Das hessische Gaststättengesetz (GastVO Hessen) gilt für den gewerblichen Verkauf von Getränken und Speisen zum Verzehr vor Ort in den Gaststättenbetrieben.
Erlaubnispflicht von Gaststätten in Hessen
In vielen Publikationen steht, dass zum Unterschied des Gaststättengesetzes des Bundes die Erlaubnispflicht zur Führung eines Gaststättenbetriebes abgeschafft ist. Dies stimmt formal auch. Da aber folgende Unterlagen beizubringen sind, kommt dies einer Erlaubnispflicht gleich
- Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes
- Gewerbezentralregister Auskunft zur Vorlage bei der Behörde nach § 150 Abs. 5 der Gewerbeordnung
- Steuernachweise
Toiletten in Gaststättenbetrieben gem. Hessischem Gaststättengesetz
Da die Anzahl der erforderlichen Toiletten im hessischen Gaststättengesetz nicht explizit ausgeworfen ist, gibt der Eintrag Toilettenpflicht Gastronomie einen Anhalt für eine vorausschauende Planung. Ansonsten geben die hessischen Bauordnungsämter Auskunft.
- Hier geht es zum Gaststättengesetz Hessen
Tipps
- Leitfaden um eine Gaststätte zu pachten, zu mieten oder zu kaufen
- Preise vergleichen- z.B. für Tische und Stühle, Firmen anklicken, Text eingeben und abschicken
- Lieferanten tragen sich hier ein
Verwandte Einträge
- Lesen Sie hier alle Gaststättenverordnungen der Bundesländer
- Gaststättenkonzession
Hessisches Gaststättengesetz, GastVO Hessen - ein Begriff der Rubrik Gaststättenrecht
Anfragen an Gastronomiefirmen stellen