Bar, Cafe, Gaststätte, Restaurant

Gastronomiebetriebe Deutschland - ein Begriff der Gastronomie
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