Was ist GDPdU? Definition
GDPdU bedeutet die Abkürzung von 'Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen'.
Sie beinhalten die Vorschriften zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen und zur Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen bei Betriebsprüfungen.
Es handelt sich dabei um eine Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums. In ihr werden Regeln aus der Abgabenordnung und dem Umsatzsteuergesetz zur digitalen Aufbewahrung von Buchhaltungen, Buchungsbelegen und Rechnungen festgelegt.
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GDPdU Daten Format
Auch für die Kassensysteme der Restaurants und Gaststätten in Deutschland gilt jetzt die verpflichtende Verordnung der GDPdU. Sämtliche Kassensysteme müssen GDPdU konform sein. Alle Z-Berichte (Z = Zugriff), die die Betriebsprüfer des Finanzamtes laut GDPdU zwischen folgenden drei Arten des Datenzugriffs wie
- unmittelbarer Lesezugriff (Z1),
- mittelbarer Zugriff über Auswertungen (Z2) und
- Datenträgerüberlassung in verschiedenen Formaten (Z3)
wählen können, sind bei Anfrage dem Finanzamt vorzulegen. Auch die Preisänderungen müssen in der Kasse protokolliert sein. Sie haben Fragen zu GDPdU? Fragen Sie kostenlos Steuerberater an.
Verwandte Begriffe
GDPdU Kassensysteme
Tipp
- Mehr Information auf dem GDPdU Portal von DATEV
GDPdU Definition - ein Begriff der BWL, Finanzprüfung
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