Kabinettweine Definition - Was ist ein Kabinettwein?
Im Mittelalter wurde im Kloster Eberbach die ehemalige Fraternei (spezieller Raum für Mönche) zum Weinkeller erklärt und diente als Aufbewahrungsraum für besonders wertvolle Weine. Dieser Aufbewahrungsraum wurde als Cabinet bezeichnet. Von diesem Begriff leitet sich die Prädikatsbezeichnung Kabinett ab.
Kabinettweine sind Weine der gehobenen Güteklasse, Qualitätsweine mit dem Prädikat Kabinett. Kabinettwein darf nur aus Trauben hergestellt sein, er darf nicht gezuckert werden. Mindestmostgewicht 72 - 81 Grad Öchsle. Kabinettwein heißt inzwischen *Wein 'mit geschützten Ursprungsnachweisen' (Abkürzung g.U.), die alte Bezeichnung Kabinett wurde bis August 2010 benutzt.
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Kabinettwein - ein Begriff der Rubrik Wein
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* gemäß EU Richtlinie, vom Bundestag im Juni 2009 übernommen