Die Schank- und Speisewirtschaften sind Bewirtungsstätten mit Ausschank von Getränken (Schankwirtschaft) und/oder Speisen (Speisewirtschaften) zum Verzehr derer an Ort und Stelle.
Der Verkauf von Lebensmitteln stellt staatliche Anforderungen hinsichtlich der Hygiene nach Corona Spielregeln, der Personalhygiene und an die Eignung des Gewerbebetreibers.
Gesetzliche Grundlage hierfür bietet das Gaststättengesetz und seine Ausführungsverordnungen der Länder. Rechtlich gesehen ist solch ein Betrieb abhängig von der Vergabe einer Gaststättenkonzession als Schank- und Speisewirtschaft und wird deshalb auch so bezeichnet.
Im Jahr 2018 gab es in Deutschland gemäß Destatis 29.515 Schankwirtschaften, die mehr als 17.500 Euro steuerpflichtigen Jahresumsatz erwirtschafteten.
Für das hoheitliche bedingte 'Schankwirtschaft' findet der Volksmund den Begriff der Kneipe, die Speisewirtschaft, die in der Regel gleichzeitig auch Schankwirtschaft ist, wird landläufig als Restaurant bezeichnet. Ein Unternehmen mit dieser traditionellen Bezeichnung betreibt - nur als Beispiel - u.a. die Yosh Schank- und Speisewirtschaft in Stuttgart.
Speisewirtschaft und Schankwirtschaft regional und international
Durch die historischen und regionalen und internationalen Entwicklungen haben sich unterschiedliche Bezeichnungen der Schank- und Speisewirtschaften entwickelt, siehe
- Bar
- Biergarten
- Club - dieser findet seine Berechtigung hauptsächlich als Vergnügungsstätte mit Musik und Tanz sowie Alkoholausschank. Der Club ist in der Regel also den Schankwirtschaften zuzurechnen
- Diskothek
- Dorfkrug
- Gaststätte
- Kneipen
- Imbiss
- Kretscham
- Krog
- Pubs
- Restaurants
- Schänken
- Wirtschaften
Alle Betriebsarten der Gastronomie siehe bitte Fachbegriff Gastronomiegewerbe.
Welche Gaststätten gemäß Corona Richtlinien wieder öffnen dürfen
Bundesweit haben Gaststätten mit der Lizenz einer Speisewirtschaft seit dem 11.05.2020 wieder geöffnet – beschränkt auf eine bestimmte Anzahl der Gäste an einem Tisch, mit Besucherregistrierung und Hygiene-Auflagen.
Die reinen Schankwirtschaften in der Regel noch nicht, doch es gibt Ausnahmen. Während zum Beispiel in Niedersachsen noch keine Kneipen ohne Verzehr öffnen dürfen, ist die Öffnung der Schankwirtschaften im Nachbarbundesland Hamburg erlaubt. Ausnahme hier: die reinen Bars.
Es kann nur mutmaßt werden, warum dies so ist. In den Bars vermutet die Administration der Hansestadt mit dem schönen Szeneviertel St. Pauli wohl doch zu viel Event-Lifestyle mit Alkohol bis in die späte Nacht.
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