Die Schank- und Speisewirtschaften sind gemäß Gaststättengesetz Bewirtungsstätten mit Ausschank von Getränken (Schankwirtschaft) und/oder Speisen (Speisewirtschaften) zum Verzehr derer an Ort und Stelle.
Der Verkauf von Lebensmitteln stellt staatliche Anforderungen hinsichtlich der Hygiene nach Corona Spielregeln, der Personalhygiene und an die Eignung des Gewerbebetreibers.
Gesetzliche Grundlage hierfür bietet das Gaststättengesetz und seine Ausführungsverordnungen der Länder. Rechtlich gesehen ist solch ein Betrieb abhängig von der Vergabe einer Gaststättenkonzession als Schank- und Speisewirtschaft und wird deshalb auch so bezeichnet.
Schankwirtschaften 2020
Im Jahr 2020 gab es in Deutschland gemäß Destatis 22.536 Schankwirtschaften (2019: 28.808; 2018: 29.515) , die mehr als 22.000 Euro (2018: 17.500 Euro) steuerpflichtigen Jahresumsatz erwirtschafteten.
Für das hoheitliche bedingte 'Schankwirtschaft' findet der Volksmund den Begriff der Kneipe, die Speisewirtschaft, die in der Regel gleichzeitig auch Schankwirtschaft ist, wird landläufig als Restaurant bezeichnet. Ein Unternehmen mit dieser traditionellen Bezeichnung betreibt - nur als Beispiel - u.a. die Yosh Schank- und Speisewirtschaft in Stuttgart.
Speisewirtschaften 2020
Die Speisewirtschaften werden in Deutschland landläufiig als Restaurants bezeichnet. Die Anzahl der steuerpflichtigen Betriebe ist gemäß Destatis mit 65.090 im Jahr 2020 auf den bisher niedrigsten Wert gesunken.
Dies schließt Restaurants mit herkömmlicher Bedienung und Selbstbedienung mit einem steuerpflichtigen Jahresumsatz von mehr als 22.000 Euro ein. Nur circa 2.500 der Restaurants sind ohne Bedienung. Der Umsatz aller steuerpflichtigen Restaurants 2020 bei rund 22,5 Milliarden Euro.
Speisewirtschaft und Schankwirtschaft regional und international
Durch die historischen und regionalen und internationalen Entwicklungen haben sich unterschiedliche Bezeichnungen der Schank- und Speisewirtschaften entwickelt, siehe
- Bar
- Biergarten
- Club - dieser findet seine Berechtigung hauptsächlich als Vergnügungsstätte mit Musik und Tanz sowie Alkoholausschank. Der Club ist in der Regel also den Schankwirtschaften zuzurechnen
- Diskothek
- Dorfkrug
- Fine Dining
- Gaststätte
- Haute Cusinie
- Kneipen
- Imbiss
- Kretscham
- Krog
- Pubs
- Restaurants
- Schänken
- Sternegastronomie
- Wirtschaften
Alle Betriebsarten der Gastronomie siehe bitte Fachbegriff Gastronomiegewerbe.
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