Gaststättengesetz Hessen
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Gaststättengesetz Hessen

Aktualisiert am: 02.03.2021

Das hessische Gaststättengesetz gilt für den gewerblichen Verkauf von Getränken und Speisen zum Verzehr vor Ort in den Gaststättenbetrieben.

Erlaubnispflicht von Gaststätten in Hessen

In vielen Publikationen steht, dass zum Unterschied des Gaststättengesetzes des Bundes die Erlaubnispflicht zur Führung eines Gaststättenbetriebes abgeschafft ist. Dies stimmt formal auch. Da aber folgende Unterlagen beizubringen sind, kommt dies einer Erlaubnispflicht gleich

  • Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes
  • Gewerbezentralregister Auskunft zur Vorlage bei der Behörde nach § 150 Abs. 5 der Gewerbeordnung
  • Steuernachweise

Bauliche Anforderungen z.B. an Toiletten in Gaststättenbetrieben gem. Hessischem Gaststättengesetz

Da die Anzahl der erforderlichen Toiletten im hessischen Gaststättengesetz nicht explizit ausgeworfen ist, gibt der Eintrag Toilettenpflicht Gastronomie einen Anhalt für eine vorausschauende Planung. Ansonsten geben die hessischen Bauordnungsämter Auskunft.

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